am 30.07.2020 20:03
am 30.07.2020 20:03
Würde die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne eines Tages abgeschafft werden, und Aktiengewinne stattdessen -wie früher- mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 42% besteuert werden, würde dies dann mutmaßlich nur für Aktien gelten, die nach der Gesetzesänderung angeschafft wurden, oder auch für Aktien, die bereits vor der Gesetzänderung angeschafft wurden (also beispielsweise heute oder vor 5 Jahren)?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 31.07.2020 10:01
@Pramax schrieb:Die Deutschen und ihre Steuerbesessenheit.
Gruß, Pramax
Naja, verwundert ja aber auch nicht, wenn man mit die höchste Abgabenlast aller OECD-Länder zu tragen hat...