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Aktienverkauf Totalverlust (Steuergutschrift)?

WK
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9 Beiträge

Guten Morgen,

 

ich hätte eine Frage zu einem Aktienverkauf den ich getätigt habe. Die Aktien wurde mit einem Totalverlust verkauft, sodass ich nach dem Verkauf, durch die Ordergebühren noch zusätzlich zahlen musste. 

Zuvor hatte ich allerdings über den Comdirect Steuersimulator eine Simulation gestartet und gesehen das ich mit dem Verkauf dieser Aktien eine Steuergutschrift von ca. 300€ erhalten müsste. 

 

Die letzten Male wo ich Aktien mit Verlusten verkauft habe, war die Gutschrift sofort auf der Wertpapierabrechnung bzw. Girokonto sichtbar. Dieses Mal leider nicht.

 

Über die Detaillierte Steuerübersicht sehe ich nur das die Position mit 0 gekennzeichnet ist. Das kann ja nicht stimmen, da müsste eigentlich ein Verlust stehen.


Meine Frage ist wie kann ich diese Steuern anfordern, Normalerweise wird dies ja bei Comdirect automatisch berücksichtigt?

 

Vielen Dank

WK

19 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@WK  schrieb:

Guten Morgen,

 

ich hätte eine Frage zu einem Aktienverkauf den ich getätigt habe. Die Aktien wurde mit einem Totalverlust verkauft, sodass ich nach dem Verkauf, durch die Ordergebühren noch zusätzlich zahlen musste. 

...

Die letzten Male wo ich Aktien mit Verlusten verkauft habe, war die Gutschrift sofort auf der Wertpapierabrechnung bzw. Girokonto sichtbar. Dieses Mal leider nicht.

 

Über die Detaillierte Steuerübersicht sehe ich nur das die Position mit 0 gekennzeichnet ist. Das kann ja nicht stimmen, da müsste eigentlich ein Verlust stehen.


Meine Frage ist wie kann ich diese Steuern anfordern, Normalerweise wird dies ja bei Comdirect automatisch berücksichtigt?

 

Vielen Dank

WK


 

Nur eine Vermutung...

Wahrscheinlich sind keine positiven Aktiengewinne vorhaden, mit denen die Aktienverluste verrechnet werden können. Daher erfolgt keine Steuererstattung sondern die Einbuchung in den Aktienverlusttopf. Realisierte Aktienveräußerungsverluste sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar.


Um das vermurkste beste und gerechteste Steuersystem der Welt zu verdeutlichen: Bei wertloser Ausbuchung der Aktien wäre eine begrenzte steuerliche Verrechnung mit allen Kapitalerträgen möglich.

WK
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Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, in dem Jahr habe ich aber bereits positive Aktiengewinne realisiert. Nur bei diesem Aktienverkauf war die Position extrem im Verlust, durch die Ordergebühren, kam dann noch eine Zuzahlung zustande.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@WK  schrieb:

Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, in dem Jahr habe ich aber bereits positive Aktiengewinne realisiert. Nur bei diesem Aktienverkauf war die Position extrem im Verlust, durch die Ordergebühren, kam dann noch eine Zuzahlung zustande.


Es kann natürlich auch eine andere, als die von mir vermutetet, Ursache die Nichtverrechnung bewirkt haben.

 

Ich würde noch 1-2 Tage abwarten und es dann mit einer telefonischen "Reklamation" versuchen. In der Vergangenheit habe ich persönlich gute Erfahrungen gemacht, wenn es mir gelungen ist, die Mitarbeiter am Telefonempfang zu überwinden und direkt in Kontakt mit der steuerlichen Fachabteilung zu treten.

Wenn Du bei der Bank nicht weiterkommst, kannst Du die Verlustverrechnung über die Steuererklärung anstreben.

 

Nachtrag: Denkbar wäre auch, dass schon 20.000€ Verluste im Kalenderjahr verrechnet wurden.

WK
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Vielen Dank Mirabellllle!

 

Silver_Wolf
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Da kommt nichts mehr.

Totalverluste dürfen nicht mehr auf Bankebene verrechnet werden.

Die kannst du bei der nächsten Steuererklärung angeben.

WK
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9 Beiträge

Vielen Dank, wieso hat die Steuersimulation mir hier dann eine Steuergutschrift angezeigt?

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

Weil die Software bei den gelben Banken nicht den aktuellen Gesetzen entspricht.  😞

 

Um welche Aktie geht es, wird die noch regulär gehandelt?

Dann hättest du sie einem Freund schenken sollen per entgeltlichem Übertrag.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Da kommt nichts mehr.

Totalverluste dürfen nicht mehr auf Bankebene verrechnet werden.

Die kannst du bei der nächsten Steuererklärung angeben.


 

Diese Aussage kann ich inzwischen bestätigen:

 

Im BMF-Schreiben - Einzelfragen zur Abgeltungssteuer ist geregelt:

 

"Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt.

WK
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9 Beiträge

Das war Ontrak  A2P8JC, die wird noch regulär gehandelt, aber der Investment Case ist nicht aufgegangen. Dachte mir, dass ich zumindest über die Steuern irgendwo anders investieren kann.