16.10.2022 00:42 - bearbeitet 16.10.2022 18:30
Hallo in die Runde,
hab schon den Support angeschrieben wegen dem Thema, die sagten ich soll anrufen weil das Thema komplex sei um das schriftlich zu klären.
Ich habe angerufen, dort sagte man , es wird der Fachabteilung übergeben, die meldet sich schriftlich.
Nach Wochen keine Antwort.
Zum Thema.
ich hatte eine Aktienposition (A3DMH1) die im Laufe der Jahre einige Reverse Aktiensplitts mitgemacht hat.
Zum Schluss blieb dann rein rechnerisch 0,7 Aktien übrig.
Da Bruchstücke bei Splitts nicht verbucht werden, ist die Position aus dem Depot verschwunden.
Buchungswert aber 0,00 Euro .
Ursprünglicher Wert der Position war ca. 500,- € , und müsst ja eigentlich irgendwo als Verlust auftauchen.
In der Steuerauflistung steht die Position aber mit Wert 0,00 Euro.
Der Verlust wurde weder mit aktuellen Gewinnen aus Aktienverkäufen gegengerechnet noch habe ich die Möglichkeit dies nachträglich verrechnen zu lassen da auf der Steuermittteilung der Verlustwert nicht beziffert ist.
Der durch die Ausbuchung entstandene realisierte Verlust beträgts ja nun aber die volle Summe von 500,-.
Warum der Verlust nicht im Verlusttopf gutgeschrieben ist.....bis heute keine Erklärung .
Weiß einer Antwort oder liest das evtl. ein kompetenter Mitarbeiter von Comdirekt ??
Grüße Jens
am 16.10.2022 08:26
Irgendwie verstehe ich die ganze Geschichte noch nicht so ganz. Redest Du evtl. von einem Reverse-Split?
Kannst Du mal bitte die WKN nennen?
am 16.10.2022 18:39
Hallo,
Ja natürlich Reverse Splitt, sorry ...dachte wäre klar wenn aus Viiieelen Aktien nur noch 0,7 übrig bleiben 😉.
WkN ist A3DMH1., Halo Collectiv oder ehemals Halo Labs.
Aber die Aktie selbst dürfte ja egal sein.
Im Prinzip geht es darum das die Verlustsumme nirgendwo auftaucht. 🤔
Das ist ja aber real realisierter Verlust und wird nirgendwo gegengerechnet, es steht überall 0,00 Euro.
Das traurige daran ist das die Mitarbeiter von Comdirekt offenbar selbst nicht Bescheid wissen.
Jeder verweist auf den anderen, manchmal hab ich Zweifel ob das überhaut fachkundiges Personal im Support /Hotline sitzt.
am 16.10.2022 21:08
Du hast die Belege über die Anschaffung und die Splits.
Aus den entsprechenden Kontoauszügen sollte ersichtlich sein wann der Einstandswert abhanden gekommen ist.
Aber vermutlich wird das niemanden interessieren und die Frist für einen Widerspruch ist abgelaufen.
am 16.10.2022 21:24
Natürlich gibt es Belege über Kauf und auch jeden Splitt.
Alles bei Comdirect.
Der letzte Splitt uns Ausbuchung war im Juni. Einspruch erfolgte sofort , mit bitte um Klärung.
Leider ging dann der Affentanz los , da keiner Bescheid weiß und man nur Hin und her verwiesen wird.
Ironischer weise kam heute folgende Mail.
Guten Tag Herr ************,
vielen Dank für Ihren Auftrag zur Überprüfung der steuerlichen Betrachtung der Ausbuchung der Aktienstücke Halo Collective, WKN A3C9VV.
Zunächst entschuldigen wir uns für die verzögerte Rückmeldung. Aufgrund eines hohen Auftragsvolumens können wir zurzeit die Anfragen unserer Kunden nicht in der gewohnten Bearbeitungszeit beantworten. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Für das oben genannte Wertpapier wurde zum Geschäftstag 27.06.2022 ein Reverse Split mit einem Verhältnis von 20 zu 1 durchgeführt. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir haben eine Prüfung der Verluste weitergeleitet. Nach Klärung setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung.
...bin gespannt
17.10.2022 11:02 - bearbeitet 17.10.2022 11:06
@snitchy schrieb:
Der Verlust wurde weder mit aktuellen Gewinnen aus Aktienverkäufen gegengerechnet noch habe ich die Möglichkeit dies nachträglich verrechnen zu lassen da auf der Steuermittteilung der Verlustwert nicht beziffert ist.
