am 24.01.2026 14:50
Hallo liebe Community.
Ich möchte Aktien und Anleihen von jemand Dritten erwerben.
Diese Person benötigt von mir meine Depotnummer, meine Depotinhaber Daten und die BIC der depotführenden Bank.
Ist das richtig und darf ich diese Daten weitergeben?
Danke für eine kurze Antwort.
am 24.01.2026 15:12
Ja, natürlich braucht er diese Daten für einen Depotübertrag.
Ich wüsste nicht was dabei passieren sollte.
am 24.01.2026 15:52
Dankeschön für die schnelle Antwort Silver_Wolf.
am 24.01.2026 15:59
Es kommt auch auf die Bank an.
Auf jeden Fall braucht man Name, Depotnummer und BIC.
Manche Banken verlangen auch die Anschrift des Empfängers zum Abgleich.
Mit einem Neobroker wirst du vermutlich keinen Erfolg haben.
Die meisten unterstützen nämlich keinen Gläubigerwechsel.
am 24.01.2026 17:53
Hallo @Stefan--1234,
hallo Community,
@Stefan--1234 schrieb:Hallo liebe Community.
Ich möchte Aktien und Anleihen von jemand Dritten erwerben.
Diese Person benötigt von mir meine Depotnummer, meine Depotinhaber Daten und die BIC der depotführenden Bank.
Ist das richtig und darf ich diese Daten weitergeben?
Danke für eine kurze Antwort.
das ist nur halbwegs richtig.
GELB/DRINGEND/SICHERHEITSHINWEIS: Solche Transaktionen immer nur mit Personen durchführen, die du aus dem realen Leben kennst. Die Übertragung bzw. der Wechsel der Gläubigeridentität über diese börsenfreie Transaktion hat keinerlei steuerliche Vorteile. Die Kosten der Ausbuchung/Einbuchung bzw. deren Differenz zu Bankentgelten stehen in keinem Verhältnis zum Risiko.
PASS AUF DEIN GELD AUF
Das Ganze ist meist genauso sinnlos, wie wenn jemand einen teuren Gegenstand mit dem eigentlich versicherten Käuferschutz kaufen mag und dann auf Bitten des Verkäufers "An Freunde und Familie senden" auswählt. Und damit nur Nachteile hat, weil er dadurch auf das "Rechtsmittel" Trust & Safety von PayPal verzichtet.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 24.01.2026 17:58
@Stefan--1234 schrieb:Hallo liebe Community.
Ich möchte Aktien und Anleihen von jemand Dritten erwerben.
Diese Person benötigt von mir meine Depotnummer, meine Depotinhaber Daten und die BIC der depotführenden Bank.
Ist das richtig und darf ich diese Daten weitergeben?
Danke für eine kurze Antwort.
Ja!
am 24.01.2026 18:02
@Glücksdrache schrieb:
das ist nur halbwegs richtig.
Die Übertragung bzw. der Wechsel der Gläubigeridentität über diese börsenfreie Transaktion hat keinerlei steuerliche Vorteile. Die Kosten der Ausbuchung/Einbuchung bzw. deren Differenz zu Bankentgelten stehen in keinem Verhältnis zum Risiko.
Gluecksdrache
Der Übertrag wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt.
Dabei ist der Preis bekannt und es entstehen keine Kosten, höchstens ein paar fremde Spesen.
Wo soll da ein Risiko bestehen?
Der Verkäufer liefert die Aktien und wenn die gebucht sind bekommt er sein Geld.
am 24.01.2026 18:13
Hallo @Silver_Wolf,
schön, dass du da bist! Das Risiko der verspäteten oder gar Nicht-Lieferung (oder umgekehrt Nicht-Bezahlung) besteht immer, wenn kein qualifizierter Marktplatz dazwischensteht.
Deshalb ist der wichtigste Faktor: Bekannte oder unbekannte Person. Denn: Es gibt auch Wertpapiere mit WKN, die kein Börsenplatz mehr anfassen oder handeln mag (beispielsweise wegen eingetretenem Sonderereignis).
Deshalb ist "Finger weg" meist die nervensparendste Methode. Und der Communaut hat 2 Beiträge, kann also eventuell Einsteiger in die Geldanlage sein.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 24.01.2026 18:31
@Glücksdrache schrieb:
Das Risiko der verspäteten oder gar Nicht-Lieferung (oder umgekehrt Nicht-Bezahlung) besteht immer, wenn kein qualifizierter Marktplatz dazwischensteht.
Deshalb ist der wichtigste Faktor: Bekannte oder unbekannte Person. Denn: Es gibt auch Wertpapiere mit WKN, die kein Börsenplatz mehr anfassen oder handeln mag (beispielsweise wegen eingetretenem Sonderereignis).
Es kommt natürlich auf den Einzelfall an.
Ich mache so etwas regelmäßig um kostengünstig Verluste zu realisieren.
Allerdings nur mit bekannten Personen.
Mit einem Fremden sollte man einen Vertrag machen und sich gegenseitig verifizieren.
Ein echtes Risiko sehe ich kaum.
Vielleicht wenn jemand aus einer Erbengemeinschaft Aktien stiehlt und das Geld auf ein eigenes Konto haben will.
24.01.2026 21:02 - bearbeitet 24.01.2026 21:03
Der sichere Weg wäre wohl
- Geld beim Notar parken
- Auf die Wertpapiere warten
- Notar überweist das Geld weiter.
Ob das den Aufwand wert ist, um 10 Euro Ordergebühren zu sparen.... Bei Sammlerstücken, die nicht mehr gehandelt werden, mag das ok sein.