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Ausbuchung von Aktien
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am 14.12.2021 16:58
Hallo,
ich möchte mein Depot um wertlos gewordene Aktien bereinigen.
Den Comdirekt Vordruck habe ich schon.
Frage dazu:
Zur steuerlichen Geltendmachung und Verrechnung mit Gewinnen brauche ich für das Finanzamt sicherlich einen Nachweis ! Stellt diesen die ComDirekt aus, wenn der "Antrag (Vordruck) vorliegt ?
Danke für eine Antwort (PS: alles andere ob "ausbuchen" oder nicht habe ich schon gelesen.
Gruß und schöne Festtage
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am 04.02.2024 21:25
Du kannst selbstverständlich deine Sichtweise beim Finanzamt vorbringen;
meine Meinung zur Erfolgsaussicht ist nicht relevant.
Dein Hinweis, dass die Gesamtposition in Teilen auch übertragbar wäre, ist für sich genommen kein belastbares Argument.
Die Wertpapiere sind bisher nicht durch Anordnung der Verwahrstelle als wertlos erklärt worden.
Insoweit sind die Papiere noch werthaltig.
Erst durch deinen Auftrag zur gegenwertlosen Ausbuchung und dessen Ausführung durch die Bank erhalten
die Papiere den Status „ wertlos“.

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