abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fehlerhafte Quellensteuerabgabe

Carusa
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

 

mich würde mal interessieren, ob ich der einzige bin, bei dem es zu einem doppeltem Abzug der KESt. beim Verkauf von Wertpapieren gekommen ist. So passiert beim Verkauf einer Thyssen Krupp Anleihe. Das war nun bereits Anfang Februar, aber bisher ist es zu keiner Korrektur gekommen. Der Fehler ist unstrittig, aber man verweist auf die Fachabteilung, aber damit ist einem natürlich nicht geholfen.

 

8 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Carusa:

 

Willkommen in der Community! Leider ist Dein Posting nicht ganz verständlich.

 

Wovon sprichst Du: von "Quellensteuer" oder von "KESt"? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

 

Und was meinst Du mit "doppeltem Abzug"? Hat es zwei Buchungen gegeben? Oder hat die Bank die doppelte Bemessungsgrundlage angesetzt? Wie wurde die Steuer berechnet?

 

Schreib doch bitte mal etwas genauer, was Dir passiert ist. Um welche Anleihe (WKN) geht es? In welcher Form wurdest Du zweimal belastet? Was genau steht auf Deiner Abrechnung? Wir können Dir sonst hier nicht helfen.

 

Jedenfalls habe ich sowas noch nie gehört. Aber Fehler bei der Steuerberechnung passieren hin und wieder mal; teilweise dauern die Korrekturen dann einige Wochen, manchmal sogar Monate.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Carusa,

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Mit der Beantwortung der Fragen von @nmh würdest du uns sehr helfen, die Sache aufzuklären. 🙂

 

Ich hoffe zudem, dass du bereits eine entsprechende Reklamation bei unserer Kundenbetreuung veranlasst hast. Wie @nmh ebenfalls schreibt, können Korrekturen bei der Steuerberechnung manchmal leider etwas länger dauern.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

 

Carusa
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

 

zunächst mal Danke für die Antwort. Ich möchte an dieser Stelle keine grundsätzliche Diskussion über Kapitalertragsteuer (KESt/KapESt) führen. Diese Steuer ist eine Quellensteuer und wird von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt. Soweit ist das auch gar nicht Gegenstand der Frage. Auch ist die fehlerhafte doppelte (meint 2x) Berechnung/Abführung der Steuer unstrittig. Das brauchen wir hier also nicht zu klären. Meine Frage zur Dauer wurde ja auch beantwortet.

Es scheint also häufiger vorzu kommen, dass die Steuerberechnungen fehlerhaft sind. Und darüberhinaus kann es Monate dauern bis dies korrigiert ist. Normalerweise hätte ich gedacht, dass in so einem unstrittigen Fall, das Geld umgehend erstattet wird. So ist es doch überall im Geschäftsleben üblich. Wird das hier einfach stillschweigend akzeptiert? Ich tue mich damit jedenfalls schwer damit und wollte einfach mal wissen, wie andere dies sehen.

LG

 

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Carusa:  Dann können wir Dir leider nicht helfen. Den von Dir beschriebenen Fall einer zweimaligen Abrechnung der Steuern (soweit dies mit Deinen Angaben verständlich ist) hatte ich jedenfalls noch nie. Aber offenbar ist die Kundenbetreuung ja dran, also alles gut.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Danke für deine Rückmeldung, @Carusa.

 

Auch wenn wir gerne würden, können wir die Bearbeitungszeit leider nicht verkürzen. Dass Fehler bei der Steuerberechnung entstehen ist eher selten, was ich eingangs meinte, ist, dass die Bearbeitungszeit bei solchen Fällen jedoch häufig länger ist als bei anderen Angelegenheiten gewohnt.

 

Solange du das Anliegen bereits bei unseren Kollegen platziert hast, kannst du immerhin davon ausgehen, dass es so bald wie möglich gelöst wird.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@Carusaschrieb:

Ich möchte an dieser Stelle keine grundsätzliche Diskussion über Kapitalertragsteuer (KESt/KapESt) führen. Diese Steuer ist eine Quellensteuer und wird von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt.


Hallo @Carusa,

das ist natürlich richtig. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber eingebürgert, mit "Quellensteuer" die (von deutscher Warte aus) ausländische Quellensteuer (auf Zinsen und Dividenden) zu bezeichnen. Daher führt deine Verwendung, obwohl technisch korrekt, zu Verwirrung :).

 

Beste Grüße,

Necoro

Avensis
Autor ★★
24 Beiträge

Nein Carusa du bist nicht alleine.

Ich habe Mitte Januar eine Sixt Anleihe verkauft und das gleiche Problem. Bei der Ermittlung der KESt wurden die Stückzinsen doppelt berücksichtigt.

Zumindest bei mir war dies eindeutig der Fall und wurde von der "Fachabteilung" auch bestätigt.  Auskunftsgemäß ist Ursache ein Systemfehler im System der abrechnenden Bank (Commerzbank) .  Ich habe mich auch schon über die lange Zeit für die Korrektur gewundert, deshalb nochmal nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die Korrektur im System der Commerzbank wohl noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.   

Carusa
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Avensis,

das ist exakt mein Problem. Nur die Anleihe ist eben eine andere. Schön das die Fachabteilung den Fehler zwar eingesteht den geschädigten aber nicht umgehend eine Gutschrift erstellt. Die Schuld hat der "Computer", da können die Mitarbeiter gar nichts machen. Das muß man dann wohl so akzeptieren. Leider wird hier auch der Schaden auf den Kunden übertragen. Kundenfreundlichkeit geht anders!

Schönen Tag

Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.