am 03.08.2017 14:32
Auf der Steuerbescheinigung wird angekreuzt, dass ein ausländisch thesaurierender Investmentfonds vorhanden ist. Die Erträge dazu und die anrechenbare ausländische Steuer wird "nur nachrichtlich" mitgeteilt. Da diese Beträge von der Bank nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, ist man verpflichtet, diese Erträge dem Finanzamt in der Anlage KAP Zeile 15 und 51 mitzuteilen.
Das FA versteuert dann diese Erträge. Kommt es später zum Verkauf der Anteile, unterliegen sie automatisch der Abgeltungssteuer. Also habe ich diese Erträge doppelt besteuert. Als Anleger soll man diese erhöhten Abzüge zurückfordern und nachweisen, dass diese Erträge bereits in den Vorjahren versteuert wurden.
Meine Frage ist:
Wie wird man von der Bank bei dieser komplizierten Regelung unterstützt?
Stellt die Bank nach einem Verkauf nochmals die thesaurierenden Beträge zusammen?
Berücksichtigt sie eventuell bereits diese Vorabbesteuerung in der Zeile 7 Anlage KAP?
Bei den Ausfüllhilfen zur Erträgnisaufstellung steht was von "korrigierten Beträgen" in der Zeile 7, ist das damit gemeint?
jetzt noch was erschwerendes:
Wenn der Fonds ein so Genannter Altbestand war, der nicht versteuert wird, muss ich dann trotzdem die Thesaurierung erklären?
Obwohl der Fonds ja keiner Abgeltungssteuer unterliegt?
Fragen über Fragen ....
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 07.05.2025 12:30
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
@paba, ich werde natürlich bei der ehrlichen Variante bleiben.
Es geht bei mir in 2024 um ca. 600€ Kapitalerträge, bzw. ca. 150€ Doppelbesteuerung, die ich vermeiden möchte. Da kann ich es auch erst mal mit der einfachen Variante ohne Belege in der Steuererklärung probieren.
Wenn alles gut geht, kann ich in den nächsten Jahren den Rest dieser Altlasten verkaufen, da geht es dann um ca. 1000€ Doppelbesteuerung.
@tweety, danke für das Teilen des Einspruchs und deine Infos. Insbesondere nehme ich mit, dass es möglich ist, Doppelbesteuerung zu vermeiden, auch wenn man über drei Jahre in der Vergangenheit die ausschüttungsgleichen Erträge nicht ordnungsgemäß versteuert hat. Das wird ja dann im Jahr des Verkaufs bis auf die geringe dem Finanzamt entgangene Verzinsung auch automatisch nachgeholt.
Ich hatte auch schon eine ähnliche Tabelle angefangen, in der ich für jedes Jahr die Erträge jedes Fonds pro Stück aus dem Bundesanzeiger zusammengestellt habe, und was ich versteuert habe. Das deckt sich dann zum Glück auch mit den Bescheinigungen der Bank, so dass ich falls notwendig dem Finanzamt auch genügend Material nachliefern könnte. Erhaltene Steuerbescheide und abgegebene Steuererklärungen hab ich noch von Elster. Aber ich hoffe, die Finanzbeamten haben besseres zu tun, als wegen 150€ über 100 Seiten Bescheinigungen durchzuarbeiten😉.
Grüße, Kogoro
am 15.10.2025 14:13
Ich hab inzwischen meinen Steuerbescheid für 2024 bekommen.
Danke, @paba , die von Dir empfohlene Erläuterung zur Korrektur hat auch bei mir funktioniert, ohne dass ich Belege nachreichen musste. 😀