30.09.2018 13:05 - bearbeitet 30.09.2018 16:07
Servus miteinander!
Ich lese seit vielen Jahren gerne Börsenbriefe von Bernecker (z.B. der "Aktionärsbrief" oder die "Actien-Börse" vom Alten Bernie persönlich) und zitierte manchmal auch hier in der Community daraus. Sicher, die Platow-Börse ist qualitativ noch besser - doch die Vielfalt macht es. Ich lese eine ganze Reihe an Börsenbriefen. Nicht unbedingt, um mich an den Empfehlungen zu orientieren. Sondern einfach aus Neugierde auf Aktien, die ich noch nicht kenne (die stelle ich dann manchmal hier vor). Und um generell herauszufinden, welche Trends derzeit in Mode sind. Eine genaue Begründung habe ich hier gegeben. Man kann für Börsenzeitschriften sehr viel Geld ausgeben; für mich (und indirekt für Euch) lohnt sich die Lektüre definitiv.
Um so erstaunter war ich, als ich kürzlich im "Effecten-Spiegel" (ES) 37/2018 unter dem Titel "Der schleichende Tod" den folgenden Text lesen musste. Interessanterweise gibt es öffentlich sonst kaum Nachrichten über die Insolvenz, aber wenn man es googelt, wird die Meldung bestätigt:
Der schleichende Tod
(zu Beginn des Artikels wird zunächst ausführlich über die Wertpapierhandelsbank Schnigge aus Düsseldorf berichtet, WKN A0EKK2, die am 27.08.2018 ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat - die 1992 gegründete Traditionsbank macht dicht)
Auch bei der Bernecker Verlagsgesellschaft GmbH (vormals Deutscher Kapital Verlag GmbH, vormals politik intern GmbH) kam der Tod schleichend und ließ sich auch durch die ständigen Umfirmierungen nicht aufhalten. Die Börsenbriefe von Bernecker zählen zweifellos zu den anerkanntesten Börsenpublikationen in Deutschland. Schließlich steht der Name Hans A. Bernecker für ein halbes Jahrhundert Börsenerfahrung und Anlageberatung. Doch die Verlagsgesellschaft, über die zahlreiche Börsenbriefe vertrieben werden, dümpelte schon seit Jahren dahin und handelte sich von Jahr zu Jahr über Sitzverlegungen, Umfirmierungen und Verschmelzungen - doch letztlich musste im Mai 2018 doch der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellten werden. Am 12. Juni 2018 wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet, am 19. Juli das Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Unternehmensregister ist die Gesellschaft zum 31. Juli 2018 aufgelöst. Auf der Internetseite findet sich jedoch kein Hinweis. Im Gegensatz zu Schnigge findet dort die heile Welt weiter statt - keine Mitteilung von dem Börsenfachmann Bernecker, auf dessen Seriösität Tausende Privatanleger vertrauen.
Auch eine Anfrage des Effecten-Spiegel blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Für alle Leser, die jetzt wieder sagen: "Der Effecten-Spiegel ist doooooof!" - nun, Meldungen wie die obige liest man sonst nirgendwo. Allein für solche Meldungen ist der Börsen-Bolko durchaus sein Geld wert. Bitte dazu auch hier klicken - man kann ES-Aktien an der Börse kaufen! Zurück zum Thema:
Auf der Website www.andrespartner.de lese ich ergänzend folgendes:
Detmold, 14. September 2018.
Insolvenzverwalter Martin Schmidt [...] hat wesentliche Vermögenswerte der Bernecker Verlagsgesellschaft mbH an die Hans A. Bernecker Börsenbriefe GmbH übertragen. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde von Schmidt und Verena Bernecker, der Geschäftsführerin der Käuferin, unterzeichnet. Über den Kaufpreis und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Die rechtliche Übertragung des Geschäftsbetriebs erfolgt am 1. Oktober 2018 und steht noch unter den üblichen Gremienvorbehalten.
