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ETF Sparplan als Azubi

Xostro
Autor ★
3 Beiträge

Hallo an alle,

 

ich habe eine bzw. mehrere Fragen bezüglich der Besteuerung von ETF-Sparplänen.

Ich bin als Azubi unter der Steuerfreiheitsgrenze und muss dehalb keine Steuererklärung ablegen, allerdings möchte ich während meiner Ausbildung ein wenig Geld zur Seite legen in Form eines vl-fähigen ETF's und vielleicht noch einem anderen ETF-Sparplan.

 

Was mich nun verwirrt ist die Besteuerung, obwohl ich mich schon viel eingelesen habe. Die Frage ist, muss ich jetzt trotzdem jedes Jahr dem Finanzamt etwas melden und wenn ja was? Wird erst besteuert, wenn ich die Gewinne durch einen Verkauf einstreiche?  Verkaufen möchte ich nämlich sobald nicht.

 

Alles Fragen auf die ich keine richtige Antwort gefunden habe, was wohl daran liegt das wenige Azubi's Aktien kaufen. Ich hoffe es gibt jemanden der mir erläutern kann, wie ich als Azubi vorgehen muss.

 

Die ETF's welche mich interessieren sind folgende, falls Steuereinfachheit bzw. Hässlichkeit von belangen ist:

COMSTAGE MSCI WORLD TRN UCITS WKN: ETF110 (für den vl-fähigen Sparplan)

ISHARES MSCI EMERGING MARKETS IMI UCITS  WKN: A111X9 (ETF-Sparplan)

 

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Xostro

5 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
464 Beiträge

Hallo Xostro,

 

solange Deine Kapitalerträge pro Jahr nicht über 801 € liegen und Du auch keine Abgeltungssteuer bezahlt hast, brauchst Du dem FA nichts melden.

 

Sind Deine Kapitalerträge (inkl. der Gewinne aus Verkauf von Wertpapieren) über 801 €, kannst Die Abgeltungssteuer beim FA angeben und bekommst sie dann erstattet, sofern Du sonst "sehr wenig" verdient hast.

 

Hast Du voraussichtlich über 801 € Gewinne, Dividenden und Zinsen pro Jahr? Dann beantrage beim FA eine NV-Bescheinigung (google mal danach).

 

Wenn ich mal theoretisch davon ausgehe, dass Du bis 2020 Azubi bist und bis dahin "nicht viel" verdienst, aber Du mit Deinen ETFs einen "gigantischen" (Kurs-)Gewinn machst, wäre es überlegenswert, ob einige oder alle ETFs im Jahr 2018 oder 2019 mit Gewinn (steuerfrei) verkauft werden, um sie dann wieder zurückzukaufen. (Sonst müsstest Du ggf. im Jahr 2025, wenn Du das Geld zum Hausbau brauchst und Du "sehr gut" verdienst verkaufen, wobei dann aber die Kursgewinne von jetzt bis 2019 im Jahr 2025 zu versteuern wären.

 

Viel Spaß im Krokodilsbecken

kroko

Xostro
Autor ★
3 Beiträge

Okay danke für die super Antwort, über 801€ werde ich wohl mit meinen Anlagemitteln kaum erreichen.

 

Die Idee mit dem verkaufen im Jahr 2019 klingt gut, hoffen wir mal auf die "gigantischen" Gewinne. Smiley (zwinkernd) 

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@Xostro

 

entschuldige, wenn meine Antwort zu primitiv klingt, abgesehen davon, das unser sehnlichst vermisstes @krokodil1 das sehr gelungen ausgedrückt hat, möchte ich hier für den Fall, das das Interesse Groß ist aber das wissen noch nicht, noch gerne ergänzen, das die erwähnten Kapitalertäge in deinem Fall realisierte Kursgewinne sein müssten (sind beides Thesaurirende ETF´s, also werden "dividenden" automatisch wieder angelegt, und nicht ausgeschüttet). Somit treten Kapitalertäge nur bei Veräußerung auf, also ist für dich die Einstandssumme vs Kurswert (Veräußerung) entscheidend.

 

Also mal angenommen, du würdest 3 Jahre einen Kursgewinn von 500 Euro im Vergleich zum Einstandskurs machen, wärst du am ende bei vollständiger veräußerung bei einem Kursgewinn von 1500 Euro (entscheidend ist das Jahr der veräußerung) da wäre das der pauschalbetrag für "Gewinne" 801 Euro also würde auf die restlichen 699 Euro die 25% Abgeltungssteuer plus Sozi plus eventuell Kirchensteuer fällig.

 

Leider kann das ganze ganz leicht "recht kompliziert" werden, aber es ist ein guter Ansatz seine Finazen so Weitsichtig an zu gehen, also bei Fragen denke ich das man in der Community recht zuverlässig gute Antwoten bekommen kann. Man kann dieses Gedankenexpriment weiter spinnen, mit einer NV Bescheinigung am ende der Ausbildung und veräußerung der Aktien wie von @krokodil1 geschildert (Steuerfreies einkommen von 8000 Euro und).

 

Einfach zusammenfassen, ich mag für private investments Ausschütende ETF´s z.B. ETF750, weil das Jahr für Jahr von den 801 Euro abgeht (natürlich nicht die total expense ratio vernachlässigen) und selbst unter der annahme es wäre eine "nullnummer" hätte ma sich dennoch Geld auf die Seite geschafft.

Xostro
Autor ★
3 Beiträge
Auch vielen Dank für deine Antwort und die Erklärung wie das ganze abläuft, also doch recht einfach wenn man es einmal verstanden hat.

Zu den ausschüttenden ETF's einmal, wenn die Dividenden ebenfalls unter den 801 € im Jahr liegen, sind diese auch steuerfrei und ich muss keine Steuererklärung einreichen richtig?
Wenn ja werde ich mir nochmal überlegen ob ich nicht auch die ausschüttenden ETF's ausprobiere.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge
@Xostro

Also grundsätzlich entsteht durch Kapiatlanlagen und Erträgen zu keinem Zeitpunkt der zwang eine Steuererklärung ein zu reichen. Es handelt sich um die Abgesötungssteuer, diese Behält die Bank automatisch ein, wodurch deine "Steuerschuld" automatisch abgegolten ist.
Eine Steuererklärung wegen deiner Kapitalerträge ist dann Sinnvoll, wenn du zu viele Steuern bezahlt hast, z.b. Du hast bei Bank a einen Freistellungsauftrag in höhe von 400€ hast aber nur 3€ in anspruch genommen, bei Bank b hast die restlichen 401€ komplett aufgebraucht, und die bank hat für die darüber hinnaus gehenden Erträge die Abgeltungssteuer einbehalten.

Eine NV Bescheinigung ist dann Sinnvoll, wenn du größere Kapitalerträge erwartest als 801€ und die Summe deiner Einküfte unter achttausend und Euro liegt, dann wird die Abgeltungssteuer nicht einbehalten.