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am 21.06.2024 12:45
Hallo Community
Ich halte unter anderem einen kleinen Posten Aktien der Societ.Nat.de Gaze Nat.Romg ADR Aktie, WKN: A1W7WE ISIN: US83367U2050.
Vor kurzem wurden hier auf Beschluss des Unternehmens Aktien im Wert von 1:9 hinzugebucht. Auf der Webseite der Comdirect wird dies als Aktiensplit angezeigt. Die Aktien waren vorher rund 1000€ Wert und sind danach 1000€ Wert. Es gab keinen Wertzuwachs.
Intern bei der Comdirect wurde dies als Zugewinn verbucht und ein Wertzuwachs von 9909€ für die steuerliche Berechnung zu Grunde gelegt. Hierbei wurden dann 2613,54€ Steuern fällig - Diese wurden freundlicherweise von meinem Wertpapierkreditkonto abgebucht, so dass dafür jetzt auch noch Kreditzinsen anfallen.
Diese Zahlung könnte nicht mal steuerlich verrechnet werden, da es ja als "realisierter Gewinn" verbucht wurde.
Am Telefon wurde mir vermittelt, dass dies alles ganz korrekt zugegangen ist - sie werden dies jedoch weiter prüfen, ich soll mich gedulden. Ich muss gestehen, dass mich das nicht beruhigt, sollte mir Aktien doch irgendwie Gewinn bringen und nicht Verluste, die dreimal so hoch sind, wie der eigentliche Wert. 😡
Hattet Ihr schon mal so etwas?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 21.06.2024 13:43
Hallo,
ich glaube, ich kann Dich hier beruhigen.
Ich hatte so etwas ähnliches bei NVIDIA zuletzt auch.
Plötzlich war ich über nacht 9 facher Millionär.
Schaute, schmunzelte und dachte 🌞 🌴 🏖 ...usw.
Aber leider war es am darauffolgendem Tage wieder alles fott 😉
Wieso und warum, das so war?? 🤔 i dont no`😎
Grüße
Daniel
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am 24.06.2024 12:37
Na beruhigend ist da gar nichts. Es ist vielleicht nicht angekommen: Die Steuerschuld in Höhe der dreifachen Aktienposition wurde sofort meinem Wertpapierkreditkonto belastet. Bedeutet, das Geld ist weg und ich darf darauf jetzt auch noch Zinsen zahlen. Und das kommt auch nicht zurück, denn laut erster Auskunft von der Comdirect ist da alles ganz doll richtig abgelaufen. Ich kann von Glück sagen, dass es nur eine kleine Nebenposition war. Ein anderer Comdirect-Kunde, den ich kenne, dem wurden mal flott 27.000€ belastet. Und wie und wann und ob überhaupt man die wieder zurückbekommt, steht in den Sternen. Man kann die als reiner Buy und hold Aktionär noch nicht einmal verrechnen, da dieser "Gewinn" im Steuertopf "Sonstige" eingebucht ist, an den ich nie herankomme, da ich nur Aktien halte. Wie kann man sich hier beruhigen?
Grüße
Oliver
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am 24.06.2024 13:24
Hatte schon diverse steuerliche Lehrstunden bezahlen müssen aber so eine noch nicht.
Halte uns doch mal auf dem Laufenden, wie sich das ganze am Ende (auf)geklärt hat.
24.06.2024 13:42 - bearbeitet 24.06.2024 13:59
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24.06.2024 13:42 - bearbeitet 24.06.2024 13:59
@Osiris schrieb:Na beruhigend ist da gar nichts. Es ist vielleicht nicht angekommen: Die Steuerschuld in Höhe der dreifachen Aktienposition wurde sofort meinem Wertpapierkreditkonto belastet. Bedeutet, das Geld ist weg und ich darf darauf jetzt auch noch Zinsen zahlen. Und das kommt auch nicht zurück, denn laut erster Auskunft von der Comdirect ist da alles ganz doll richtig abgelaufen. Ich kann von Glück sagen, dass es nur eine kleine Nebenposition war. Ein anderer Comdirect-Kunde, den ich kenne, dem wurden mal flott 27.000€ belastet. Und wie und wann und ob überhaupt man die wieder zurückbekommt, steht in den Sternen. Man kann die als reiner Buy und hold Aktionär noch nicht einmal verrechnen, da dieser "Gewinn" im Steuertopf "Sonstige" eingebucht ist, an den ich nie herankomme, da ich nur Aktien halte. Wie kann man sich hier beruhigen?
Grüße
Oliver
Die Abwicklung ist „sehr ungewöhnlich“, muss aber nicht zwangsläufig falsch sein.
