Der Partnership-Schlussverkauf hat begonnen!
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02.12.2022 01:03 - bearbeitet 02.12.2022 01:03
Advent ist die Zeit der Besinnlichkeit; da sitzt man vor dem flackernden PC-Monitor als ob er ein knisterndes Feuer wäre und hat endlich Zeit, seinen Posteingang abzuarbeiten.
Ich bin gerade bei IRS Publikation 515 und stolpere über eine harmlos aussehende Stelle bezüglich Code 57:
New income code 57 was
added for use by brokers that are required to re-
port or withhold on the transfer of interests in
publicly traded partnerships (PTPs), including
distributions made by PTPs. Specifically, new
income code 57 was added to report the pay-
ment of an amount realized subject to section
1446(f). Section 1446(f) generally requires that
if any portion of a gain on any disposition of an
interest in a partnership would be treated under
section 864(c)(8) as effectively connected gain,
the transferee purchasing an interest in such a
partnership from a non-U.S. transferor must
withhold a tax equal to 10% of the amount real-
ized on the disposition unless an exception to
withholding applies. T.D. 9926 (84 FR 21198),
published on November 30, 2020, contains final
regulations (section 1446(f) regulations) relating
to the withholding and reporting required under
section 1446(f), which include withholding re-
quirements that apply to brokers effecting trans-
fers of interests in PTPs. Use of this status code
is required beginning in 2023, when the provi-
sions relating to withholding on transfers of in-
terests in PTPs under section 1446(f) will be in
effect. See Notice 2021-51, 2021-36 I.R.B. 361,
available at IRS.gov/irb/
2021-36_IRB#NOT-2021-51, for additional information
Das bedeutet nach meinem Verständnis, daß wir noch bis zum Jahresende von "Units" qualifizierender Partnerships trennen sollen. Werden diese nach dem 01.01.23 verkauft, so fällt eine US-Sondersteuer von 10% auf den Verkaufserlös und auf jede Ausschüttung an.
Nachdem es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist, solche Wertpapiere zu kaufen, sollen nun auch die Besitzer von Altbeständen herausgedrängt werden.
Mein Rat: Wer Units im Depot hat, sollte noch im Dezember einen Termin bei seinem Steuerberater vereinbaren.
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Aktien
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am 02.12.2022 08:51
Mein Nachbar nmh hatte solche L.P.-Units von Restaurant Brands (Burger King, WKN A12GT0) im Depot. Im Mai 2022 hat comdirect ihm per Brief mitgeteilt, dass er die Papiere verkaufen soll, weil sie ab einem bestimmten Termin nicht mehr verwahrfähig seien. Der Verkauf hat wunderbar geklappt, jetzt hat nmh nur noch die normalen Burger-King-Aktien (WKN A12GMA) im Depot. Ein Steuerberater war dafür nicht notwendig.
Die beiden Gattungen waren übrigens das Ergebnis eines Umtauschs im Dezember 2014.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh
02.12.2022 11:19 - bearbeitet 02.12.2022 11:21
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02.12.2022 11:19 - bearbeitet 02.12.2022 11:21
@FakeAccount schrieb:
Mein Nachbar nmh hatte solche L.P.-Units von Restaurant Brands (Burger King, WKN A12GT0) im Depot.
Nach vorläufiger Meinung des dg-Steuerberaterteams ist die "Sondersteuer für nicht-US-Personen" auf "kriegswichtige" Unternehmen wie Öl/Gas/Pipeline-Unternehmen maßgeschneidert, z.B. Magellan Midstream, https://kunde.comdirect.de/inf/aktien/US5590801065
Da es um Amerika geht, betrifft es wohl auch Fast-Food-Ketten...Schade.

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