am 21.01.2021 20:47
@nmh schrieb:................
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Ihre "letzte Mahnung" habe ich zufällig im Spam-Ordner entdeckt. Die Mahnung kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe von Ihnen weder eine Rechnung noch sonstige Korrespondenz erhalten, kenne auch Ihr Unternehmen nicht und bitte freundlich um Aufklärung. (Bitte je nach Bedarf anpassen)
Rein vorsorglich weise ich Sie daruf hin, dass ich keinerlei Vertrag oder ähnliches mit Ihnen geschlossen habe und auch nicht wüßte, warum ich Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig/zahlungspflichtig/... sein sollte. Die Beweislast für ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis oder für etwa bestehende Ansprüche liegt bei Ihnen.
Ich bitte höflichst um schriftliche Nachricht bis (zwei Wochen), dass die Angelegenheit ein Irrtum und erledigt ist. Anderfalls behalte ich mir vor, negative Feststellungsklage gegen Sie zu erheben, um weitere Drohungen gegen mich zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Hallo @nmh ,
wenn ich das richtig sehe, hat @HelmSch bereits ein Abo und es wird Geld abgebucht. Das heißt, er hat aktiv einen (Knebel)Vertrag abgeschlossen.
Wie @Joerg78 festgestellt hat, steht dieser unglaubliche Knebel in den AGB.
Ich vermute, dass man nur hier ansetzen kann, habe aber keinerlei juristische Kenntnisse!
HelmSch, ich würd das Ding sofort kündigen und dann sehr ausführlich und sehr sachlich eine Bewertung verfassen und dann gut sein lassen!
Es ist wirklich besser hier in der Community vom Schwarmwissen zu profitieren!
Extra Tip: speicher dir alle Sternelisten, bevor nmh die bereits seit Äonen angekündigte Gebühr dafür einziehen will!!!!
....duck und weg.......
am 21.01.2021 21:03
@Antonia schrieb:Das heißt, er hat aktiv einen (Knebel)Vertrag abgeschlossen.
Wie @Joerg78 festgestellt hat, steht dieser unglaubliche Knebel in den AGB.
Vorsicht mit solchen Unterstellungen! Die AGBs sehen relativ normal und lebensnah aus.
Lebensnahes Beispiel: du sagst deinem langjährigen Lebenspartner: "Schatz, es ist aus mit uns! Unsere Trennung wird zum 31.01.2021 wirksam." Erwartest du dann (ganz ohne AGB) , daß die Beziehung bis zum offiziellen Trennungsdatum unverändert weiterläuft?
21.01.2021 21:04 - bearbeitet 21.01.2021 21:10
21.01.2021 21:04 - bearbeitet 21.01.2021 21:10
@nmh bei +30% in drei Monaten und +20% in einem Monat durch deine Listen kann ich nur eine Empfehlung für dein kostenloses Angebot geben. Natürlich nur wenn man sich vorher deine Beiträge zu Ordertypen, Money Management und Stops durchgelesen hat. Auch Psychologie sollte man sich zu Gemüte führen.
Aber ich bin ja auch nmh-Premium-plus-Gold Mitglied, und muss sagen: das ist auch so eine Abofalle.
Gebühren wie immer an
nmh
Abofallen und andere Geldwäsche
München
richtig?
@Antonia keine Sorge, ich erinnere ihn dann gerne an schwarzes Kabel und "Bilder". Er weiß dann schon bescheid 😉 auch gibt's alle Listen doch als Übersicht, oder hast du Angst, dass er die Beiträge löscht? Es wäre doch für ihn besser wie ein Drogendealer zu arbeiten, ein wenig kostenlose Ware zum anfixen muss sein 😉
Edit:
@dg2210 nein, aber wenn ich für eine Dienstleistung bezahle erwarte ich auch diese Dienstleistung für den bezahlten Zeitraum zu bekommen. Dafür zahle ich, das steht mir zu. Wenn du vier Wochen oder acht Wochen Kündigungsfrist hast und direkt nach Kündigung alles bezahlen musst aber nichts nutzen kannst ist das nicht koscher.
am 21.01.2021 21:10
@dg2210 schrieb:
@Antonia schrieb:Das heißt, er hat aktiv einen (Knebel)Vertrag abgeschlossen.
Wie @Joerg78 festgestellt hat, steht dieser unglaubliche Knebel in den AGB.
Vorsicht mit solchen Unterstellungen! Die AGBs sehen relativ normal und lebensnah aus.
Lebensnahes Beispiel: du sagst deinem langjährigen Lebenspartner: "Schatz, es ist aus mit uns! Unsere Trennung wird zum 31.01.2021 wirksam." Erwartest du dann (ganz ohne AGB) , daß die Beziehung bis zum offiziellen Trennungsdatum unverändert weiterläuft?
Hallo @dg2210
Nicht unverändert aber weiter!
Im o.g. Fall scheint ja die Tür einfach zugeknallt zu werden!
Eine fristlose Kündigung muss dann beiderseits erfolgen dürfen.
am 21.01.2021 21:35
@Zilch schrieb:
@dg2210 nein, aber wenn ich für eine Dienstleistung bezahle erwarte ich auch diese Dienstleistung für den bezahlten Zeitraum zu bekommen. Dafür zahle ich, das steht mir zu. Wenn du vier Wochen oder acht Wochen Kündigungsfrist hast und direkt nach Kündigung alles bezahlen musst aber nichts nutzen kannst ist das nicht koscher.
@Zilch: ganz klares NEIN! So funktioniert Zivilrecht nicht.
Wenn du einen Vertrag schliesst, hast du die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten und die andere Vertragspartei hat die vereinbarten Rechte und Pflichten. Sonst nichts.
