am 17.12.2020 14:25
Hallo Community,
ich habe eine Verständnisfrage zur Handhabung von Aktienverlusten ab 2021 nach dem neuen Jahressteuergesetz (Termingeschäfte lasse ich mal außen weil das mich nicht betrifft).
Bsp.:
Im Jahr 2021 mache ich mit einigen Aktien Gewinne von 100.000 EUR und Verluste mit anderen Aktien in Höhe von 80.000 EUR und komme so auf das gesamte Jahr gesehen auf 20.000 EUR Gewinn.
Zahle ich dann Abgeltungssteuer auf den reinen Buchgewinn von 20.000,- EUR? Oder muss ich Abgeltungssteuer auf 80.000 EUR zahlen, also auf den reinen Buchgewinn von 20.000 plus die 60.000, weil ich von den 80.000 EUR Verlust nur 20.000 gegenrechnen kann?
Danke und vG
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.12.2020 14:32
Hallo und herzlich willkommen!
Das Stichwort das Dir auch im Jahr 2021 weiterhilft lautet 'Verlustverrechnungstopf'
Gruß Crazyalex
am 17.12.2020 14:52
Hallo, und vielen Dank.
Es ist nicht ganz einfach hier durchzublicken, auch wenn ich mir Beiträge zum Thema "Verlustverrechnungstopf" angesehen habe. Wenn ich das aus anderen Beiträgen hier im Forum richtig deute, wäre also richtig, dass sich der zu versteuernde Gewinn aus allen im Jahr kumulierten Beträgen (alle Gewinne und Verluste zusammengerechnet) ergibt und sich nicht an den reinen Verlusten isoliert betrachtet bemisst?
VG, pacecetter02
am 17.12.2020 15:04
Vereinfacht/oberflächlich betrachtet kann man das mit "ja" beantworten
Gruß Crazyalex
am 17.12.2020 15:39
Mehr Details hier:
https://kunde.comdirect.de/cms/finanzwissen-steuerthemen.html#aktuelles
17.12.2020 15:44 - bearbeitet 17.12.2020 15:45
@pacesetter02 schrieb:Hallo Community,
ich habe eine Verständnisfrage zur Handhabung von Aktienverlusten ab 2021 nach dem neuen Jahressteuergesetz (Termingeschäfte lasse ich mal außen weil das mich nicht betrifft).
Bsp.:
Im Jahr 2021 mache ich mit einigen Aktien Gewinne von 100.000 EUR und Verluste mit anderen Aktien in Höhe von 80.000 EUR und komme so auf das gesamte Jahr gesehen auf 20.000 EUR Gewinn.
Zahle ich dann Abgeltungssteuer auf den reinen Buchgewinn von 20.000,- EUR? Oder muss ich Abgeltungssteuer auf 80.000 EUR zahlen, also auf den reinen Buchgewinn von 20.000 plus die 60.000, weil ich von den 80.000 EUR Verlust nur 20.000 gegenrechnen kann?
Danke und vG
So lange es sich nur um Buchgewinne / Buchverluste handelt, passiert nichts. Erst wenn du die Gewinne oder Verluste durch Verkauf realisierst, musst du dich um Abgeltungssteuern oder Verlustverrechnungstöpfe sorgen.
(Und jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich deine Frage falsch verstanden habe oder die anderen, die vorher geantwortet haben).
17.12.2020 15:50 - bearbeitet 17.12.2020 16:03
17.12.2020 15:50 - bearbeitet 17.12.2020 16:03
@pacesetter02: Deine Aktiengewinne werden mit deinen Aktienverlusten voll verrechnet. In deinem Beispiel musst du also auf 20.000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen.
Hintergrund:
am 17.12.2020 16:03
Hallo und herzlichen Dank.
Das ist genau die Information, die mir gefehlt hat. Hast du für mich evtl. eine offizielle Quelle aus der hervorgeht:
1. Dass die Begrenzung der Verlustverrechnung bei nur auf Termingeschäfte bechränkt ist und nicht auf Aktien.
2. Dass die Verrechnung von Aktienverlusten ist nur für den Totalverlust gilt (den es in der Realität wie du schon am Bsp. Wirecard beschrieben hast ja kaum geben wird).
Ich habe mir zig Beiträge und Videos angesehen und die von dir genannten Infos, die für reine Aktienanleger von Bedeutung sind, habe ich so klar und granular formuliert nirgends bestätigt bekommen. Oder ich habe die falschen Quellen gelesen.
VG
Pacecetter02
17.12.2020 16:28 - bearbeitet 17.12.2020 16:54
17.12.2020 16:28 - bearbeitet 17.12.2020 16:54
@pacesetter02 schrieb:1. Dass die Begrenzung der Verlustverrechnung bei nur auf Termingeschäfte bechränkt ist und nicht auf Aktien.
2. Dass die Verrechnung von Aktienverlusten ist nur für den Totalverlust gilt
Dass Aktien nicht begrenzt werden bei der Verlustverrechnung ist so selbstverständlich, dass es regelmäßig nichtmal explizit erwähnt wird. Wenn es anders wäre, würde keiner in der Branche mehr über etwas anderes reden.
Aus dem kostenlosen Teil dieses Handelsblatt-Artikels geht es z.B. hervor.
@pacesetter02 schrieb:Ich habe mir zig Beiträge und Videos angesehen und die von dir genannten Infos, die für reine Aktienanleger von Bedeutung sind, habe ich so klar und granular formuliert nirgends bestätigt bekommen.
Vieles hat sich in den letzten Jahren geändert oder wurde von Gerichten ausgelegt, und das, was jetzt ab 2021 dazu kommen soll, ist erstens teilweise unklar, und zweitens noch nichtmal im endgültigen Wortlaut verabschiedet. Da ist es nicht verwunderlich, dass man keine guten Infos findet. Die Verrechnung von Aktienverlusten ist aber nicht gefährdet.
am 17.12.2020 16:40
Ok, sehr beruhigend, tausend Dank.