am 01.09.2022 11:31
am 01.09.2022 11:31
Das klingt zu schön um wirklich wahr zu werden:
Aus "Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz", Seite 4 (Hervorhebungen wurden von mir vorgenommen):
"Wir machen die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver,
insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen.
Interessierte können das gesamte Dokument beim BdF herunterladen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-...
am 01.09.2022 12:04
Hallo,
Meiner Meinung nach sollten Verluste von Privatleuten aus Termingeschäften und generell aus Derivaten möglichst nicht mit Gewinnen aus der Realwirtschaft verrechnet werden können.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
am 01.09.2022 18:14
am 01.09.2022 18:14
Hallo @ehemaliger Nutzer,
vielen Dank für die Verlinkung des Eckpunktepapiers. Ich finds gut, jeder Schritt zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Grüße aus Dresden
Sonni
am 01.09.2022 18:36
Das Teil ist schon veraltet. Im Gesetzentwurf fehlen die Termingeschäfte.
am 01.09.2022 20:45
@ehemaliger Nutzer schrieb:Das Teil ist schon veraltet. Im Gesetzentwurf fehlen die Termingeschäfte.
Man kann froh sein, wenn überhaupt etwas übrig bleibt.
Der Gesetzesentwurf läßt sich hier nachlesen und herunterladen:
Im BMF-Monatsbericht August 2022 "Vermögen ermöglichen: Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 und Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz" ist unter anderem folgende Maßnahme vorgesehen:
"Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen durch die Förderung von Aktiensparen mit einem Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen: Der Freibetrag und Verbesserungen bei den Regelungen zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften sollen Impulse für eine Aktienkultur in Deutschland setzen."
und
"Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten."
Der BMF-Monatsbericht 2022 läßt sich hier nachlesen und herunterladen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2022/08/Inhalte/Kapitel-2b-Schlaglicht/2b-vermoegen-ermoeglichen-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6