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ETF Sparplan Quellensteuer zurückholen - sinnvoll?

Flokuhila
Autor ★
3 Beiträge

Sehr geehrte Community,

 

zum Thema Quellensteuer und Abgeltungssteuer sowie dem Doppelsteuerabkommen habe ich jetzt einiges durchgelesen, allerdings finde ich nicht wirklich genau eine Antwort auf meinen eigentlich unspeziellen Fall.

 

Ich würde gerne ein ETF Sparplan mit monatlich 30€ beim iShares MSCI World (thesaurierend) anlegen. Kein unbekannter ETF, dessen Fondsdomizil in Irland ist. Zum Thema Besteuerung kenne ich hierbei die Abgeltungssteuer, die ich mir mit einem Freistellungsauftrag zurückholen kann, da ich ja im Freibetrag liege. Außerdem gibt es noch die Quellensteuer in Irland, wo ich von 0%, 15% und sogar 20% gelesen hab.  Bei comdirect gibt es ja ein Doppelbesteuerungs Formular, wo ich, sofern ich richtig liege, diese Steuern (nehmen wir 15% an) zurückholen kann bzw davon befreit wäre.

Meine Fragen: 1) Was hilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in meinem Falle (Irland)? Bei diesem soll ja eine Doppelbesteuerung verhindert werden, sprich dass ich eben nicht 25% Abgeltungssteuer und zusätzlich 15% in Irland verliere. Wie hoch ist die (kombinierte ?) Steuer dann?

 

2) Wenn dieses DBA bei mir in Kraft tritt, reicht dann der eine Freistellungsauftrag, um von allen bzw den beiden Steuern befreit zu werden oder muss ich mich um Freistellungsauftrag + Vorabbefreiung (www.comdircet.de/Formulare/Doppelbesteuerung) kümmern.

 

3)Macht das bei 30€ monatlich Sinn? Über Jahre bzw Jahrzehnte hinweg könnten 15% schon nicht wenig sein.

Vielen Dank im vorraus und ein angenehmen Sonntag!

 

6 ANTWORTEN

swolpoll
Experte ★★★
729 Beiträge

@Flokuhila: Ich glaube Du bringst hier einiges durcheinander.

 

Der ETF macht das alles für Dich, damit hast Du nichts zu tun. Das Thema betrifft in aller Regel nur ausländische Einzelwerte, die gelegentlich doppelt besteuert werden (zum Beispiel norwegische Lachszüchter).

 

Wenn Du deinen FSTA noch nicht ausgenutzt hast, ist es übrigens besser, auf einen ausschüttenden ETF zu setzen!

 

Gruß,

swolpoll

 

Flokuhila
Autor ★
3 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

@Flokuhila: Ich glaube Du bringst hier einiges durcheinander.

 

Der ETF macht das alles für Dich, damit hast Du nichts zu tun. Das Thema betrifft in aller Regel nur ausländische Einzelwerte, die gelegentlich doppelt besteuert werden (zum Beispiel norwegische Lachszüchter).

 

Wenn Du deinen FSTA noch nicht ausgenutzt hast, ist es übrigens besser, auf einen ausschüttenden ETF zu setzen!

 

Gruß,

swolpoll

 


Danke an dieser Stelle. Mit Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag liege ich aber richtig, dass ich den machen sollte, um von den (zukünftigen) ca. 25% befreit zu werden?

GetBetter
Legende
7.863 Beiträge

Definitiv ja.

Flokuhila
Autor ★
3 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

[...]

Wenn Du deinen FSTA noch nicht ausgenutzt hast, ist es übrigens besser, auf einen ausschüttenden ETF zu setzen!

 

Gruß,

swolpoll

 


Ist es wegen der Vorabpauschale? Sind es nicht bei 30€ monatlich oder 800€ jährlich nicht sowieso minimale Steuervorteile? Denn der thesaurierende ETF, ist praktisch ja "einfacher"


swolpoll
Experte ★★★
729 Beiträge

@Flokuhila: Es ist besser, jedes Jahr seinen FSTA zu nutzen. Nicht genutzte FSTA verfallen. Das geht aber nur, wenn Du einen Ausschütter nimmst.

 

Wenn Du einen Thesaurierer nimmst, wird nur Vorabpauschale berechnet, und die ist sicherlich deutlich weniger als eine Ausschüttung. Und dann einmal am Schluss der große Kursgewinn (hoffentlich). Aber dafür hast Du dann ja nur den FSTA aus dem Jahr des Verkaufs, die vorherigen ungenutzen verfallen.

 

Von daher ist die Faustregel: Solang auf Ausschütter setzen, bis der FSTA komplett durch Ausschüttungen aufgebraucht ist (dürfte bei 30 Euro Sparrate etwas dauern). Erst dann auf Thesaurierer.

 

Es geht hier sicherlich nicht um riesige Beträge, aber warum dem Finanzamt etwas schenken, wenn man es legal behalten kann?

 

Gruß,

swolpoll

 

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@swolpoll  schrieb:

warum dem Finanzamt etwas schenken, wenn man es legal behalten kann?


Und wenn man das will, muß man nicht zu Tricks greifen, sondern kann direkt überweisen: Bundeskasse Halle, Schuldentilgungskonto, IBAN DE17860000000086001030. Das wird auch tatsächlich gemacht (Bürger schenken Staat Rekordsumme zum Schuldenabbau, Spiegel online).

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