am 13.09.2018 17:40
Hallo liebe Community,
ich habe heute einmal eine Frage, die Investmentsteuerreform zum 01.01.2018 betreffend. Ich betreue die getrennten Depots meiner lieben Eltern treuhänderisch mittlerweile schon seit gut 10 Jahren.
Nun ist es so, das sich dort noch Restbestände alter Fonds "vom Anfang" befinden, die über die Jahre sehr gut gelaufen sind und in kleineren Tranchen immer mal wieder verkauft wurden, aktuell bewegen sie sich jedoch aufgrund des Börsenumfeldes jedoch seitwärts bzw. seit dem 01.01.2018 leicht negativ.
Aufgrund der Steuerreform wurde ja auch der Kurs zum Stichtag 01.01.2018 genommen, daher werden Sie aktuell mit Verlust ausgewiesen (die betreffenden Depots liegen bei der Consorsbank, ehemals DAB). Einer dieser Fonds liegt eigentlich mit ca. 100% im plus seit (echtem) Kauf, aber durch den "neuen" Einstandskurs ist er mit 4% im minus.
Meine Frage: wenn ich jetzt den gesamten noch vorhandenen Anteil verkaufen würde, gilt dann der "neue" (falsche) Einstandskurs und ich bekomme den großen Gewinn quasi noch mit einem Verlustvortrag garniert und könnte damit noch weitere Gewinne steuerfrei verrechnen? Oder weiß die Consorsbank schon den echten Einstandskurs, zeigt ihn nur nicht an?
Vielen Dank für euer Feedback
13.09.2018 19:01 - bearbeitet 13.09.2018 19:03
Sind die Fonds noch vor Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft, oder erst danach (ab 2009)? Darauf kommt es an.
Bei Altbeständen wird nur die Wertentwicklung ab Jahresanfang versteuert, und darauf gibt es einen speziellen Freibetrag von 100000 Euro. Den muß man allerdings über die Steuererklärung geltend machen, das passiert nicht automatisch.
Bei jüngeren Anteilen wird versteuert: die Summe aus Wertentwicklung vom Kauf bis zum Jahreswechsel und Wertentwicklung vom Jahreswechsel bis heute, letztere aber nur teilweise (Teilfreistellung). Wenn es sich also um einen Aktienfonds handeln sollte, der genau 100% gemacht hat bis Jahreswechsel und –4% seither (also –8% vom Anschaffungswert, so daß es jetzt bei +92% stünde), dann wären 94,4% Gewinn zu versteuern. Das passiert automatisch, die Daten hat die Bank.
am 04.11.2019 09:30
hallo, hätte dazu eine Frage
Habe auch einen z.t. vor 2009 gekauften Fond teilverkauft ende 2018 und anfang 2019 . können bzw werden diese "Alt" verluste mit jetzt evtl realisierenden Gewinnen neu gekauften ETF s oder /und mit Gewinnen von "Alt" Fonds verrechnet werden?
Ich blick langsam nicht mehr durch, mein Steuerberater scheinbar auch nicht. vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. und WO genau kann ich erkennen, ob die Verluste tatsächlich hinterlegt sind bei comdirekt... Ausschüttungen von Fonds/ETF können wohl NICHT mit Verkaufsverlusten verrechnet werden? Danke lg eva
am 04.11.2019 10:06
Hallo,
Ich habe zu der ganzen Thematik auch noch eine Frage, ich bin einfach mal so frech und stelle diese hier zur Diskussion, das erspart einen separaten Thread:D
Wie sieht es aus, wenn man Fonds-Altbestände mit Gewinn verkauft, diese jedoch voll durch den "sonstigen Verlustverrechnungstopf" ausgeglichen werden können? Steuer wird ja wohl in diesem Fall nicht abgeführt aber werden die Gewinne dennoch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen? Dann könnte man die ja in der Steuererklärung angeben und würde die Steuer vom Finanzamt "erstattet" bekommen, obwohl diese aufgrund der Verluste nie abgeführt wurden. Es wäre ärgerlich, wenn durch den Verkauf in solch einem Fall der Freibetrag i.H.v 100.000€ nicht ausgenutzt wird.
Das dürfte wohl eine sehr schwierige Fragen sein, vllt. hat ein Steuerexperte aus unserer community dennoch eine passende Antwort parat.
LG
codibank
am 04.11.2019 10:11
Hallo @JohnieWalker,
ich kann deine Frage nicht ganz beantworten aber evtl. kann ich dir dennoch etwas weiterhelfen.
Per 01.01.2018 wurden alle Fonds-Altbestände mit den neuen Steuerdaten im System hinterlegt (gilt auch für andere Banken, wie z.B. die Consors). In diesem Zuge sind auch alle bis dahin entstandene Gewinne ausnahmslos steuerfrei.
Also würde in deinem Fall bei einem Verkauf keine Steuer anfallen. Ob die Verluste seit dem 01.01.2018 im Verlustverrechnungstopf landen oder aufgrund des Status als Altbestand verfallen, kann ich dir leider nicht sagen.
Gruß
codibank
am 04.11.2019 14:04
@codibank schrieb:Per 01.01.2018 wurden alle Fonds-Altbestände mit den neuen Steuerdaten im System hinterlegt (gilt auch für andere Banken, wie z.B. die Consors). In diesem Zuge sind auch alle bis dahin entstandene Gewinne ausnahmslos steuerfrei.
Ähm... sollte da was Wunderbares an mir vorbei gegangen sein, oder von welchem Land reden wir hier?
am 04.11.2019 14:59
@GetBetter: Von Deutschland. Kursgewinne bei Aktien und Fonds, die man vor 2009 gekauft hat, sind steuerfrei; bei Aktien immer noch, bei Fonds nur die, die bis 2017 angefallen sind.
am 04.11.2019 15:18
Autsch, ihr habt natürlich Recht.
Ich war durch das Wort "steuerfrei" so elektrisiert, dass ich das vorangestellte "bis dahin" glatt überlesen habe.
Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil.
am 04.11.2019 21:50
ich hätte mich auch klarer ausdrücken können;) Ist immer schwierig bei dem Thema die richtige Formulierung zu finden. Aber @chi hat bewiesen, dass man es auch so verstehen kann 😄
Vielleicht findet sich noch einer, der die anderen Fragen hier klären kann. Es soll ja den ein oder anderen Steuerberater in dieser community geben;)
Viele Grüße und eine gute Nacht
codibank
am 18.12.2019 13:52
hi, konnte es selbst rausfinden, blöderweise verfallen inzw, realisierteVerluste aus vor 2009 gekauften Fonds ( und z.b. auch in 2018 verkaufte Altaktien (GE!) mit Verlusten und werden nicht mit neuen Gewinnen verrechnet. leider, hätte ich das mal eher gewusst. gleiches recht für beides quasi, gewinne sind" frei " d.h auch "ALT" verluste nicht anrechenbar.