Aktienübertrag und Kapitalertragssteuern- Hilfe
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2020 09:42
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe eine sehr gut laufende Aktie heute per Stop loss verkauft und gut Gewinn gemacht - soweit so gut alles.
Diese Aktie hatte zuerst über die ComDirect erworben zu einem Preis von 8,31€.
Vor kurzem habe ich dann meine Aktien zu Trade Republic übertragen. Dort sind diese Aktien zum Tagespreis vom Übertragungstag mit 18,24€ "eingekauft". Nun habe ich Sie für 17,40€ verkauft, was insgesamt ja einen satten Gewinn ergibt. Allerdings habe ich nachTrade Republic einen Verlust erlitten und musste beim Verkauf keine Kapitalertragssteuer zahlen, was ich aber hätte tun müssen.
Was sollte ich jetzt machen?
Trade Republic hatte ich schon wegen des falschen Einstandskurses angeschrieben, aber in einigen Threads hier, habe ich lesen können, dass der Übertragungsfehler ein Fehler der Comdirect war. Was soll ich jetzt tun? Steuern möchte ich dann ganz gerne nicht hinterziehen..
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2020 09:52
@0711Messi schrieb:
Vor kurzem habe ich dann meine Aktien zu Trade Republic übertragen.
Wie kurz ist 'vor kurzem'? Hintergrund: Die Übertragung der Einstandswerte kann durchaus einige Tage nach dem Übertrag der Stücke geschehen.
Eigentlich wäre meine Mutmaßung (bitte mal mit TR abklären), dass die den Verkauf stornieren und neu abrechnen, wenn die Einstandskurse da sind.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2020 09:55
Übertrag der Aktien war am 14.01.2020, also genau vor einer Woche.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 21.01.2020 10:27
Hmm ja, das könnte noch zu knapp gewesen sein.
Übrigens: Falls TR nichts weiter unternehmen sollte (und im Zweifel sparen Discounter am Service ;)), kannst du die ganze Sache auch mit der Steuererklärung für 2020 gerade ziehen. Brauchen tust du dazu die Kauf- und Verkaufbelege und am besten auch die Übertragsbestätigung.
