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ETF Steuerfragen als Student in Erstausbildung

Franklin
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

Ich habe anfang diesen Jahres Geld geerbt und es in ein thesaurierendes ETF-Weltportfolio angelegt. Nun habe ich am ende des Jahres eine sehr schöne Wertsteigerung, bin mir aber unsicher wie es jetzt mit der Steuer abläuft. Ich habe zwar schon versucht mich zu informieren aber habe dazu immernoch ein paar fragen:

 

1.Da es Thesaurierende ETFs sind und ich sie eigentlich halten möchte zahle ich jetzt nur einen kleinen Teil der Steuer und erst dann den Rest, in dem Jahr in dem ich sie verkaufe.

Stimmt das? 

 

2.wenn 1. stimmt würde es dann nicht mehr Sinn ergeben einen teil meiner aktien zu verkaufen um den Freibetrag auszunutzten?

 

3.Ich bin Student in der Erstausbildung d.h ich glaube ich kann meine Ausgaben für das Studium nur in dem Jahr in dem ich sie habe von meinen steuern absetzten in dem ich sie hatte. Geht das auch mit der Kapitalertragssteuer?

 

Ich weiß ich bin ziemlich spät dran und hoffe mir kann jemand helfen.

schonmal danke im vorraus und entschuldigung für die Fehler die hier wahrscheinlich drinn sind.

8 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @Franklin,

 

erst einmal Glückwunsch, dass du das Geld angelegt hast! Gute Entscheidung!

 

Da alle deine Fragen schon beantwortet sind mehrfach in diesem Forum, werde ich nur kurz einige Stichwörter dazu schreiben.

 

1. Korrekt, Stichwort: Vorabpauschale (Hinweis: Sind, da vom Zinssatz abhängig, momentan nur Peanuts)

2. Möglichkeit, ja. S.a. diesen Thread. Andere Alternative: auf Ausschüttende Fonds setzen (s. ETF-FAQ)

3. Das ist richtig. Unabh. von den Studienausgaben fallen Steuern auf Einkommen (sei es Erwerb oder Kapital) erst ab ca. 8000 EUR an (--> Grundfreibetrag). Und anschließend ist der Steuersatz tendenziell niedriger als die 25% der Abgeltungssteuer. Die Sonderausgaben für das Studium sind noch zusätzlich obendrauf auf die 8000. Stichwörter sind hier: NV-Bescheinigung (stellt alle deine Kapitaleinkünfte von Steuern frei) und Verlustvortrag (Steuererklärung trotz kein Einkommen machen und die Verluste in die Folgejahre mitnehmen).

 

HTH,

Necoro

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@Franklin 

Ich mach's auch mal in der Kurzform.

 


@Franklin  schrieb:

1.Da es Thesaurierende ETFs sind und ich sie eigentlich halten möchte zahle ich jetzt nur einen kleinen Teil der Steuer und erst dann den Rest, in dem Jahr in dem ich sie verkaufe.

Stimmt das? 


Ja. Der kleine Teil ist die Vorabpauschale die jeweils im Folgejahr bezahlt wird (2020 für die Erträge 2019).

 

 


@Franklin  schrieb:

2.wenn 1. stimmt würde es dann nicht mehr Sinn ergeben einen teil meiner aktien zu verkaufen um den Freibetrag auszunutzten?


Technisch ja, aber auf die Details kommt's an.

Die realisierte Steuerersparnis muss natürlich in einem sinnvollen Verhältnis zu den daraus entstandenen Handelskosten stehen. Bitte auch die Gebühren des anschließenden Wiederkaufs berücksichtigen!

 

 


@Franklin  schrieb:

3.Ich bin Student in der Erstausbildung d.h ich glaube ich kann meine Ausgaben für das Studium nur in dem Jahr in dem ich sie habe von meinen steuern absetzten in dem ich sie hatte. Geht das auch mit der Kapitalertragssteuer?


Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz.

