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Falsche Steuersimulation für Verlust bei fiktiver Veräußerung von Fonds zum 31.12.2017?

com_di
Autor ★
8 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Steuersimulation.

 

Ich habe am 18.01.2011 angeschafft: 147 St. des Fonds A1CVZ3 zu insgesamt. EUR 3.987,03.

Zum 31.12.2017 (damaliger Kurswert: EUR 2.794,32) wurde von meiner damaligen Depotbank eine Summe der gestundeten Steuerbemessungsgrundlage i.H.v. EUR -595,60 festgestellt.

Reiner Kursverlust: EUR 2.794,32 - EUR 3.987,03 = -1.192,71 EUR. Unter anderem durch das Hinzuaddieren sog. "besitzzeitanteiliger Substanzausschüttungen" wurde der Verlust aber wie geschrieben auf EUR -595,60 reduziert.

 

Jetzt habe ich die Anteile zur comdirect übertragen.

 

In der Steuersimulation steht nun Folgendes:

- Anschaffung zum 18.01.2011 (!) zu insgesamt EUR 2.794,32 (EUR 19,009 pro St.) - eine Anschaffung zum 18.01.2011 zu diesem Kurs ist so nicht erfolgt, EUR 19,009 war der Kurs vom 01.01.2018.

- Bei dem heutigen Kurs des Fonds von EUR 12,4881 (x 147 St.) ergibt das einen Verlust von EUR 958,57 - dieser steht tatsächlich auch in der Steuersimulation unter "G/V nach Steuern".

 

Ich weiß, dass die Effekte der Investmentsteuerreform in der comdirect-Steuersimulation nur links bei "G/V Sonstige" berücksichtigt werden.

Dort hätte ich aber einen Verlust in der Größenordnung von zirka EUR 958,57 (Verlust seit 01.01.2018) plus EUR 595,60 (bis 31.12.2017 aufgelaufener Verlust) = ca. EUR 1500 erwartet.

Stattdessen steht da aber nur ein Verlust von EUR 900,95 (das ist interessanterweise die Differenz zwischen EUR 958,57 und den sog. "akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge" und "Zwischengewinn fikt. Veräußerung" in Höhe von insg. EUR 57,62 aus der Abrechnung zur fiktiv. Veräußerung meiner alten Depotbank).

 

Zeigt hier die Steuersimulation etwas Falsches an? Oder wurde die gestundete Steuerbemessungsgrundlage meiner alten Depotbank im Rahmen der fikt. Veräußerung i.H.v. EUR -595,60 beim Übertrag nicht korrekt übernommen?

 

Danke schon mal für eure Einschätzung!

 

Gruß,

com_di

8 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@com_di  schrieb:

 

Zeigt hier die Steuersimulation etwas Falsches an? Oder wurde die gestundete Steuerbemessungsgrundlage meiner alten Depotbank im Rahmen der fikt. Veräußerung i.H.v. EUR -595,60 beim Übertrag nicht korrekt übernommen?

 


Man kann nicht wirklich sicher sein was bei einem Verkauf passiert.

Die VAP wird auch nicht eingerechnet in der Simulation.

Das ist definitiv ein Mangel.

 

Aber ich denke das hier wird so schon richtig sein.

Was vor 2018 war wird nicht auf Bankebene verrechnet und interessiert die Banken daher nicht.

Insofern werden diese Daten gar nicht übertragen.

 

Du hast einen Freibetrag von 100k für alte Gewinne. Alles was da geschehen ist wird vom FA bei der Einkommensteuererklärung abgerechnet. Wenn ein Verlust verblieben ist wird ein Verlustvortrag bescheinigt.

 

Aber abgesehen davon würde ich doch raten diesen Schrott mal zu verkaufen.

Dieser Fonds hat nur Verluste gemacht und ist daneben noch sehr teuer.

Was willst du damit noch?

com_di
Autor ★
8 Beiträge
Was vor 2018 war wird nicht auf Bankebene verrechnet und interessiert die Banken daher nicht.

Insofern werden diese Daten gar nicht übertragen.

 

Du hast einen Freibetrag von 100k für alte Gewinne. Alles was da geschehen ist wird vom FA bei der Einkommensteuererklärung abgerechnet. Wenn ein Verlust verblieben ist wird ein Verlustvortrag bescheinigt.


