Ausübung einer Wandelanleihe (hier Schaltbau Pflichtwandelanleihe)
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am 03.09.2021 10:14
...vielleicht kann mir jmd. dazu einen Hinweis geben. Konkret frage ich wegen der Schaltbau Pflichtwandelanleihe und des aktuell vorliegenden Übernahmeangebotes.
Ich würde die Anleihe gerne wandeln und andienen, habe aber keine Idee wie ich die Wandlung veranlasse.
Schon mal jetzt bedankt für einen Hinweis
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Aktien
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am 03.09.2021 13:51
Hallo @Avensis,
könntest du mir bitte einmal die WKN nennen? Dann fragen wir gerne einmal bei den Kollegen nach. 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 06.09.2021 13:11
ja klar, A3E5FV das ist die Plichtwandelschuldverschreibung der Schaltbau AG.
Grundsätzlich geht es mir aber um einen generellen Hinweis wie ich die Ausübung einer Wandelanleihe bei Comdirekt veranlasse. Ich will ja nichts kaufen oder verkaufen sondern die Anleihe in Aktien wandeln, natürlich gem. den Anleihebedingungen.
Schonmal danke an dieser Stelle
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am 12.09.2021 11:51
....hallo Jan, konntest du bei deinen Kollegen schon etwas in Erfahrung bringen.
Ich stehe noch immer auf dem Schlauch bzgl. der Ausübung einer Wandelanleihe.
(Veranlassung der Wandlung in Aktien)
Natürlich nehme ich auch gerne jeglichen Hinweis dazu aus der community. Kann mir vorstellen das es jemanden gibt der da helfen kann.
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am 13.09.2021 08:48
Hallo @Avensis,
bitte entschuldige, dass ich bisher noch keine Antwort für dich habe. Ich hake nach und melde mich nachher noch einmal bei dir.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 13.09.2021 09:17
Hallo nochmal @Avensis,
folgendes kann ich dir nun zurückmelden:
Nach Maßgabe der Anleihebedingungen können Anleihegläubiger ihre Schuldverschreibungen jederzeit außerhalb von Ausschlusszeiträumen wandeln, wenn der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll, mindestens EUR 100.000 beträgt.
Eine Wandlung von Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weniger als EUR 100.000 ist nur im Zeitraum ab dem zehnten Geschäftstag vor einem Vierteljährlichen Wandlungstag (einschließlich) bis (einschließlich) zu dem Geschäftstag vor diesem Vierteljährlichen Wandlungstag möglich, wobei die wirksame Ausübung des Wandlungsrechts voraussetzt, dass die Wandlungserklärung der Wandlungsstelle spätestens um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) an dem letzten Tag des jeweiligen Wandlungszeitraums zugeht und die zu wandelnden Schuldverschreibungen spätestens um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) an dem letzten Tag des jeweiligen Wandlungszeitraums an die Wandlungsstelle geliefert werden, wie in den Anleihebedingungen näher geregelt. Vierteljährliche Wandlungstage sind der 12. Mai 2021, 12. August 2021, 12. November 2021, 12. Februar 2022, 12. Mai 2022 und 12. August 2022.
Die nächste Wandlung wäre dann erst wieder am 01.11.2021 möglich.
Die Weisung kann uns dann ganz regulär telefonisch bzw. per Nachricht über das Kontaktformular für Kunden erteilt werden.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 13.09.2021 13:15
...danke Jan das hilft insbesondere dein letzter Satz.
Jetzt weiß ich wie ich die Wandlung veranlassen kann.
Die Wandlungsbedingungen waren mir bekannt. Diese sind nun aber durch das vorliegende Übernahmeangebot geändert insbesondere für den Fall das man die gewandelten Aktien der Bieterin Voltage Bidco Gmbh andienen will.
s.u.
Trotzdem, nochmal danke für deine Hilfe
"Die Schaltbau Holding AG (die Emittentin) macht hiermit gemäß § 11(b)(i)(A)
der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022
(ISIN DE000A3E5FV1, die Schuldverschreibungen) bekannt, dass die
Voltage BidCo GmbH (die Bieterin) gemäß § 14 Absatz 2 WpÜG eine
Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das
Übernahmeangebot) an die Aktionäre der Emittentin zum Erwerb sämtlicher
Aktien der Schaltbau Holding AG (ISIN DE000A2NBTL2) veröffentlicht hat.
Der Annahmestichtag (wie in § 11(c) der Anleihebedingungen definiert), d. h.
der letzte Tag der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, ist voraussichtlich
der 22. September 2021. Das Übernahmeangebot bezieht sich auch auf Aktien der
Emittentin, die infolge der Wandlung von Schuldverschreibungen bis zum Ende
der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ausgegeben werden. Laut der
Angebotsunterlage der Bieterin endet die weitere Annahmefrist voraussichtlich
am 11. Oktober 2021.
Gemäß § 11(b)(i)(B) der Anleihebedingungen steht jedem Anleihegläubiger das
Recht zu, die von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe
der Anleihebedingungen bis zum Ende der Übernahmeangebots-Wandlungsfrist,
d. h. bis um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren
Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG, also voraussichtlich dem
11. Oktober 2021, in Aktien der Emittentin zu wandeln."
