am 08.02.2017 11:45
Hallo an alle,
ich habe eine bzw. mehrere Fragen bezüglich der Besteuerung von ETF-Sparplänen.
Ich bin als Azubi unter der Steuerfreiheitsgrenze und muss dehalb keine Steuererklärung ablegen, allerdings möchte ich während meiner Ausbildung ein wenig Geld zur Seite legen in Form eines vl-fähigen ETF's und vielleicht noch einem anderen ETF-Sparplan.
Was mich nun verwirrt ist die Besteuerung, obwohl ich mich schon viel eingelesen habe. Die Frage ist, muss ich jetzt trotzdem jedes Jahr dem Finanzamt etwas melden und wenn ja was? Wird erst besteuert, wenn ich die Gewinne durch einen Verkauf einstreiche? Verkaufen möchte ich nämlich sobald nicht.
Alles Fragen auf die ich keine richtige Antwort gefunden habe, was wohl daran liegt das wenige Azubi's Aktien kaufen. Ich hoffe es gibt jemanden der mir erläutern kann, wie ich als Azubi vorgehen muss.
Die ETF's welche mich interessieren sind folgende, falls Steuereinfachheit bzw. Hässlichkeit von belangen ist:
COMSTAGE MSCI WORLD TRN UCITS WKN: ETF110 (für den vl-fähigen Sparplan)
ISHARES MSCI EMERGING MARKETS IMI UCITS WKN: A111X9 (ETF-Sparplan)
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Xostro
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 08.02.2017 18:48
Hallo Xostro,
solange Deine Kapitalerträge pro Jahr nicht über 801 € liegen und Du auch keine Abgeltungssteuer bezahlt hast, brauchst Du dem FA nichts melden.
Sind Deine Kapitalerträge (inkl. der Gewinne aus Verkauf von Wertpapieren) über 801 €, kannst Die Abgeltungssteuer beim FA angeben und bekommst sie dann erstattet, sofern Du sonst "sehr wenig" verdient hast.
Hast Du voraussichtlich über 801 € Gewinne, Dividenden und Zinsen pro Jahr? Dann beantrage beim FA eine NV-Bescheinigung (google mal danach).
Wenn ich mal theoretisch davon ausgehe, dass Du bis 2020 Azubi bist und bis dahin "nicht viel" verdienst, aber Du mit Deinen ETFs einen "gigantischen" (Kurs-)Gewinn machst, wäre es überlegenswert, ob einige oder alle ETFs im Jahr 2018 oder 2019 mit Gewinn (steuerfrei) verkauft werden, um sie dann wieder zurückzukaufen. (Sonst müsstest Du ggf. im Jahr 2025, wenn Du das Geld zum Hausbau brauchst und Du "sehr gut" verdienst verkaufen, wobei dann aber die Kursgewinne von jetzt bis 2019 im Jahr 2025 zu versteuern wären.
Viel Spaß im Krokodilsbecken
kroko
am 08.02.2017 20:11
Okay danke für die super Antwort, über 801€ werde ich wohl mit meinen Anlagemitteln kaum erreichen.
Die Idee mit dem verkaufen im Jahr 2019 klingt gut, hoffen wir mal auf die "gigantischen" Gewinne.
am 08.02.2017 21:32
entschuldige, wenn meine Antwort zu primitiv klingt, abgesehen davon, das unser sehnlichst vermisstes @krokodil1 das sehr gelungen ausgedrückt hat, möchte ich hier für den Fall, das das Interesse Groß ist aber das wissen noch nicht, noch gerne ergänzen, das die erwähnten Kapitalertäge in deinem Fall realisierte Kursgewinne sein müssten (sind beides Thesaurirende ETF´s, also werden "dividenden" automatisch wieder angelegt, und nicht ausgeschüttet). Somit treten Kapitalertäge nur bei Veräußerung auf, also ist für dich die Einstandssumme vs Kurswert (Veräußerung) entscheidend.
Also mal angenommen, du würdest 3 Jahre einen Kursgewinn von 500 Euro im Vergleich zum Einstandskurs machen, wärst du am ende bei vollständiger veräußerung bei einem Kursgewinn von 1500 Euro (entscheidend ist das Jahr der veräußerung) da wäre das der pauschalbetrag für "Gewinne" 801 Euro also würde auf die restlichen 699 Euro die 25% Abgeltungssteuer plus Sozi plus eventuell Kirchensteuer fällig.
Leider kann das ganze ganz leicht "recht kompliziert" werden, aber es ist ein guter Ansatz seine Finazen so Weitsichtig an zu gehen, also bei Fragen denke ich das man in der Community recht zuverlässig gute Antwoten bekommen kann. Man kann dieses Gedankenexpriment weiter spinnen, mit einer NV Bescheinigung am ende der Ausbildung und veräußerung der Aktien wie von @krokodil1 geschildert (Steuerfreies einkommen von 8000 Euro und).
Einfach zusammenfassen, ich mag für private investments Ausschütende ETF´s z.B. ETF750, weil das Jahr für Jahr von den 801 Euro abgeht (natürlich nicht die total expense ratio vernachlässigen) und selbst unter der annahme es wäre eine "nullnummer" hätte ma sich dennoch Geld auf die Seite geschafft.
am 09.02.2017 00:50
am 09.02.2017 07:31