am 15.04.2025 07:52
Guten Morgen an die Community,
jetzt hat es mich doch erwischt. Ich habe mich nach meiner „Profi-Trading-Phase“ (😅 ein bisschen Eigenironie ist glaube ich hier durchaus angebracht) von Interactive Brokers verabschiedet. Warum? Ich glaube das ist eine eigene Geschichte und hat weniger was mit meinen durch den Terminhandel erfolgreich erwirtschafteten Millionen zu tun. 😂
Da ich daneben auch ein Aktiendepot aufgebaut habe und ich festgestellt habe, dass ich wieder wechseln möchte, habe einen Depotübertrag von dort durchgeführt. Vorher habe noch einen Lagerstellenwechsel durchgeführt, damit ich diese auch an deutschen Börsen handeln kann.
Der Übertrag hat auch ohne weitere Probleme geklappt. Was ich nicht auf dem Schirm hatte, ist die Problematik mit den Einstandsdaten. Ich habe mir extra die Mühe gemacht, damit ich alle Nachweise zur Hand habe und hätte nach Verlangen einreichen können. Auch der Support von Interactive Brokers hat extra die Einstandsdaten aufbereitet und separat zugesendet. Ergebnis und Siegerehrung: comdirect, akzeptiert die Daten (wie viele andere Banken auch) natürlich nicht. Lediglich eine Anpassung in der Ansicht (manuelle Eingabe des durchschnittlichen Kaufpreises) ist möglich. Diese wird aber steuerlich natürlich nicht berücksichtigt.
Und ich dachte in Europa wäre das mittlerweile keine Problem mit dem Vertrauen….
Nun gut. Habe verstanden ist doof gelaufen. Zum Glück habe ich nur einen Teil übertragen.
Ich stelle mir jetzt die Frage, was die sinnvollste Vorgehensweise mit diesen fehlenden Einstandsdaten ist, da bei Verkauf ja die Pauschale Versteuerung von 30% des Verkaufserlös im Raum steht.
1. Sollte man das ausnutzen, da man davon ausgeht, dass in Zukunft die Kurse steigen und die Position mehr als 30% Wert haben wird?
2. Oder würdet ihr verkaufen und jetzt den Mehraufwand in Kauf nehmen, um die 30% in der Einkommensteuer auf die tatsächlichen G/V zu korrigieren?
Da ich noch Positionen bei Interactive Broker stehen habe, überlege ich je nachdem ob ich diese übertrage, oder verkaufe und bei codi gleichzeitig wieder zu kaufen…
Was würdet ihr tun, wenn ihr in meiner Situation wärt?
Vielen Dank für jede Anregung und Idee.
Viele Grüße
Sascha
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 15.04.2025 08:00
Hallo Sascha,
ich bin nicht sicher, ob ich diesen Passus richtig verstehe:
@Hufi86 schrieb:
1. Sollte man das ausnutzen, da man davon ausgeht, dass in Zukunft die Kurse steigen und die Position mehr als 30% Wert haben wird?
2. Oder würdet ihr verkaufen und jetzt den Mehraufwand in Kauf nehmen, um die 30% in der Einkommensteuer auf die tatsächlichen G/V zu korrigieren?
In dem Fall, dass die Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage zu einer zu geringen Steuer geführt hat, bist du dazu verpflichtet, dies im Rahmen einer ESt-Erklärung gerade zu ziehen. Das besteht keine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Zumindest nicht legal.
Viele Grüße
Lukas
15.04.2025 08:10 - bearbeitet 15.04.2025 08:13
@Hufi86 schrieb:Ich stelle mir jetzt die Frage, was die sinnvollste Vorgehensweise mit diesen fehlenden Einstandsdaten ist, da bei Verkauf ja die Pauschale Versteuerung von 30% des Verkaufserlös im Raum steht.
1. Sollte man das ausnutzen, da man davon ausgeht, dass in Zukunft die Kurse steigen und die Position mehr als 30% Wert haben wird?
2. Oder würdet ihr verkaufen und jetzt den Mehraufwand in Kauf nehmen, um die 30% in der Einkommensteuer auf die tatsächlichen G/V zu korrigieren?
Die pauschale Versteuerung ist eine Vereinfachung für die Bank, da diese aufgrund dessen von der Notwendigkeit befreit ist, die tatsächlichen Anschaffungsdaten ermitteln zu müssen. Es ist ausdrücklich kein Steuersparmodell für den Anleger.
