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Ausbuchung nicht mehr gehandelter Aktien

Moritz71
Autor
1 Beiträge

Wenn ich nicht mehr gehandelte Wertpapiere ausbuchen lasse,

wird der ehem. Kaufpreis dann als Verlust gebucht oder muss ich dies steuerlich gesondert durchführen ?

6 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Nun, die Finanzverwaltung argumentiert immer, dass das steuerlich genau gar nicht zu behandeln ist (Stichwort: Pech gehabt). Die Finanzgerichte sehen das regelmäßig anders, aber es ist unklar ob sich dein FA vor einer Klage davon beeindrucken lässt.

Momentan ist auch geplant, die steuerliche Nichtwirkung explizit im Gesetz aufzunehmen.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @Moritz71,

 

wie sich eine gegenwertlose Ausbuchung von Wertpapieren bei dir steuerlich auswirkt, musst du bei deinem Finanzamt erfragen.

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

ChrizM

Hallo SMT_Philipp,

 

bekommt man denn irgendeine Art Bestätigung/Formular, mit dem man den Quasi-Verlust durch die Ausbuchung der wertlosen Aktien nachweisen kann?

 

Grüße

Christian

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @ChrizM,

 

eine Bescheinigung gibt es von unserer Seite nicht. Eine gegenwertlose Ausbuchung gilt nicht als Verlust.

 

Viele Grüße

Mario

yeti2010
Autor ★
7 Beiträge

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/neue-steuerregelung-fuer-totalver...

 

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs scheint diesbezüglich ein Umdenken einzusetzen. Das Jahressteuergesetz bleibt abzuwarten. Dann sollte doch eine steuerliche Bescheinigung seitens der comdirect möglich sein?

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

eine Bescheinigung gibt es von unserer Seite nicht. Eine gegenwertlose Ausbuchung gilt nicht als Verlust.


Gibt es nicht mal eine "Buchungsanzeige" in die Postbox?

 

Viele Grüße

Weinlese