Aktien-ETFs 8% Steuervorteil gegenüber Einzelaktien
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07.10.2023 18:59 - bearbeitet 07.10.2023 21:42
Hallo,
bei einer Einzelaktie sind im Gewinnfall 26,375% Steuern (+ evtl. Kirchensteuer) vom Gewinn fällig.
Bei einem Aktien-ETF sind im Gewinnfall 18,4625% Steuern (+ evtl. Kirchensteuer) vom Gewinn fällig.
Das heißt zwischen beiden ist der Steuerunterschied 8%.
Beispiel: ein Aktien-ETF ist seit 1.1. 20% im Plus.
Um auf diesselbe Gewinnauszahlung wie bei einer Einzelaktie zu kommen, müsste diese seit 1.1. logischerweise dann 28% im Plus liegen, also 8% mehr.
Meine Berechnung ergibt aber nur einen Unterschied von 2,15%:
Einzelaktiengewinn
+ 2.000,00 Gewinn
/ 100,00
* 26,375
---------------
+ 527,50 Steuern
+ 2.000,00
- 527,50
---------------
+ 1.472,50 Auszahlung
Aktien-ETF-Gewinn
+ 2.000,00 Gewinn
/ 100,00
* 18,4625
---------------
+ 369,25 Steuern
+ 2.000,00
- 369,25
---------------
+ 1.630,75 Auszahlung
Wie viel müsste man mit einer Einzelaktie Gewinn machen um auch auf die 1.630,75 EUR Auszahlung zu kommen:
+ 2.215,00
/ 100,00
* 26,375
---------------
+ 584,21
+ 2.215,00
- 584,21
---------------
+ 1.630,79 EUR
also ca. 2,15% mehr...
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07.10.2023 20:16 - bearbeitet 07.10.2023 20:21
@Dow-Jones schrieb:
Beispiel: ein Aktien-ETF ist seit 1.1. 20% im Plus.
Um auf diesselbe Gewinnauszahlung wie bei einer Einzelaktie zu kommen, müsste diese seit 1.1. logischerweise dann 28% im Plus liegen, also 8% mehr.
Meine Berechnung ergibt aber nur einen Unterschied von 2,15%:
Ich denke du hast bei deiner Berechnung die Beträge vor und nach der Besteuerung vebuchselt.
Ausgehend von 1.472,50 Gewinn nach Steuer kommst du bei 30% Freistellung auf
1.472,50 / 0,7325 / 0,7 = 2871,7 EUR brutto.
Oder umgekehrt gerechnet mit 30% Freistellung und 2.215,00 EUR brutto kommst du auf
2215 * 0,7 * 0,7325 = 1135€ netto,
Im Allgemeinen kannst du das aber so pauschal nicht vergleichen, zumindest wenn in irgendeiner Form Dividenden beteiligt sind.
Die Teilfreistellung ist ja ein Ausgleich für Abgaben (insbesondere Quellensteuer) die innerhalb des ETF anfallen und die du seit 2018 nicht mehr steuerlich geltend machen kannst (bei Einzelaktien aber schon) , du müsstest das also für jeden ETF individuell ausrechnen (oder im Bundesanzeiger nachschauen, falls das heutzutage überhaupt noch veröffentlicht wird)
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 08.10.2023 02:07
@Dow-Jones schrieb:bei einer Einzelaktie sind im Gewinnfall 26,375% Steuern (+ evtl. Kirchensteuer) vom Gewinn fällig.
Bei einem Aktien-ETF sind im Gewinnfall 18,4625% Steuern (+ evtl. Kirchensteuer) vom Gewinn fällig.
Das heißt zwischen beiden ist der Steuerunterschied 8%.
Beispiel: ein Aktien-ETF ist seit 1.1. 20% im Plus.
Um auf diesselbe Gewinnauszahlung wie bei einer Einzelaktie zu kommen, müsste diese seit 1.1. logischerweise dann 28% im Plus liegen, also 8% mehr.
Was Du hier per Federstrich als logisch bezeichnest, mag zwar auf den ersten Blick naheliegend sein, ist aber schlichtweg falsch.
Wenn Du ausrechnen willst, um wie viel Prozent eine Aktie besser als ein ETF laufen muss um unterm Strich auf den gleichen Gewinn zu kommen, dann solltest Du auch die jeweiligen Gewinne und diese ins Verhältnis (!) setzen.
Der Blick auf den Steueranteil (also den Komplementäranteil) ist nicht sinnvoll, schon gar nicht mit einfacher Subtraktion.
Mathematisch sieht das dann so aus, dass die Aktie um (1 - 0,7*0,26375) / (1 - 0,26375) = 10,75% besser laufen muss.
@Dow-Jones schrieb:Wie viel müsste man mit einer Einzelaktie Gewinn machen um auch auf die 1.630,75 EUR Auszahlung zu kommen:
+ 2.215,00
/ 100,00
* 26,375
---------------
+ 584,21+ 2.215,00
- 584,21
---------------
+ 1.630,79 EUR
also ca. 2,15% mehr...
Bezogen auf den ETF-Gewinn von 2.000 € entspricht der von Dir selbst ermittelte notwendige Aktien-Gewinn von 2.215 € natürlich nicht einem Mehr von 2,15% sondern von ... Trommelwirbel ... 2.215/2.000 = 1,1075 bzw. 10,75%.
Somit wäre die Welt also wieder in Ordnung.
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am 09.10.2023 09:54
Ich habe nochmal nachgerechnet und der notwendige Kurs-Performanceunterschied von 10,75% um auf dieselbe Auszahlung abzüglich Steuern zu kommen stimmen.
Insofern machen Aktien nur Sinn wenn diese extrem langfristig im Portfolio liegen, also 5-10 Jahre oder länger.
Wenn man jedoch auf Jahressicht tradet sind ETFs besser meiner Ansicht nach.
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am 09.10.2023 10:43
@Dow-Jones schrieb:Insofern machen Aktien nur Sinn wenn diese extrem langfristig im Portfolio liegen, also 5-10 Jahre oder länger.
Ich verweise auf den letzten Absatz des obigen Beitrages von @CurtisNewton.
So sachwarzweiß wie es das Ergebnis der vereinfachten Berechnung glauben macht, ist die Sache nämlich nicht. Das gilt vor allem, falls der Freibetrag ausgeschöpft ist und die nur bei Aktien-Investments anrechenbare Quellensteuer zum Tragen kommt.
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am 11.10.2023 10:18
Die US-Quellensteuer fällt bekanntlich nur bei Dividendenausschüttungen an, nicht jedoch bei Aktiengewinnen.
Wenn ein Anleger jedoch einen US Aktien-ETF mit Growth-Technology-Werten hat (die keine oder nur eine geringe Dividende ausschütten), dann kommt die 30% ETF-Teilfreistellung voll zur Geltung und man müsste dann bei denselben US Growth-Einzelaktien wirklich einen 10,75% Performance-Vorteil erzielen um auf denselben Gewinn nach Steuern zu kommen.
Sehe ich das richtig?