Falls aus der Anwendung dieser Ersatzbemessungsgrundlage eine zu geringe bankseitige Versteuerung resukltiert, bist Du als Steuerschuldner dazu verpflichtet, dies im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung anzugeben und nachzuversteuern.
Den Mehraufwand die wahren Anschaffungskosten gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen wirst Du also nicht umgehen können – außer natürlich, die pauschale 30%-Versteuerung ist höher als die eigentlich anfallende Steuer. Dann wirst Du aber wahrscheinlich freiwillig tätig.
Alternativ kannst Du natürlich noch vor dem Übertrag im Ausland verkaufen. An der Notwendigkeit, die resultierenden Gewinne in der Anlage KAP zu berichten, ändert das aber auch nichts.
Nachtrag: Dieser Diskussionsverlauf ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch ganz interessant: klick
am 15.04.2025 09:03
@Hufi86 schrieb:
Was würdet ihr tun, wenn ihr in meiner Situation wärt?
Ich war in einer solchen Situation, allerdings lange bevor diese Community gegründet wurde und ich es deshalb nicht einfach herausfinden konnte.
Was habe ich gemacht: die Positionen zu einem ausländischen Broker übertragen und nach einigen Jahren 'steuerfrei' verkauft.
am 15.04.2025 09:41
Laut Mitarbeiter, würde dein Vorgehen die Situation noch erschweren.
Genannter Grund: Man sendet die Positionen ja ebenfalls ohne Einstandkurse zur ausländischen Broker. Dann wird es schwierig nachzuweisen, dass dies die ehemals übertragenen Positionen sind.
Aber den Gedanken hatte ich auch und dort die Aktien dann verkaufen. Die Angaben in Anlage KAP mache ich ja eh...
am 15.04.2025 09:52
Ja da gebe ich euch recht.
Ich dachte das die 30% pauschal hätten eine abgelte Wirkung.
Aber dann macht es ja Sinn direkt zu verkaufen, dann ist es für die Zukunft erledigt und ich ziehe es mit der ESt-Erklärung wieder grade...
15.04.2025 10:12 - bearbeitet 15.04.2025 15:32
15.04.2025 10:12 - bearbeitet 15.04.2025 15:32
@Hufi86 schrieb:Laut Mitarbeiter, würde dein Vorgehen die Situation noch erschweren.
Generelle Aussagen in Steuerfragen sind immer kritisch. Ich habe es so gemacht wie beschrieben und dadurch das Problem elegant gelöst.
Dies bedeutet nicht, daß es bei dir genauso funktioniert.
am 19.04.2025 09:04
Habe es jetzt auch so gemacht, wie von dir vorgeschlagen.
Ich habe bei 4 meiner 5 Wertpapiere jetzt einen Übertrag zurück zur Interactive Broker vollzogen. Die sind dort nicht so mit den Einstandsdaten. Ich werde dann dort die Wertpapiere verkaufen und bei der Consorsbank zeitgleich kaufen. Ich muss sowieso die G/V in der ESt angeben.
Allerdings hat sich auch, dank meiner Blauäugigkeit herausgestellt, dass ich einen Wert nicht einfach zurückübertragen kann. Ich hatte schon weitere Anteile im Depot gehabt und natürlich haben die sich mit den übertragenen „vermischt“ und da nach FIFO verkauft und übertragen wird, blieb mir nur der Verkauf der gesamten Position und Neukauf.
Also kann ich als Resümee festhalten: Passiert mir nicht mehr so etwas…
Da ich in Zukunft nur noch bei deutschen Banken bleiben werde und hier dank Tax-Box und deutschem Steuerrecht das alles geklärt ist..
Danke an alle für die Unterstützung.
Viele Grüße
Sascha
am 20.04.2025 16:02
@Hufi86 schrieb:
Also kann ich als Resümee festhalten: Passiert mir nicht mehr so etwas…
Da ich in Zukunft nur noch bei deutschen Banken bleiben werde und hier dank Tax-Box und deutschem Steuerrecht das alles geklärt ist..
Ich habe einen Teil meiner Anlagen (z.B. REITs) im Ausland, einen Teil in Deutschland, habe schon seit längerem keine Freistellungsaufträge und schiebe grundsätzlich nicht mehr hin-und-her (was ich früher gerne gemacht habe). Aber: jeder hat seine eigene (auch steuerliche) Situation.