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Frage bezüglich Verlusttopf

FlashGoran
Autor
3 Beiträge

Hallo, 

habe eine Frage bezzüglich meines Verlusttopfs bei meinem Comdirect Depot.

Werden Kaufnebenkosten beim Wertpapierkauf auf den Verlusttopf angerechnet?

Z.B. Kauf eines ADR auf Tradegate für 15,90€ und beim Verkauf 15,90€.

Werden die Kosten von gesamt 31,80€ dem Verlusttopf zu gerechnet und dadurch mein Kapitalertrag gemindert und steuerliche Abzüge vermindert?

 

Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus Frankfurt

6 ANTWORTEN

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Beitrag im falschen Thema, sorry Smiley (fröhlich)

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @FlashGoran,

 

die Kosten für Kauf und Verkauf von Wertpapieren werden erst zum Zeitpunkt des Verkaufs bei der Gewinn- oder Verlustermittlung berücksichtigt. Zum Zeitpunkt des Kaufs erfolgt noch keine Berücksichtigung. Wenn du also ein Wertpapier unter Berücksichtigung der Handelskosten mit Verlust verkaufst, wandern die nicht durch einen Gewinn gedeckten Kosten zusammen mit den Kursverlusten in den jeweiligen Verlusttopf.  Es gibt zwei Verlusttöpfe: einen für Aktien und einen für sonstigen Wertpapiere. Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Dagegen können Verlusten aus sonstigen Wertpapieren sowohl mit Gewinnen aus Aktien als auch mit Gewinnen aus Aktien sonstigen Wertpapiere ausgeglichen werden.

 

Gruß paba

TeePee
Mentor ★
1.035 Beiträge

Ich häng mich einfach mal hier ran.

 

Wenn ich einen Verlusttopf von 1.000,- EUR habe und meinen ETF-Bestand mit 1.000,- EUR Gewinn verkaufe, wird dieser Gewinn ja mit dem Verlusttopf verrechnet, also fallen dementsprechend keine Steuern an. Kaufe ich den gleichen ETF-Bestand jetzt wieder zurück, erhöht sich ja mein Einstandskurs entsprechend, ich habe also die Steuern (natürlich abzüglich der Transaktionskosten) gespart - oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@TeePee: Kein Denkfehler – gleicher Effekt wie beim Freibetrag. Allerdings mit dem Unterschied, daß der Freibetrag am Jahresende verfällt (wenn nicht genutzt), wohingegen man den Verlustverrechnungstopf unbegrenzt aufheben kann.

 

Und natürlich mögliche Teilfreistellung bedenken.

buffettino
Experte ★★★
540 Beiträge

Der Verlusttopf muss aber der "Sonstige" sein. Aktienverluste sind nicht mit ETF-Gewinnen verrechenbar, dachte ich zumindest.

TeePee
Mentor ★
1.035 Beiträge

@buffettino  schrieb:

Der Verlusttopf muss aber der "Sonstige" sein. Aktienverluste sind nicht mit ETF-Gewinnen verrechenbar, dachte ich zumindest.


Ja, isser Mann (zwinkernd)