Willst Du die Kapitalertragssteuer von der Steuer absetzen?

Franklin
Autor ★
5 Beiträge

Hallo @Necoro 

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Frage 1. und 2. haben sich ganz gut geklärt.

Das Portfolio hat in diesem Jahr ein wenig über 10 000€ gewinn gemacht und laut Steuersimulation müsste ich bei Verkauf 1 700 € Steuern zahlen. Dementsprechend ergibt es bestimmt Sinn die Gewinne zu realisieren. In die NV-Bescheinigung werde ich mich gleich mal reinlesen. Allerdings konnte ich für 2018 die Verluste durch das Studium nicht mitnehmen da es meine erstausbildung ist und dies da wohl nicht geht.(Falls ich das richtig verstanden habe.)

 

Franklin
Autor ★
5 Beiträge

Hallo @GetBetter ,

auch dir danke für die schnelle Antwort.

Frage 1. und 2. wurden super beantwortet.

Zu Frage 3: 

Ich denke, ich kann die Gewinne, welche über den Freibetrag hinaus gehen mit den Verlusten des Studiums verrechnen. Ist das Richtig? 

Oder kann ich als Student einfach eine NV- bescheinigung beantragen?

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

Für "Verluste des Studiums" gibt es meines Wissens kein Feld in den Steuererklärungsbögen.

Es werden eben alle Einnahmen (u.a. aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit sowie Kapitaleinkünfte, Vermietung etc.) addiert und davon absetzbare Ausgaben abgezogen. Irgendwo unten kommt ein zu versteuerndes Einkommen raus.

 

Wenn das unter dem Grenzbetrag liegt (irgendwas wir >9.000 €), dann kannst Du DIr beim FA eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen.

Franklin
Autor ★
5 Beiträge

Ich meine für letztes jahr konnte ich es als"Sonderausgaben"eintragen.

Okay, aber die Bank wird das doch automatisch abziehen oder macht sie das erst bei Verkauf?

Das mit der NV-Bescheinigung wird dann wohl nichts. Wenn sich jetzt nichts mehr groß ändert habe ich ~10 500€ gewinn gemacht.

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@Franklin  schrieb:

Wenn sich jetzt nichts mehr groß ändert habe ich ~10 500€ gewinn gemacht.


Ich hab die Größe deines Erbes echt unterschätzt 🙂

 

Zum Verlustvortrag: Du hast Recht, habe nicht (mehr) gewusst, dass dies für Sonderausgaben nicht zulässig ist.

 

Mein Tipp:

- Verkaufe das momentane Portfolio. Der Gewinn wird erst einmal versteuert, das holst du dir über die Steuererklärung wieder. Zusammen mit deinen Studienkosten solltest fast garantiert auf 0% oder zu min nahe davon kommen. (Auf jeden Fall <25%). Freistellungsauftrag gibts ja auch noch.

- Kaufen tust du aber ausschüttende Fonds, denn kann man das im nächsten Jahr tendenziell alles sparen oder muss es nur im kleineren Maßstab machen.

- Man könnte sogar daran denken, einen Teil in explizite Hochausschütter zu investieren um den Effekt zu verstärken.

- Für das Jahr 2020 holst du dir eine NV-Bescheinigung. Damit keine Steuern auf die Ausschüttungen. Wenn du die nicht bekommst: Wieder Steuererklärung.

 

Das ist evtl nicht der 100% steueroptimale Weg, erscheint mir aber vom Arbeits-/Gewinnverhältnis sehr gut.

 

Einziger Punkt, den du noch mal recherchieren solltest: Familienkasse/Kindergeld. Das erhält man nur bis zu einem gewissen Einkommen. Hier weiß ich aber gerade nicht aus dem Kopf wie hoch die Grenze und ob Kapitaleinkünfte zählen.

Franklin
Autor ★
5 Beiträge

Alles klar.

Super, werde ich dann wohl so machen.

vielen Dank nochmal