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Gegenwertlose Ausbuchung / Verrechnung mit Aktiengewinnen

r0b
Autor
5 Beiträge

Hallo liebe Community.

Ich habe zu Beginn des Jahres Aktiengewinne i.H.v 28000 erhalten.

Ich habe damals den Ausstieg bei Voyager Digital verpasst, kann diese nicht mehr verkaufen und möchte sie als gegenwertlose Ausbuchung liquidieren.

Daraus würde sich ein Verlust von 13000 Euro ergeben.

Jetzt die Frage: verrechnet die Comdirect gewinne und Verluste aus Aktien in dem Fall direkt oder geht das erst über die Steuer mit der Verlustbescheinigung?

Für mich wäre ersteres nachvollziehbar, da ein direkter Ausgleich von Aktiengewinnen und Aktienverlusten stattfindet.

Falls doch letzteres gültig ist: für welchen Moment gilt der Verlust als eingetreten?

Sobald die Bank das Formular erhalten hat oder erst, wenn die Aktie aus dem Depot ausgetragen wurde? Meine Angst hierbei: die Comdirect benötigt länger als bis zum Jahresende den Vorgang abzuschließen.

 

Vielleicht noch als Bonusfrage: bei meiner Ehefrau gäbe es weitere Voyager Positionen im Wert von 30000 Euro. Hat jemand Erfahrung mit einem horizontalen Verlustausgleich bei zusammen veranlagten Eheleuten?

Soweit ich das verstanden habe können wir je 20000 Verluste aus Aktiengeschäften bei der Steuer mit Aktiengewinnen verrechnen. Da bei mir nur 13000 gehen, könnte meine Frau einen Verlust von weiteren 15000 aufbringen und so die Steuerlast auf 0 senken. Habe ich das richtig verstanden?

 

Vielen Dank schonmal für euren wertvollen Input 

R0b

6 ANTWORTEN

Inkognito
Experte ★
293 Beiträge

@r0b  schrieb:

Hallo liebe Community.

Ich habe zu Beginn des Jahres Aktiengewinne i.H.v 28000 erhalten.

Ich habe damals den Ausstieg bei Voyager Digital verpasst, kann diese nicht mehr verkaufen und möchte sie als gegenwertlose Ausbuchung liquidieren.

Daraus würde sich ein Verlust von 13000 Euro ergeben.

Jetzt die Frage: verrechnet die Comdirect gewinne und Verluste aus Aktien in dem Fall direkt oder geht das erst über die Steuer mit der Verlustbescheinigung?

Für mich wäre ersteres nachvollziehbar, da ein direkter Ausgleich von Aktiengewinnen und Aktienverlusten stattfindet.

Falls doch letzteres gültig ist: für welchen Moment gilt der Verlust als eingetreten?

Sobald die Bank das Formular erhalten hat oder erst, wenn die Aktie aus dem Depot ausgetragen wurde? Meine Angst hierbei: die Comdirect benötigt länger als bis zum Jahresende den Vorgang abzuschließen.

 

Vielleicht noch als Bonusfrage: bei meiner Ehefrau gäbe es weitere Voyager Positionen im Wert von 30000 Euro. Hat jemand Erfahrung mit einem horizontalen Verlustausgleich bei zusammen veranlagten Eheleuten?

Soweit ich das verstanden habe können wir je 20000 Verluste aus Aktiengeschäften bei der Steuer mit Aktiengewinnen verrechnen. Da bei mir nur 13000 gehen, könnte meine Frau einen Verlust von weiteren 15000 aufbringen und so die Steuerlast auf 0 senken. Habe ich das richtig verstanden?

 

Vielen Dank schonmal für euren wertvollen Input 

R0b


Die Verlustverrechnungsbeschränkung auf 20k nach nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, gibt es nicht mehr.

Ab 2026 müssen Banken auf Bankebene alle Verluste im jeweiligen Steuertopf verarbeiten.

In 2025 gibt es eine „ kann“ - Regelung.

Die Comdirect kann also, muss aber nicht.

 

 

Vor einiger Zeit hat die Comdirect verkündet, sie will. ( bis Ende 2025)

 

Verlassen würde ich mich darauf aktuell aber nicht.

 

 

 

 

r0b
Autor
5 Beiträge

Danke @Inkognito 

Wäre wirklich schön für das verbleibende Jahr 2025 eine klare Linie zu bekommen von der Comdirect. Ich habe aus 3 Hotline anrufen 2x gesagt bekommen: keine direkte Verrechnung, 1x dann aber doch direkte Verrechnung.

Vermutlich komme ich um einen Versuch nicht umhin es auszuprobieren.

 

Könnte man in der Theorie einen depotübertrag zwischen Eheleuten machen und dabei die Kaufwerte mit übertragen? Dann könnte ich direkt auf meiner Seite alle angefallenen Abgeltungssteuern ausgeglichen bekommen.

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

@r0b  schrieb:

 

 

Könnte man in der Theorie einen depotübertrag zwischen Eheleuten machen und dabei die Kaufwerte mit übertragen? Dann könnte ich direkt auf meiner Seite alle angefallenen Abgeltungssteuern ausgeglichen bekommen.


Im allgemeinen ja, aber die steuerlichen Aspekte (Schenkungssteuer) beachten. Außerdem gehört dass Vermögen dann nicht mehr dir sondern deinem Ehepartner:in bzw. umgekehrt. Was bei einem Wert nahe Null vermutlich beides keine Rolle spielt

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

Occams Rasiermesser sagt: Man soll die Dinge so kompliziert wie möglich machen, aber nicht komplizierter als nötig.

 

In der nächsten Einkommensteuererklärung wird sowieso die Verrechnung vorgenommen und bis dahin ist es nicht mehr lange hin.

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

r0b
Autor
5 Beiträge

Das war jetzt zum Kontext "es ist eigentlich egal ob eine direkter Ausgleich stattfindet oder später über die Steuererklärung", richtig?

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@r0b  schrieb:

Das war jetzt zum Kontext "es ist eigentlich egal ob eine direkter Ausgleich stattfindet oder später über die Steuererklärung", richtig?


ja. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)