Die einzige Instanz, die über die Anrechnung entscheiden kann, ist dein Finanzamt. Falls bei deinen Transaktionen ein steuerlich wirksamer Verlust entstanden sein sollte, bekommst du dein Geld vom Finanzamt zurück.
Du hast das große Privileg, an einem der komplexesten Steuersysteme der Welt teilzuhaben. Die von dir erlebten Verzögerungen sind nur ein kleiner Preis, den du für dieses Privileg zahlen musst.
Deine Frage berührt wohl auch den Komplex "Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter". Wenn du viel Zeit hast, solltest du alle(!) entsprechenden BMF-Schreiben durcharbeiten. Wenn du dies nicht willst, dann gehst du den Weg über das Finanzamt.
am 17.10.2022 16:14
Wie will ich das beim Finanzamt geltend machen wenn auf der Steuermitteilung der Bank, die ich ja dazu einreiche... Gewinn/Verlust 0,00 steht???
Hätte ich den Posten einen Tag vor dem Splitt verkauft, hätte ich 500,- Verlust bescheinigt bekommen.. So ja aber 0,0.
Das verbliebenen Bruchstück hat ja dennoch den ursprünglichen Kaufwert und hätte ja eigentlich ja zum aktuellen Restwert verkauft und ausbezahlt werdenden müssen.. oder nicht?.
Unser System ist nicht nur Komplex, sondern umständlich kompliziert.
Und das ist kein Privileg sondern eine Bestrafung.
am 17.10.2022 16:37
Die Verwirrung wird sich wohl aufklären lassen.
Die Bank spricht von A3C9VV die ausgebucht wurden.
Das war offenbar die Aktie vor dem Split die dann im Verhältnis von 20 zu 1 in die neue A3DMH1 getauscht wurde.
Dieser Umtausch ist steuerlich nicht relevant da nichts verkauft wird. Die alte Aktie verschwindet und die neue erscheint im Depot.
Wie damals der Umtausch der Shell Aktien.
Die neue Aktie wird gehandelt, aktuell um EUR 0,02.
Davon hättest du 0,7 Stücke ins Depot bekommen müssen.
Das wurde entweder vergessen oder die Brüchstücke wurden sofort verkauft.
Dafür muß es dann auch eine Abrechnung geben auf der der Verlust bescheinigt wurde.
Also frage nach dem Verbleib dieser Stücke.
am 17.10.2022 16:55
@Silver_Wolf schrieb:Davon hättest du 0,7 Stücke ins Depot bekommen müssen.
Das wurde entweder vergessen oder die Brüchstücke wurden sofort verkauft.
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, die zum Glück selten vorkommt, aber sie sollte dennoch erwähnt werden:
Der Emittent kann im Rahmen der Maßnahme bestimmen, dass Bruchstücke wertlos verfallen. Das wird bei ausländischen Gesellschaften im Rahmen eines Reverse-Splits gern gemacht um Kleinaktionäre "loszuwerden". Ausländische Gesellschaften interessiert die deutsche Steuergesetzgebung erfahrungsgemäß eher wenig. Und dann würden die Bruchstücke gar nicht bei der Bank ankommen und dementsprechend ist auch kein Verkauf oder sonstige Anrechnung (auf Bankenebene) möglich.
Auf der Investor-Relations Website von denen kann ich allerdings den Reverse-Split von damals nicht mal finden (da finde ich nur eine Ankündigung über noch einen Reverse-Split, was sich mit dem "loswerden wollen" decken würde).
In den Buchungsanzeigen bei comdirect steht dann meistens so ein Satz wie "nach Handhabung der Lagerstelle ausgebucht" oder sowas. So oder so sollte dir das der Support aber sagen können.
In dem Fall bleibt dir dann auch nur die Anrechnung beim Finanzamt, wie schon erwähnt wurde.
am 17.10.2022 17:29
Hallo Jens,
ich verfolge Deine Beiträge mit Interesse, es ist ja alles etwas undurchsichtig.
Auch ich besitzte diese Teile.
Nach meinen Unterlagen wurden am;
12/6/15
12/10/21
23/6/22
jeweils ein Split durchgeführt.
Die Aktien wurden immer weniger, und der Kurs fiel auf nahezu 0
Gehandelt werden sie immer noch, bei einem Kurs von 0,021
Bei mir mit 99,97 % Verlust.
Aber über eine Ausbuchung oder der gleichen ist mir nichts bekannt,
auch keine info bezüglich Verlusttöpfe.
Vielleicht hilft und tröstet es Dich ein wenig,
aber das Aktienleben kann manchmal Grausam sein.
Alles gute
Gruß
Daniel