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Freistellungsbetrag überschritten - Abgeltungssteuer zurückerstatten?

enomaza
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo,

 

mir ist noch unklar was die Abgeltungssteuer betrifft wenn man den Freistellungsbetrag überschritten hat und dann Aktienverluste mit Aktiengewinne verrechnet. Erhält man diese Steuern zurück? Beispiel:

Man liegt 2000 € im Plus, und hat dementsprechend für 1000 € ca. 250 € Steuern bezahlt. Wenn man jetzt Aktien verkauft mit einem Verlust von 1000 € oder höher, würde man diese 250 € zurückerstattet bekommen?

 

Es würde sich dann anbieten schlecht laufende Aktien zum Jahresende zu verkaufen um den Freistellungsbetrag nicht zu überschreiten.

 

Vielen Dank 🙂

4 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.321 Beiträge

@enomaza  schrieb:

Beispiel:

Man liegt 2000 € im Plus, und hat dementsprechend für 1000 € ca. 250 € Steuern bezahlt. Wenn man jetzt Aktien verkauft mit einem Verlust von 1000 € oder höher, würde man diese 250 € zurückerstattet bekommen?

Ja, würde man. Mit der Steuerabrechnung des verlustbehafteten Verkaufs wird die zuvor gezahlte Steuer erstattet.

 

Merke: Die Reihenfolge der Transaktionen innerhalb eines Kalenderjahres ist unerheblich. Infolgedessen ist auch das Ergebnis identisch, egal ob DU zuest den Gewinn und dann Verlust realisiert hast oder umgekehrt.

 

 


@enomaza  schrieb:

Es würde sich dann anbieten schlecht laufende Aktien zum Jahresende zu verkaufen um den Freistellungsbetrag nicht zu überschreiten.


Exakt. Schau mal hier.

enomaza
Autor ★★
13 Beiträge

Vielen Dank für die schnelle Antwort und für den Link, werde ich sofort lesen.

 

Lg 🙂

Lars123
Experte ★★
296 Beiträge

Realisierte Kursgewinne werden natürlich mit realisierten Kursverlusten verrechnet.

Allerdings werden realisierte Kursverluste aus Aktien doch nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet, oder nicht?

Wenn man also seinen Freibetrag schon mit z.B. Dividenden ausgeschöpft hat, bringt das nix.

 

Den Freibetrag sollte man jedenfalls immer versuchen auszunutzen, der geht jährlich wieder flöten. Kursverluste aus Aktienverkäufen werden dagegen in die Zukunft übertragen und sind nach aktuellem Stand auch in 30 Jahren noch gegen Kursgewinne gegenzurechnen... 

  

GetBetter
Legende
7.321 Beiträge

@Lars123  schrieb:

Allerdings werden realisierte Kursverluste aus Aktien doch nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet, oder nicht?


Korrekt, Aktienverluste lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Im von @enomaza angeführten Beispiel war aber genau das der Fall.

 


@Lars123  schrieb:

Wenn man also seinen Freibetrag schon mit z.B. Dividenden ausgeschöpft hat, bringt das nix.  


Das kann man so allgemein nicht sagen. Man kann ja beispielsweise den kompletten Freibetrag zwar durch Dividenden, Fonds- und/oder ETF-Gewinne, Zinsen etc. (im Grunde alles außer Aktiengewinnen) verbraucht haben, darüber hinaus aber zusätzlich Aktiengewinne gehabt haben.

In dem Fall wäre eine Steuer abgezogen worden, wobei diese zufällig auf die Gewinnarten anfällt, die nach Ausschöpfung des Freibetrages realisiert wurden. Das kann also sowohl die eine wie auch die andere Gewinnart sein oder ein Mix aus beiden.

 

Unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Reihenfolge würde aber in solch einem Szeanrio die Reaslisierung eines Aktienverlustes eine Neuberechnung der Verlusttöpfe und in der Folge auch des Freibetrages und der Steuerbelastung nach sich ziehen, die letztendlich zu einer Steuererstattung führt.