am 21.01.2020 17:41
Guten Abend,
eine Frage, die wahrscheinlich leicht und schnell beantwortet ist, aber für mich ein zum jetzigen Stand irgendwie bisschen undurchschaubar ist.
Ich möchte neben meinem ETF Sparplan auch einen Aktiensparplan anlegen.
Hierbei sollen sowohl deutsche als auch ausländische Unternehmen bespart werden. Nun ist mir klar, dass für Namensaktien eine zusätzliche Gebühr auftritt, weswegen ich diese nicht besparen werde.
Die normale Gebühr pro Ausführung mit 1,5% ist mir auch bewusst.
1.) Diese fällt auch für ausländische Aktien in der Höhe an?
2.) Bei Ausschüttung der Dividende von ausländischen Aktien wird da eine Gebühr abgerechnet ?
Sagen wir mal ich bespare McDonald (kann auch ne andere Sein), dann stehen mir ja Quartalsweise Dividenden zu. Muss ich von den Dividenden was an Gebühren abführen (keine Steuern, weil ich noch unter 801€ bin)?
3.) Übersehe ich irgendwelche Gebühren außer die 1,5% pro Ausführung ?
Vielen Dank im voraus 🙂
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 21.01.2020 18:01
am 21.01.2020 19:20
Hallo @Doonie91,
das zweiten "Nein" von @GetBetter ist für dich vermutlich etwas missverständlich, deshalb hier etwas genauer: Das "Nein" ist zwar richtig (denn es wird bei Dividendenabrechnungen jeglicher Art keine zusätzliche Gebühr abgerechnet), aber du zahlst ausländische Quellensteuer. Bei US-Aktien beläuft sich diese auf 15% der Dividendenzahlung, falls du deutscher Staatsbürger bist und dein Broker ein "qualified intermediary", was auf comdirect zutrifft. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, zahlst du bei US-Aktien sogar 30%. Die ausländische Quellensteuer, die 15% übersteigt, kannst du dir meistens aus dem ausländischen Steuerstaat zurückholen (maßgeblich dafür ist das DBA mit dem jeweiligen Steuerstaat). Die restlichen 15% der ausländischen Quellensteuer werden in der Regel automatisch auf deine deutsche Steuerschuld angerechnet (d.h. du zahlst nur noch 10% deutsche Kapitalertragssteuer). Wenn du aber deinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801-€ nicht ausschöpfst, hast du keine Chance einen bis zu 15% betragenden Anteil an der ausländischen Quellensteuer irgendwie zurückzuholen. Achtung: Die Regeln für die ausländische Quellensteuer sind stark länderspezifisch: Großbritannien, die Niederlande und die USA sind aber unproblematisch (obigen Einschränkungen beachten).
Den beiden anderen "Ja" und "Nein" kann ich nur zustimmen.
Gruß paba
am 21.01.2020 21:50
Vielen Dank für die gute Antwort.
🙂