Das Verlagsgeschäft und die Herausgabe der Wirtschaft- und Börsenbriefe an die rund 10.000 Leserinnen und Leser werden uneingeschränkt fortgeführt. Die Publikationen werden dabei alle in vollem Umfang, in der gewohnten Qualität und unter ihrem bekannten Namen erstellt und ausgeliefert. „Wir freuen uns, dass wir hierdurch ein sehr gutes Ergebnis für das Unternehmen und alle Leser erreichen konnten“, sagt Sanierungsexperte Schmidt, der das Unternehmen mit seinem Team seit Mai 2018 begleitet und es seither insbesondere im innerbetrieblichen Bereich neu strukturiert hatte. „Hierdurch konnte der seit jeher profitable operative Bereich des Unternehmens gesichert und von Problemen der Vergangenheit entkoppelt werden“, so Schmidt weiter. Im Rahmen einer in der Vergangenheit durchgeführten Unternehmensverschmelzung waren stille Reserven gehoben worden, die nachfolgend zu erheblichen Steuernachzahlungen führten.
Schmidt hatte die Suche nach einem Investor bereits unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das zuständige Amtsgericht aufgenommen. Mit der jetzt erfolgten Transaktion sichert er 28 Arbeitsplätze an den Standorten Detmold und Düsseldorf. „Alle Redakteure werden beim Unternehmen verbleiben und auch in Zukunft unverändert die zahlreichen Wirtschaftsinformationen recherchieren und zu Papier bringen“, ergänzt Schmidt. Auch der bekannte Anlageberater Hans A. Bernecker, der das Verlagsgeschäft bereits in den 1960er Jahren gegründet und auch nach Übergabe an die beiden Söhne noch maßgeblich begleitet hat, bleibt dem Verlag vollständig erhalten.
Die Bernecker Verlagsgesellschaft mbH hatte im Mai 2018 beim zuständigen Amtsgericht in Detmold Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hatte mit Eröffnung des Verfahrens am 17. Juli 2018 Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Schmidt zum Insolvenzverwalter bestellt. Er war zuvor als vorläufiger Insolvenzverwalter im Unternehmen tätig.
Das Geschäft der Börsenbriefe ist ein schwieriges Geschäft. Wir erinnern uns an die Schwierigkeiten der Zeitschrift "Börse online" vor über fünf Jahren. Tja: Die einen posten ihre Hinweise kostenlos und ohne jede Gegenleistung in der comdirect-Community. Die anderen wollen Geld dafür sehen, finden aber nicht genügend zahlungswillige Kunden.
Bei der Gelegenheit herzliche Grüße; ich weiß, die Berneckers lesen hier immer fleißig mit, um gute Aktientips zu bekommen! So wie Förtsch, Dirk Müller und Max Otte.
Viele Grüße aus einem spätsommerlichen München
nmh
am 01.10.2018 11:33
nmh,
Dein Wort in des Richters Ohr.
Nur das Leid was dieses A...........................
den Menschen angetan hat.
Mehr darf und möchte ich hier nicht schreiben.
Grüße
hhh
am 01.10.2018 11:56
@nmh schrieb:@huhuhu: Haftbefehl. Der Tatverdächtige hat sich mit seinem Anwalt bei der Polizei gemeldet. Auf Totschlag stehen fünf bis fünfzehn Jahre, bei Körperverletzung mit Todesfolge sind es mindestens drei Jahre.
...natürlich VOR einer eventuellen Strafrahmenverschiebung.
Gruss,
dg (Hobby-Jurist)
am 01.10.2018 12:13
@dg2210: Strafrahmverschiebung ...mhhhh ... lecker ... kling nach frischer Sahne ...
nmh
am 01.10.2018 14:46
...dg, der Mann, die Frau, mit meinen Namenskürzeln hat Strafrahmenverschiebung geschrieben, also nichts mit Sahne und so.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass eine solche Verschiebung wg. Alkoholkonsums in Bayern per Gesetz ausgeschlossen ist.
am 01.10.2018 15:06
@chairman_1 schrieb:...dg, hat Strafrahmenverschiebung geschrieben, also nichts mit Sahne und so.
@chairman_1: Offensichtlich hat heute (01.10.) ein neuer Volontär (m/w/s) im nmh-Team angefangen. Der braucht etwas Zeit zum einarbeiten. Bitte habe Nachsicht.
am 01.10.2018 17:52
...ich bin sogar sehr nachsichtig. Immerhin wurde der/die/das Volontär an seinem ersten Tag ziemlich gefordert. Er musste immerhin Bernecker zum Oktoberfest begleiten und dort auch noch einen "Mord" -zitiert nach Maaßen- erleben.
Mal sehen wie es mit der Strafbemessung weiter geht. Vielleicht äußert sich ja doch noch Volkes Stimme...
LG Chairman
-expert for nothing-