24.10.2018 12:55 - bearbeitet 24.10.2018 12:56
24.10.2018 12:55 - bearbeitet 24.10.2018 12:56
@MaoaM schrieb:Du musst gucken das du die 401,- nicht wo anders in auftrag gegeben hast andere Bank oder Versicherung. Sonst begehst du quasie steuerhinterziehung.
Naja, ganz so schnell geht das nicht. Erstens hast Du ja durch die bloße Erteilung des Freistellungsauftrages noch keinen Cent Steuern "gespart" und zweitens lässt sich das bei der Steuererklärung korrigieren.
am 24.10.2018 13:12
@sydney89 schrieb:35% IShares Core MSCI World AORPWH
1) Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass dieser MSCI World ETFs steuerungünstig sei. Was bedeutet das genau? Ist der Austausch durch einen irischen oder swappenden/teilreplizierenden konkordant oder sollte ich mir gewisser Nachteile bewusst sein?
Das ist schon ein irischer Fonds.
Hinweis am Rande, bevor du dich mal irgendwo wunderst, warum die WKN nicht akzeptiert wird: Das zweite Zeichen muß eine Null sein (0), nicht der Buchstabe O. Wegen der Verwechslungsgefahr enthalten WKNs niemals O oder I.
am 24.10.2018 13:28
@TeePee schrieb:
@MaoaM schrieb:Du musst gucken das du die 401,- nicht wo anders in auftrag gegeben hast andere Bank oder Versicherung. Sonst begehst du quasie steuerhinterziehung.
Naja, ganz so schnell geht das nicht. Erstens hast Du ja durch die bloße Erteilung des Freistellungsauftrages noch keinen Cent Steuern "gespart" und zweitens lässt sich das bei der Steuererklärung korrigieren.
Und wenn jemand tatsächlich bei mehreren Instituten einen Freistellungsauftrag erteilt und somit mehr als 801€ freistellen lässt, dann fällt das auf.
Allerdings erst, wenn der tatsächlich ausgeschöpfte Freibetrag höher als 801€ ist:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/fsa_kv_node.html
am 24.10.2018 13:34
@stinker123 schrieb:Danke für die Info. Ja ich habe nur ein Depot bei comdirect. Nirgendwo sonst, auch keine Versicherungen etc @MaoaM. Dann passe ich den Freistellungbetrag auf 801€ an.
Ist Comdirect deine einzige Bank? (Die Antwort brauchst du hier nicht zu posten!) Andernfalls würde ich ggfs. vorsichtshalber bei den anderen nachfragen, ob ein Freistellungsauftrag besteht. Mir wäre das Risiko zu groß, Steuerhinterziehung zu begehen. Diese ist auch bei Unwissenheit strafbar und wird vom Finanzamt sehr einfach über die Datenübermittlung durch die Banken und deine Steuer-ID ermittelt...
Typische Fälle sind auch Sparbücher, Bausparverträge, Banksparbriefe/Festgeld, usw. zu denen oft von Beratern ein Freistellungsauftrag unterschrieben lassen wird bzw. wurde, wenn diese bei unbedarften Kunden davon ausgehen, dass diese sonst keine Kapitaleinkünfte haben. Und das dann oft pauschal für den Maximialbetrag. Die Aufträge können im Extremfall sogar aus DM-Zeiten stammen und schon lange in Vergessenheit geraten sein, aber immer noch bestehen.
Es muss nicht zwingend an einer Versicherung oder einem Depot hängen.
baha
am 24.10.2018 13:41
Ja das war was überspitzt aber es ist halt zusätzlicher Aufwand den man sich hätte sparen können. 😄
Gruß
am 24.10.2018 19:00
Vielen Dank für die Antworten und Eindrücke.
Im Prinzip ist die Anlage eher für die fernere Zukunft gedacht. Ich brauche das Geld aktuell nicht und möchte es sinnvoll investieren, anstatt es auf der Bank an Wert verlieren zu lassen.