am 18.09.2019 17:31
Wenn ich nicht mehr gehandelte Wertpapiere ausbuchen lasse,
wird der ehem. Kaufpreis dann als Verlust gebucht oder muss ich dies steuerlich gesondert durchführen ?
am 18.09.2019 17:57
Nun, die Finanzverwaltung argumentiert immer, dass das steuerlich genau gar nicht zu behandeln ist (Stichwort: Pech gehabt). Die Finanzgerichte sehen das regelmäßig anders, aber es ist unklar ob sich dein FA vor einer Klage davon beeindrucken lässt.
Momentan ist auch geplant, die steuerliche Nichtwirkung explizit im Gesetz aufzunehmen.
am 18.09.2019 18:05
Hallo @Moritz71,
wie sich eine gegenwertlose Ausbuchung von Wertpapieren bei dir steuerlich auswirkt, musst du bei deinem Finanzamt erfragen.
Viele Grüße
Philipp
am 11.11.2019 22:33
Hallo SMT_Philipp,
bekommt man denn irgendeine Art Bestätigung/Formular, mit dem man den Quasi-Verlust durch die Ausbuchung der wertlosen Aktien nachweisen kann?
Grüße
Christian
am 12.11.2019 08:09
Hallo @ChrizM,
eine Bescheinigung gibt es von unserer Seite nicht. Eine gegenwertlose Ausbuchung gilt nicht als Verlust.
Viele Grüße
Mario
am 12.11.2019 11:45
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs scheint diesbezüglich ein Umdenken einzusetzen. Das Jahressteuergesetz bleibt abzuwarten. Dann sollte doch eine steuerliche Bescheinigung seitens der comdirect möglich sein?
am 13.11.2019 03:53
@ehemaliger Nutzer schrieb:eine Bescheinigung gibt es von unserer Seite nicht. Eine gegenwertlose Ausbuchung gilt nicht als Verlust.
Gibt es nicht mal eine "Buchungsanzeige" in die Postbox?
Viele Grüße
Weinlese