Die Vorgaben zum Verfahren kommen üblicherweise von WM- Datenservice.
Hast du mal den steuerl. Anschaffungswert deiner Anteile in der Steuersimulation geprüft?
Wenn der Einstandswert der Neuanteile mit dem von dir versteuerten Wert identisch ist, so stimmt es zumindest rechnerisch.
Aus Anlegersicht ist aber die vorweggeschobene Steuerschuld nicht tragbar.
Die Einordnung im Steuertopf Sonstige spricht allerdings dafür, dass die neuen Aktien im Zufluss als Dividende gebucht wurden.
In Summe sehr intransparent und unangenehm.
Ich würde wahrscheinlich die komplette Position verkaufen und schauen was rauskommt….😯
Der Fall bestätigt meine Einstellung, bei anstehendem Split, Spin Off, Split Off o.ä. die jeweiligen Aktien frühzeitig zu verkaufen.
Entweder gibt es steuerl. Überraschungen oder man wartet ewig auf die einzubuchenden Papiere.
Muss ich mir nicht antun…
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am 24.06.2024 13:43
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am 24.06.2024 15:20
Da wurden scheinbar 900 Aktien zu 11 Euro eingebucht, also dem Preis vor dem Split.
Das wird sich wohl klären lassen.
Schau mal in die Steuersimulation wie die Position dort bewertet ist und was bei einem Verkauf erstattet wird.
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am 24.06.2024 19:30
Das Problem ist leider durch das deutsche Steuerrecht so komplex und überhaupt erst entstanden. Soweit ich das verstanden habe, kennt das Steuerrecht zwei Arten von Aktien: Bonus und Gratisaktien. Gratisaktien wären wie eine Dividende verbucht worden und der Zugewinn wird bei zukünftigen Veräußerungen berücksichtigt und verrechnet. Romgaz hat aber einen nominalen Ausgabepreis von symbolischen 1RON festgelegt, das sind ungefähr 20 Cent. Damit sind es keine Gratisaktien mehr, sondern Bonusktien, die als sofort steuerpflichtiger Zugewinn behandelt werden. Das war das erste Problem. Das zweite Problem ist, dass die Wertfestellung zum Zeitpunkt der Entscheidung stattfindet...da war die Aktie aber noch rund 10€ wert. Sie wurde dann zwei Tage später auf 1/10 notiert. Da war die Steuerfeststellung aber schon geschehen. Und das dritte Problem ist eben die Einführung von verschiedenen Verrechnungstöpfen, gegen die nur spezifische Verluste gegengerechnet werden dürfen. Selbst wenn der Wert der Akte notiert wäre und bei einem Verkauf dies als Verlust gewertet würde, so landen die Verluste des Verkaufs im Steuertopf "Aktien" und die Zugewinne der Bonusaktien im Verrechnungstopf "Sonstige" und können somit nicht gegenseitig verrechnet werden. Diese Praxis liegt seit 2015 beim Bundeverfassungsgericht zur Entscheidung, da dies aus Blick der Anleger eigentlich völlig absurd ist. Leider lässt sich das BVG weiterhin sehr viel Zeit zur Entscheidung.
Unterm Strich wurde somit eine sofortige Besteuerung in Höhe des dreifachen Wertes der Ursprungaktien sofort fällig und hinterher hat man genauso viel wie vorher - abzüglich der Steuer.
Alles sehr vertrackt.
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am 24.06.2024 19:35
Erstattet wird da leider gar nichts, weil es in unterschiedliche Verlusttöpfe läuft. Es erhöhen sich die Salden, mit denen ich als Buy-and-hold-Anleger leider überhaupt nichts anfangen kann.
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am 24.06.2024 19:37
@Osiris schrieb:Diese Praxis liegt seit 2015 beim Bundeverfassungsgericht zur Entscheidung, da dies aus Blick der Anleger eigentlich völlig absurd ist. Leider lässt sich das BVG weiterhin sehr viel Zeit zur Entscheidung.
Unterm Strich wurde somit eine sofortige Besteuerung in Höhe des dreifachen Wertes der Ursprungaktien sofort fällig und hinterher hat man genauso viel wie vorher - abzüglich der Steuer.
Alles sehr vertrackt.
Ja, das deutsche Steuerrecht ist leider extrem komplex und stellenweise absurd - insbesondere wenn es um Auslandssachverhalte geht.
Ich muß @paej zustimmen: Im Zweifelsfall, wenn man die anstehende Kapitalmaßnahme nicht vollständig versteht, ist es besser, vorher zu verkaufen.

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