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Erstattung ausländische Quellensteuer bei Vollmacht

feiyang
Autor ★★★
60 Beiträge

Hallo Community,

 

woran erkenne ich in der Abrechnung einer Dividendengutschrift, ob die Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer von der comdirect veranlasst wird? Vollmacht hierfür liegt vor.

 

Hintergrund der Frage ist, dass zwei Abrechnung mit dem Wortlaut "Auf Antrag kann Quellensteuer in Höhe von maximal .... erstattet werden" vorliegen. Bei einer Abrechnung sollte der verbleibende Betrag höher als der Mindestbetrag sein, bei der anderen nicht.

Wichtig wäre hier zu wissen, wann ich selbst aktiv werden muss und wann die comdirect die Erstattung veranlasst.

 

Vielen Dank!

5 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @feiyang,

 

falls comdirect die Erstattung für Dich beantragt - bei Vorlage einer Vollmacht - steht ein entsprechender Hinweis auf der Dividendenabrechnung. Der von Dir zitierte Text "auf Antrag kann..." erscheint, wenn keine Vollmacht vorliegt (oder wenn diese Vollmacht noch nicht in das System der Bank eingetragen ist). Du solltest also mal den Kundenservice kontaktieren: 04106 704 2500.

 

Einen Hinweis zu den unterschiedlichen Texten auf der Dividendenabrechnung gibt es auch in einem anderen Thread in der Community (siehe hier).

 

Viele Grüsse aus einem stürmischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

feiyang
Autor ★★★
60 Beiträge

Danke für die Info.

 

habe nun auch nochmal Rückfrage beim Kundenservice gehalten. Die Vollmacht liegt vor und die Rückerstattung ist in Arbeit. 

Ich bin nur irritiert durch den Text "Auf Antrag kann..". Dieser wurde nämlich auch ein Jahr zuvor verwendet, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Mindestbetrag nicht erreicht wurde. 

Bedeutet dies nun, dass ich auf Basis der Abrechnung nicht eindeutig erkennen kann, ob die comdirect aktiv wird oder nicht, bzw. ich selbst nachrechnen muss, ob der Mindestbetrag überschritten wird?

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

feiyang schrieb:

Danke für die Info.

 

habe nun auch nochmal Rückfrage beim Kundenservice gehalten. Die Vollmacht liegt vor und die Rückerstattung ist in Arbeit. 

Ich bin nur irritiert durch den Text "Auf Antrag kann..". Dieser wurde nämlich auch ein Jahr zuvor verwendet, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Mindestbetrag nicht erreicht wurde. 

Bedeutet dies nun, dass ich auf Basis der Abrechnung nicht eindeutig erkennen kann, ob die comdirect aktiv wird oder nicht, bzw. ich selbst nachrechnen muss, ob der Mindestbetrag überschritten wird?

 


Hallo @feiyang,

 

ich kläre deine Frage mit unserer Fachabteilung und melde mich wieder bei dir.

 

Gruß aus Quickborn,

Erik

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

feiyang schrieb:
...

Bedeutet dies nun, dass ich auf Basis der Abrechnung nicht eindeutig erkennen kann, ob die comdirect aktiv wird oder nicht, bzw. ich selbst nachrechnen muss, ob der Mindestbetrag überschritten wird?

 


Hallo @feiyang,

 

die Fachteilung hat sich gemeldet. Es ist tatsächlich so, dass du einer Abrechnung nicht entnehmen kannst, ob wir aktiv geworden sind. Da du uns aber eine Vollmacht erteilt hast, werden wir aktiv, sobald uns ein relevanter Vorgang vorliegt. Ich rate dir im Zweifelsfalle einfach bei unserer Kundenbetreuung anzurufen und dich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

 

Gruß,

Erik 

feiyang
Autor ★★★
60 Beiträge
Hallo @SMT_Erik:

Vielen Dank für die hilfreiche Info. Ganz optimal ist es natürlich nicht, dass ich aus der Abrechnung nicht direkt entnehmen kann, ob die comdirect definitiv aktiv wird.
Aber ich weiß nun Bescheid.