Fehlerhafte Quellensteuerabgabe
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am 14.03.2018 18:18
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob ich der einzige bin, bei dem es zu einem doppeltem Abzug der KESt. beim Verkauf von Wertpapieren gekommen ist. So passiert beim Verkauf einer Thyssen Krupp Anleihe. Das war nun bereits Anfang Februar, aber bisher ist es zu keiner Korrektur gekommen. Der Fehler ist unstrittig, aber man verweist auf die Fachabteilung, aber damit ist einem natürlich nicht geholfen.
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- Kapitalertragssteuer
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14.03.2018 19:42 - bearbeitet 14.03.2018 19:47
Willkommen in der Community! Leider ist Dein Posting nicht ganz verständlich.
Wovon sprichst Du: von "Quellensteuer" oder von "KESt"? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Und was meinst Du mit "doppeltem Abzug"? Hat es zwei Buchungen gegeben? Oder hat die Bank die doppelte Bemessungsgrundlage angesetzt? Wie wurde die Steuer berechnet?
Schreib doch bitte mal etwas genauer, was Dir passiert ist. Um welche Anleihe (WKN) geht es? In welcher Form wurdest Du zweimal belastet? Was genau steht auf Deiner Abrechnung? Wir können Dir sonst hier nicht helfen.
Jedenfalls habe ich sowas noch nie gehört. Aber Fehler bei der Steuerberechnung passieren hin und wieder mal; teilweise dauern die Korrekturen dann einige Wochen, manchmal sogar Monate.
nmh
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am 15.03.2018 08:43
Hallo @Carusa,
herzlich willkommen in unserer Community!
Mit der Beantwortung der Fragen von @nmh würdest du uns sehr helfen, die Sache aufzuklären. 🙂
Ich hoffe zudem, dass du bereits eine entsprechende Reklamation bei unserer Kundenbetreuung veranlasst hast. Wie @nmh ebenfalls schreibt, können Korrekturen bei der Steuerberechnung manchmal leider etwas länger dauern.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 15.03.2018 10:04
Hallo,
zunächst mal Danke für die Antwort. Ich möchte an dieser Stelle keine grundsätzliche Diskussion über Kapitalertragsteuer (KESt/KapESt) führen. Diese Steuer ist eine Quellensteuer und wird von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt. Soweit ist das auch gar nicht Gegenstand der Frage. Auch ist die fehlerhafte doppelte (meint 2x) Berechnung/Abführung der Steuer unstrittig. Das brauchen wir hier also nicht zu klären. Meine Frage zur Dauer wurde ja auch beantwortet.
Es scheint also häufiger vorzu kommen, dass die Steuerberechnungen fehlerhaft sind. Und darüberhinaus kann es Monate dauern bis dies korrigiert ist. Normalerweise hätte ich gedacht, dass in so einem unstrittigen Fall, das Geld umgehend erstattet wird. So ist es doch überall im Geschäftsleben üblich. Wird das hier einfach stillschweigend akzeptiert? Ich tue mich damit jedenfalls schwer damit und wollte einfach mal wissen, wie andere dies sehen.
LG
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15.03.2018 10:15 - bearbeitet 15.03.2018 10:16
@Carusa: Dann können wir Dir leider nicht helfen. Den von Dir beschriebenen Fall einer zweimaligen Abrechnung der Steuern (soweit dies mit Deinen Angaben verständlich ist) hatte ich jedenfalls noch nie. Aber offenbar ist die Kundenbetreuung ja dran, also alles gut.
nmh
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am 15.03.2018 11:34
Danke für deine Rückmeldung, @Carusa.
Auch wenn wir gerne würden, können wir die Bearbeitungszeit leider nicht verkürzen. Dass Fehler bei der Steuerberechnung entstehen ist eher selten, was ich eingangs meinte, ist, dass die Bearbeitungszeit bei solchen Fällen jedoch häufig länger ist als bei anderen Angelegenheiten gewohnt.
Solange du das Anliegen bereits bei unseren Kollegen platziert hast, kannst du immerhin davon ausgehen, dass es so bald wie möglich gelöst wird.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 15.03.2018 23:51
@Carusaschrieb:Ich möchte an dieser Stelle keine grundsätzliche Diskussion über Kapitalertragsteuer (KESt/KapESt) führen. Diese Steuer ist eine Quellensteuer und wird von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt.
Hallo @Carusa,
das ist natürlich richtig. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber eingebürgert, mit "Quellensteuer" die (von deutscher Warte aus) ausländische Quellensteuer (auf Zinsen und Dividenden) zu bezeichnen. Daher führt deine Verwendung, obwohl technisch korrekt, zu Verwirrung :).
Beste Grüße,
Necoro
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am 18.03.2018 14:18
Nein Carusa du bist nicht alleine.
Ich habe Mitte Januar eine Sixt Anleihe verkauft und das gleiche Problem. Bei der Ermittlung der KESt wurden die Stückzinsen doppelt berücksichtigt.
Zumindest bei mir war dies eindeutig der Fall und wurde von der "Fachabteilung" auch bestätigt. Auskunftsgemäß ist Ursache ein Systemfehler im System der abrechnenden Bank (Commerzbank) . Ich habe mich auch schon über die lange Zeit für die Korrektur gewundert, deshalb nochmal nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die Korrektur im System der Commerzbank wohl noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
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am 19.03.2018 10:05
Hallo Avensis,
das ist exakt mein Problem. Nur die Anleihe ist eben eine andere. Schön das die Fachabteilung den Fehler zwar eingesteht den geschädigten aber nicht umgehend eine Gutschrift erstellt. Die Schuld hat der "Computer", da können die Mitarbeiter gar nichts machen. Das muß man dann wohl so akzeptieren. Leider wird hier auch der Schaden auf den Kunden übertragen. Kundenfreundlichkeit geht anders!
Schönen Tag

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