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Aktienverluste und Steuern ab 2021 - Verständnisfrage

pacesetter02
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Community, 

 

ich habe eine Verständnisfrage zur Handhabung von Aktienverlusten ab 2021 nach dem neuen Jahressteuergesetz (Termingeschäfte lasse ich mal außen weil das mich nicht betrifft).

 

Bsp.:

 

Im Jahr 2021 mache ich mit einigen Aktien Gewinne von 100.000 EUR und Verluste mit anderen Aktien in Höhe von 80.000 EUR und komme so auf das gesamte Jahr gesehen auf 20.000 EUR Gewinn. 

 

Zahle ich dann Abgeltungssteuer auf den reinen Buchgewinn von 20.000,- EUR? Oder muss ich Abgeltungssteuer auf 80.000 EUR zahlen, also auf den reinen Buchgewinn von 20.000 plus die 60.000, weil ich von den 80.000 EUR Verlust nur 20.000 gegenrechnen kann? 

 

Danke und vG

 

 

 

 

11 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Das Stichwort das Dir auch im Jahr 2021 weiterhilft lautet 'Verlustverrechnungstopf'

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

pacesetter02
Autor ★
4 Beiträge

Hallo, und vielen Dank.

 

Es ist nicht ganz einfach hier durchzublicken, auch wenn ich mir Beiträge zum Thema "Verlustverrechnungstopf" angesehen habe. Wenn ich das aus anderen Beiträgen hier im Forum richtig deute, wäre also richtig, dass sich der zu versteuernde Gewinn aus allen im Jahr kumulierten Beträgen (alle Gewinne und Verluste zusammengerechnet) ergibt und sich nicht an den reinen Verlusten isoliert betrachtet bemisst? 

 

VG, pacecetter02

Crazyalex
Legende
7.679 Beiträge

Vereinfacht/oberflächlich betrachtet kann man das mit "ja" beantworten Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

dg2210
Legende
6.230 Beiträge

NordlichtSH
Mentor ★★
1.829 Beiträge

@pacesetter02  schrieb:

Hallo Community, 

 

ich habe eine Verständnisfrage zur Handhabung von Aktienverlusten ab 2021 nach dem neuen Jahressteuergesetz (Termingeschäfte lasse ich mal außen weil das mich nicht betrifft).

 

Bsp.:

 

Im Jahr 2021 mache ich mit einigen Aktien Gewinne von 100.000 EUR und Verluste mit anderen Aktien in Höhe von 80.000 EUR und komme so auf das gesamte Jahr gesehen auf 20.000 EUR Gewinn. 

 

Zahle ich dann Abgeltungssteuer auf den reinen Buchgewinn von 20.000,- EUR? Oder muss ich Abgeltungssteuer auf 80.000 EUR zahlen, also auf den reinen Buchgewinn von 20.000 plus die 60.000, weil ich von den 80.000 EUR Verlust nur 20.000 gegenrechnen kann? 

 

Danke und vG

 

 

 

 


So lange es sich nur um Buchgewinne / Buchverluste handelt, passiert nichts. Erst wenn du die Gewinne oder Verluste durch Verkauf realisierst, musst du dich um Abgeltungssteuern oder Verlustverrechnungstöpfe sorgen. 

 

(Und jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich deine Frage falsch verstanden habe oder die anderen, die vorher geantwortet haben). 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@pacesetter02: Deine Aktiengewinne werden mit deinen Aktienverlusten voll verrechnet. In deinem Beispiel musst du also auf 20.000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Hintergrund:

  • Die Begrenzung der Verlustverrechnung gilt für Termingeschäfte, wobei der genaue Umfang noch unklar ist.
  • Eine Begrenzung der Verlustverrechnung bei Aktien gilt nur bei Totalverlust, was aber praktisch kaum Bedeutung hat: Beispielsweise steht selbst Wirecard heute noch bei 40 Cent, also kein Totalverlust.

pacesetter02

Hallo und herzlichen Dank.

 

Das ist genau die Information, die mir gefehlt hat. Hast du für mich evtl. eine  offizielle Quelle aus der hervorgeht:

 

1. Dass die Begrenzung der Verlustverrechnung bei nur auf Termingeschäfte bechränkt ist und nicht auf Aktien.

2. Dass die Verrechnung von Aktienverlusten ist nur für den Totalverlust gilt (den es in der Realität wie du schon am Bsp. Wirecard beschrieben hast ja kaum geben wird). 

 

Ich habe mir zig Beiträge und Videos angesehen und die von dir genannten Infos, die für reine Aktienanleger von Bedeutung sind, habe ich so klar und granular formuliert nirgends bestätigt bekommen. Oder ich habe die falschen Quellen gelesen. 

 

VG

Pacecetter02

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge
@pacesetter02  schrieb:

1. Dass die Begrenzung der Verlustverrechnung bei nur auf Termingeschäfte bechränkt ist und nicht auf Aktien.

2. Dass die Verrechnung von Aktienverlusten ist nur für den Totalverlust gilt 


Dass Aktien nicht begrenzt werden bei der Verlustverrechnung ist so selbstverständlich, dass es regelmäßig nichtmal explizit erwähnt wird. Wenn es anders wäre, würde keiner in der Branche mehr über etwas anderes reden.

 

Aus dem kostenlosen Teil dieses Handelsblatt-Artikels geht es z.B. hervor.

 

 

@pacesetter02  schrieb:

Ich habe mir zig Beiträge und Videos angesehen und die von dir genannten Infos, die für reine Aktienanleger von Bedeutung sind, habe ich so klar und granular formuliert nirgends bestätigt bekommen. 


Vieles hat sich in den letzten Jahren geändert oder wurde von Gerichten ausgelegt, und das, was jetzt ab 2021 dazu kommen soll, ist erstens teilweise unklar, und zweitens noch nichtmal im endgültigen Wortlaut verabschiedet. Da ist es nicht verwunderlich, dass man keine guten Infos findet. Die Verrechnung von Aktienverlusten ist aber nicht gefährdet.

pacesetter02

Ok, sehr beruhigend, tausend Dank.