Im vorliegen Fall haben wir einen 1-Monats-Vertrag mit automatischer Verlängerung, den der Kunde jederzeit -ohen Einhaltung einer Kündigungsfrist- beenden kann. Der Kunde kann den Vertrag noch um 23:59 Uhr des letztes Tages der Vertragslaufzeit kündigen, er kann aber auch nach dem ersten Monat -nach seinem eigenen Ermessen- freiwillig den Vertrag früher beenden und freiwillig den Diensteanbieter von seinen Verpflichtungen freistellen.
21.01.2021 21:50 - bearbeitet 21.01.2021 21:52
21.01.2021 21:50 - bearbeitet 21.01.2021 21:52
@dg2210 schrieb:
Im vorliegen Fall haben wir einen 1-Monats-Vertrag mit automatischer Verlängerung, den der Kunde jederzeit -ohen Einhaltung einer Kündigungsfrist- beenden kann. Der Kunde kann den Vertrag noch um 23:59 Uhr des letztes Tages der Vertragslaufzeit kündigen, er kann aber auch nach dem ersten Monat -nach seinem eigenen Ermessen- freiwillig den Vertrag früher beenden und freiwillig den Diensteanbieter von seinen Verpflichtungen freistellen.
Das ist natürlich eine völlig andere Sache. Ohne jegliche Frist kann ich auch bis kurz vor Schluss nutzen und bin keineswegs bedrängt vorher zu kündigen.
Denn so simpel wie du es nun darstellst, ein Vertrag mit Rechten und Pflichten für beide Seiten, ist es auch nicht. Es ist nicht unmöglich bestimmte Klauseln aus Verträgen unwirksam zu machen (auch hier verweise ich auf Verbraucherschutz). Schau dir zum Beispiel mal Mietrecht an - wie viel da in Verträgen steht was später nicht Rechtens ist.
Wie gesagt, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Ich würde aber nie davon ausgehen, dass nur weil etwas im Vertrag steht oder in AGBs, dieses auch so in Ordnung ist.
Erst recht wenn du zum Beispiel durch eine eventuelle Kündigungsfrist bedrängt bist vorzeitig zu kündigen, dann aber weiter zahlen musst ohne es nutzen zu können. Das war mein Ansatz.
Dass keinerlei Kündigungsfrist besteht war mir entgangen und ändert die Situation.
am 22.01.2021 17:41
Hi,
ja im Nachhinein, war das etwas verschwendet. Denn so besonders fand ich diese Analysen nicht, zumindest nicht 100€ wert. Ich bin Anfänger wie gesagt und kannte noch nicht so viel und hab mittlerweile genau so gute Analysen gefunden die günstiger und sogar umsonst sind. Aber wie immer im Leben, man lernt daraus.
am 22.01.2021 17:48
@HelmSch ... die Basis für Umme, wenn Du des Englischen mächtig bist: Seeking Alpha
Das finde ich mit das Beste (aber jeder hat si seinen eignen Geschmack)
am 22.01.2021 17:49
@HelmSch schön, dass du es selber doch schnell bemerkt hast anstatt jahrelang für nichts und wieder nichts zu bezahlen 🙂
Viel Erfolg und der beste Schritt ist wohl der Community beigetreten zu sein 🙂
23.01.2021 11:31 - bearbeitet 23.01.2021 11:36
Lieber HelmSch,
hier ist Michael Jakob. Ich bin Gründer von AlleAktien und für die Inhalte verantwortlich. Was du mit Abofalle hier unterstellst ist sehr gravierend und auch eine falsche Tatsachenbehauptung (Abofalle bedeutet: Es wird ohne dein Wissen oder Zustimmung ein Abo abgebucht). Das finde ich keinesfalls fair, denn du hast dich ja bewusst für das Abo entschieden und der Preis war im voraus klar. Ich würde mich hier sehr freuen, wenn du den Titel des Beitrags korrigieren könntest.
Grundsätzlich ist es so, dass du nach Kündigung noch die Restzeit frei nutzen kannst (falls du bezahlt hast, denn diese steht dir wie du komplett nachvollziehbar sagst, zu). Falls du noch im Testzeitraum (die ersten 30 Tage kann man bei uns komplett kostenlos und unverbindlich testen) bist, dann endet der Zugriff sofort. Den 30-Tage-Testzeitraum gibt es exakt aus dem Grunde, dass sowas nicht passieren kann. Denn dann hat jeder 30 Tage Zeit um zu schauen, ob du mit unserem Angebot zufrieden bist, oder nicht. Wenn du innerhalb der ersten 30 Tage dann kündigst, dann fallen keinerlei Kosten an. Alles ziemlich ähnlich wie bei Netflix.
Jetzt zu deiner Sache. Bei AlleAktien wollen wir nur zufriedene Kunden. Eine Geschäftsbeziehung soll nur zustande kommen, wenn beide (!) zufrieden sind. Ich möchte von niemandem Geld, der unzufrieden ist. Schreib mir bitte eine Email an michael@alleaktien.de und ich erstatte dir den Betrag umgehend (jeder hat in Deutschland ohnehin ein 14-Tage-Widerrufsrecht). In der Regel antworten wir auf alle Emails in 1-2 Werktagen, hast du uns schonmal per Email kontaktiert? Es kann natürlich sein, dass deine Email untergegangen ist, dafür würde ich mich entschuldigen. In Deutschland sind wir tendenziell eher für sehr guten, schnellen (1 Tag) und kulanten Support bekannt. Das soll auch so bleiben.
Denn wie gesagt: Wenn du unzufrieden mit den Aktienanalysen bist, dann sollst du natürlich auch nicht bezahlen müssen.
Viele Grüsse,
Michael C. Jakob