D.h. der Verlust von 18.01.2011 bis 31.12.2017 i.H.v. EUR -595,60 ist einfach für die Katz und kann laut Steuergesetzen nicht in den gewöhnlichen Verlustverrechnungstopf wandern?

 

Ja, Verkauf ist aus den von dir genannte Gründen alsbald angedacht.

com_di
Autor ★
8 Beiträge

Meines Wissens nach gilt das, was du geschrieben hast, nur für Investments, die vor dem 01.01.2009 getätigt wurden.

Für zwischen dem 01.01.2009 und 31.12.2017 erworbenen Anteile gilt:

 

Nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile gelten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 als veräußert und mit Beginn des 1. Januar 2018 als angeschafft. Die Gewinne oder Verluste aus der fiktiven Veräußerung, die sich nach der bis einschließlich 2017 geltenden Rechtslage ermitteln, sind von Ihnen erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern. Im Jahr der tatsächlichen Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen ist daher die Wertveränderung der Investmentanteile zwischen der Anschaffung und der fiktiven Veräußerung zum 31. Dezember 2017 zu berücksichtigen. Beim Steuerabzug durch die inländische Depotstelle wird dieser Sachverhalt bereits berücksichtigt und es tritt eine Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ein. Sofern die Veräußerungsgewinne aus nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen daher einem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, müssen diese nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. 


Quelle: https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/ertraege-aus...

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@com_di  schrieb:

Meines Wissens nach gilt das, was du geschrieben hast, nur für Investments, die vor dem 01.01.2009 getätigt wurden.

Für zwischen dem 01.01.2009 und 31.12.2017 erworbenen Anteile gilt:



Ja, stimmt.

Das betrifft nur Altbestände vor der Abgeltungssteuer.

 

Dann wurden deine Verluste vor 2018 von deiner alten Bank verrechnet, bescheinigt oder übertragen wenn das Depot geschlossen wurde.

 

Also verkaufe diesen Mist einfach.

Dann siehst du ja was angerechnet wird.

Falls diese Verluste fehlen geht das eben über die Steuererklärung.

 

com_di
Autor ★
8 Beiträge

Danke für deine Einschätzung.

 

Weiß denn jemand, ob die sog. "gestundete Steuerbemessungsgrundlage" für die fikt. Veräußerungen zum 01.01.2018 inzwischen Bestandteil der Steuersimulation ist?

Im Forum findet man dazu widersprüchliche Informationen. In einem Thread aus dem Jahr 2018 heißt es, dass sie frisch implementiert wurde. In einem anderen Thread aus dem Jahr 2023 ist sich dann ein User wieder nicht so sicher, ob diese überhaupt in die Simulation integriert ist.

com_di
Autor ★
8 Beiträge

Hallo zusammen,

hat hierzu noch jemand eine Idee?
Danke & Gruß,

com_di

com_di
Autor ★
8 Beiträge

@SMT_Chris hat freundlicherweise intern nachgehakt und mir folgende Antwort übersandt, die ich hier gerne mit euch teilen möchte:

 

Die Simulation bei Investmentfonds kann leider nicht vollständig dargestellt werden. Als Anschaffungstag wird bei uns der tatsächliche Kauftag hinterlegt - also der 18.01.2011. Das hängt wohl mit dem Transfer der Papiere von einer Bank zur nächsten zusammen. Allerdings werden die Merkposten, die VAP etc. im Zuge von Depotüberträgen zwischen den Banken übertragen und bei einer Veräußerung (aber leider nicht bei der Simulation) entsprechend berücksichtigt.

com_di
Autor ★
8 Beiträge

Für die Nachwelt: Ich habe das Papier verkauft und kann bestätigen, dass alle relevanten Werte aus der fikt. Veräußerung (auch der fikt. Veräußerungsverlust) berücksichtigt wurden.

Interessanterweise ist das sog. "fiktive Veräußerungsergebnis aus Merkposten (nach Teilfreistellung)" in der Abrechnung mit EUR 0,00 angegeben, was erklären könnte, warum die Steuersimulation hier daneben liegt. (Denn laut Dokumentation wird auf der linken Seite der Steuersimulation ja dieser Merkposten sehr wohl berücksichtigt.)

Stattdessen wurden bei mir dann die "erhaltenen Zwischengewinne", die "noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen akkumulierten thesaurierten Erträge" sowie das sog. "fiktive Veräußerungsergebnis aus Übergangsregelung" (welches bei mir eben negativ ist) in der Abrechnung ganz am Ende separat abgezogen.