am 30.08.2024 17:08
@Silver_Wolf schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Allgemein gesprochen, gibt es noch zwei Möglichkeiten für einen Totalverlust von 0,- Euro. 1. Beim Depotübertrag lief etwas falsch oder 2. oder die Aktie stammt aus einem Altbesitz von vor 2009. Damals gab es eine größere Steuerreform der Kapitalerträge.
Was soll uns das jetzt sagen?
Was sollte bei einem Depotübertrag falsch laufen so daß das zu einem Totalverlust führt?
Sind die Aktien im Nirvana verschwunden?
Nun gut, bei einem Übertrag an TR vielleicht nicht ganz unwahrscheinlich. LOL
Daß Verluste aus einem Verkauf von Altbeständen steuerlich nicht relevant sind ist hingegen wohl selbstverständlich. 😞
Aus eigener Erfahrung, weiß ich, daß bei einem Depotübertrag die Anschaffungskosten auf 0,- Euro gesetzt werden können, wenn dann die Aktien wertlos ausgebucht werden, hat man nicht einmal einen Verlust zum verrechnen, also quasi einen doppelten "Totalverlust", oder wie man das dann nennt.
01.09.2024 14:00 - bearbeitet 01.09.2024 14:01
01.09.2024 14:00 - bearbeitet 01.09.2024 14:01
Vielen Dank für eure Antworten!
@Silver_Wolf schrieb:
@Problemkind schrieb:Hi snitchy,
ich habe gerade (August 2024) das gleiche Problem: Es gab bei "Aurora Cannabis" (WKN A2P4EC -> WKN A2P4EC) einen Reverse Aktiensplit, sodass ich nur noch Bruchteile der Aktie gehabt hätte. Genau wie bei dir wurden die Bruchstücke nie eingebucht, Verkauft o.ä.
Antwort des Supports via Mail: "In diesem Fall gibt es keinen Restwert, da Sie keine neuen Stücke eingebucht bekommen haben. Es erfolgt keine Verlustverrechnung oder Ausweis in Ihrer Jahressteuerbescheinigung."
Ich denke die Aussage des Supports ist teilweise falsch.
Gewinne und Verluste die nicht bei der Bank verrechnet werden dürfen werden auf der Jahressteuerbescheinigung als nur nachrichtlich bescheinigt.
Also warte auf die nächste JSB.
Den Verlust kannst du ja eh erst bei der Erklärung im nächsten Jahr verrechnen.
Ansonsten hast du immer noch den Kaufbeleg und den Beleg über die wertlose Ausbuchung.
Damit kannst du diesen Totalverlust immer nachweisen.
Ich hab beim Comdirect Support natürlich keine Ruhe gegeben und mittlerweile folgende Antwort erhalten:
"vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Kapitalmaßnahme der Gattung Aurora Cannabis Inc., WKN A4ZZ0W. Wir verstehen, dass Sie mit unserer Antwort unzufrieden sind. Gerne haben wir daher Ihr Anliegen erneut geprüft. Gemäß dem Beschluss der Generalversammlung des Emittenten wurde anfallende Bruchteile abgerundet. Dadurch ist der Restwert steuerlich unwirksam verfallen. Herr Problemkind, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor diesem Hintergrund keine Verlustverrechnung oder Ausweisung auf der Jahressteuerbescheinigung erfolgt. Sie haben die Möglichkeit, zur Beilegung von Streitigkeiten mit comdirect den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen."
Scheint so, als hätte ich keine Chance aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung des Emittenten?
Vielen Dank für eure Einschätzung & schönen Sonntag 🙂
am 01.09.2024 15:11
@Problemkind schrieb:
Scheint so, als hätte ich keine Chance aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung des Emittenten?
Das ist nur scheinbar so. Ich kann nur wiederholen, was immer, immer, immer, immer, immer wieder hier gesagt wird: Die Banken entscheiden gar nichts, sondern machen die ganze Verlust-Topf-Verwaltung als Service für den Kunden nach externer Maßgabe.
Die Entscheidung, ob und welche Gewinne bzw Verluste steuerbar sind, trifft ausschließlich die Finanzverwaltung.
am 01.09.2024 20:04
Also der Verlust-Topf kommt ja eh nicht in Frage da es sich um einen Totalverlust handelt.
Aber bei der Steuererklärung ist das doch immer verrechenbar, egal was die Bank nicht bescheinigt.
Du hast einen Kaufbeleg, Belege für die Splits und die Ausbuchung.
Das Geld ist nachweislich weg.
am 03.09.2024 19:08
Danke euch!
Hab erstmalig im letzten Jahr (für 2022) meine Steuererklärung selbst gemacht mit WISO Steuer. Habt ihr Erfahrung, ob die Software einen solchen Fall berücksichtigen kann?
Viele Grüße
03.09.2024 21:14 - bearbeitet 03.09.2024 21:16
03.09.2024 21:14 - bearbeitet 03.09.2024 21:16
@Problemkind schrieb:Danke euch!
Hab erstmalig im letzten Jahr (für 2022) meine Steuererklärung selbst gemacht mit WISO Steuer. Habt ihr Erfahrung, ob die Software einen solchen Fall berücksichtigen kann?
Viele Grüße
Sollte die Software „können“
„Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Aus- buchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG
oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG“
Zeile 25 in der Anlage KAP
Das Papierformular sieht so aus:
https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf
am 07.09.2024 22:24
Danke für deine Erläuterung, das hilft auch mir bei meiner nächsten Steuererklärung mit meinen wertlos ausgebuchten Depotbestand.