Die Einlagensicherung ist ein Märchen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.11.2018 09:57
Der Fonds dafür reicht kaum für eine Bank, darüber hinaus gibt es keinen Rechtsanspruch. Egal, ob Sichteinlage, Tages- oder Festgeld: weg ist weg, wenn sich die Bank verabschiedet. Das ist seit Jahren so und besser wird es nicht. Und wenn Euch "die Politik" wieder mal belügt, selber dran schuld wer denen glaubt. Die Bundesregierung "rettet" sonstwen, aber doch nicht die Privatgelder.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.11.2018 11:31
Hallo Matzilein,
deine Aussage ist mir persönlich etwas zu pauschal. Diesbezüglich ist zwischen der gesetzlichen und der freiwilligen Einlagensicherung zu differenzieren.
Für die gesetzliche Sicherung (Banken mit Hauptsitz in Deutschland; Beträge bis 100 TEUR) besteht ein Rechtsanspruch, der im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgeschrieben ist.
Die zusätzliche (freiwilige) Absicherung über weitere Sicherungsfonds ist hingegen tatsächlich erst einmal nur ein Versprechen.
Ob im Krisenfall - bei dem mehrere größere Institute betroffen wären -, beide Einrichtungen die Ansprüche der Anleger bedienen könnten, kann man tatsächlich disktutieren. Mir ging es hier nur darum, den doch deutlichen Unterschied des Anspruchs deutlich zu machen.
Viele Grüße
nordlight
- Tags:
- Einlagensicherung
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 16.11.2018 12:30
Ich finde diese Aussage Problematisch, und den verlinkten Artikel halte ich schlicht für polemisch. Er ist nichtmals mit Zahlen unterlegt... Wenn ich den Artikel deuten würde, wäre eine akzeptable Sicherung nur dann gegeben, wenn die Einlagen bei Banken auch nochmal 1:1 im. sicherungsfond hinterlegt wären und das ist schlicht nicht möglich.
zudem ist es ein sehr komplexer sachverhalt den mann nicht so trivial runter brechen kann.
Wann ist eine Bank denn Pleite, womit dürfen banken zocken etc.
Bleiben 0€ über, wenn man eine pleite Bank abwickelt? Siehe Lehmann Brothers deutschland da war noch Geld übrig geblieben nach der Abwicklung.
was den Banken run angeht, gäbe es ganz andere Probleme. Die infrastruktur ist nicht gegeben, und es sind garnicht genug € Scheine gedruckt etc.
Ein solches Szenario ist eben nicht wirklich kalkulierbar sondern nur abschätzbar...
Der Artikel ist einfach nur Müll.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 24.11.2018 10:53
Hallöle @nordlight und @Zargoras. Danke für die Meinungsbekundungen. Zugegeben: ich habe 8mal wieder) sehr verkürzt einen sachverhalt dargestellt. Wem der Artikel nicht gefällt, der kann dutzende andere lesen - an der Kernausasage wird sich aber nichts ändern, die Einlagensicherung ist ein Märchen. Das gute daran: es beruhigt

- Scalpers' Bane: willkürliche Emittentin-Absicherungen durch Aufgeld in Wertpapiere & Anlage
- 4 % Zinsen p.A. oder Gier frisst Hirn? in Wertpapiere & Anlage
- Unterliegen Währungsanlagekontos der Einlagensicherung? in Konto, Depot & Karte
- EZB-Zinserhöhung ab 8.2.23 - change auf wiedereinführung des Festgeld oder TagesgeldPlus "plus" in Konto, Depot & Karte
- Tagesgeldersatz in Wertpapiere & Anlage