am 23.07.2024 11:16
Liebe Community,
für einen Angehörigen habe ich kürzlich einen Depotübertrag zur Comdirect veranlasst.
Nachdem mir inzwischen wenigstens klar wurde, warum die in der Steuersimulation angegebenen Daten (Anschaffungskosten und Kaufkurse) für die Käufe vor 2018 von den Daten, die ich mir aus dem früheren Depot heruntergeladen habe, abweichen, stellt sich für mich nun die Frage, ob die Gewinne/Verluste der fiktiven Veräußerung im Rahmen der Investmentsteuerreform als Hintergrunddaten von der abgebenden Bank an die Comdirect tatsächlich übermittelt wurden. In der Steuersimulation sieht es nicht danach aus, aber das muss ja vielleicht nichts heißen.
Weiß jemand mehr? Sorry, falls die Frage trivial ist.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 30.07.2024 16:17
Hallo,
ich gehe auch nach wie vor davon aus, dass die fiktiven Veräußerungsgewinne bei Comdirect sauber hinterlegt sind. Genau wie für @GetBetter ist es für mich überhaupt nicht schlüssig, warum die zutreffenden Wiederanschaffungsdaten zum 01.01.18 hinterlegt sein sollen, nicht aber die fiktiven Veräußerungsgewinne bis zum 31.12.17.
Warum schreibe ich dann überhaupt? Ich hatte eben eine Idee: Warum verkaufst du (bzw. der Angehörige) nicht einfach mal einen Anteil, um das zu prüfen? Nach der Fifo-Regel würde dabei ja der zuerst erworbene Anteil verkauft werden. Während ich das hier schreibe, fällt mir aber gerade ein, dass die zuerst erworbenen Anteile ja komplett steuerfrei sind, weil 2008 erworben. Klappt also auch nicht.
Was eine verzwickte Situation! Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann. @GetBetter hat schon alles gesagt. 😉
am 30.07.2024 16:48
@Fix1 schrieb:Ich hatte eben eine Idee: Warum verkaufst du (bzw. der Angehörige) nicht einfach mal einen Anteil, um das zu prüfen? Nach der Fifo-Regel würde dabei ja der zuerst erworbene Anteil verkauft werden. Während ich das hier schreibe, fällt mir aber gerade ein, dass die zuerst erworbenen Anteile ja komplett steuerfrei sind, weil 2008 erworben. Klappt also auch nicht.
Naja, man könnte das schon versuchen. Ich würde allerdings nicht real verkaufen sondern nur per Simulation.
Ganeu den Gedanken hatte ich vorhin auch schon ansatzweise.
Idelerweise nimmt man ein Papier, das erst 2009 oder später gekauf wurde. Falls das nicht möglich, dann muss bei der Anzahl der zu verkaufenden Anteile eben zunächst rausfinden, wieviele zum Jahreswechsel 2008/2009 im Depot lagen, davon die seit diesem Zeitpunkt verkaueten Anteile abziehen und das Ergebnis um 1 erhöhen (und hoffen, dass es per Einmalkauf und nicht per Sparplan ins Depot kam).
Dann vergleicht man die daraus resultierenden Stände der in meinem letzten beitrag bereits aufgezählten Töpfe mit deren tatsächlichem Stand und kann so unter Einbeziehung der Vorabpauschalen und Teilfreistellungssätze prüfen, ob die Differenz nur durch die Berücksichtigung der Merkposition erklärbar wird.
Im letzten Schritt fragt man sich dann, was man da eigentlich die ganze Zeit treibt und welchen Sinn eine Steuersimulation überhaupt hat, wenn man im Rahmen der Plausibilitästprüfung ohnehin alle Steuergesetze kennen und anhand konkreter Zahlen anwenden muss.
Genau das war der Punkt an dem ich dann dachte, der Wunsch an die comdirect, sie möge die Simulation etwas aufbohhren, sei doch der logischere Ansatz 😉
am 30.07.2024 17:14
An getbetters Vorschlag Richtung Fachabteilung anknüpfend:
m.E. wäre es wesentlich verständlicher, wenn in der aufgeklappten Steuersimulation für Fonds, bei denen eine fiktive Veräußerung im Rahmen der Investmentsteuerreform stattgefunden hat, das Kaufdatum nicht das ursprüngliche, sondern das der fiktiven Anschaffung von Anfang 2018 wäre. Ansonsten entsteht einfach eine große Verwirrung, weshalb Datum und Anteile mit den Kaufabrechnungen übereinstimmen, aber der Kaufkurs ein gänzlich anderer ist. Die Nachvollziehbarkeit fehlt schlichtweg.
Was mich das allein an Zeit und Nerven gekostet hat...!
Ich wollte eigentlich nur ein Depot übertragen und nicht unbedingt einen Kurs in Steuerregeln für Investmentfonds belegen.
am 09.09.2025 20:50
Bei mir wird die "gestundete Steuerbemessungsgrundlage" offenbar von der Steuersimulation auch nicht korrekt berücksichtigt, auch nicht in der linken Spalte bei den Verlustverrechnungstöpfen.
Ich habe allerdings nicht ein gesamtes Depot übertragen, sondern nur die Anteile eines einzelnen Wertpapiers. Macht das bzgl. des Übertrags dieser Daten von der abgebenden an die aufnehmende Bank einen Unterschied?
@fidelio Hast du inzwischen Anteile verkauft und kannst sagen, wie der Verkauf steuerlich behandelt wurde?