abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abgeltungssteuer (Auswirkungen für Sparer)

Shane 1
Mentor ★★★
2.023 Beiträge

Abgeltungssteuer 

Allgemein spricht man von einer Abgeltungssteuer, wenn Einkommen nicht ausgezahlt, sondern direkt ans Finanzamt überwiesen werden und die Steuerschuld damit vollständig abgegolten ist. Streng genommen sind nach dieser Erklärung auch andere Steuerarten  (wie Lohnsteuern) eine Abgeltungssteuer, die Steuerschuld ist damit bezahlt. Umgangssprachlich ist aber immer die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gemeint.

 

Doch halten wir uns an die Reihenfolge. Am 1. Januar 2009 zog Vater Staat mal wieder die Steuerschraube an und brachte dem Sparer und Privatanleger in der Regel zusätzliche Belastungen. Die Vermögensbildung wurde schwieriger und ungerechter. An diesem Tag hielt die Abgeltungssteuer Einzug in Deutschland und wird den Anleger wohl so schnell nicht mehr verlassen.

 

Seit diesem Datum ziehen inländische Banken von allen Kapitalerträgen 25 Prozent plus 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag ab. Die Kirchensteuer von 9,0 beziehungsweise 8,0 Prozent (nur in Bayern und Baden-Württemberg) kommt bei Kirchenmitgliedern seit 2 Jahren noch dazu, so dass am Ende die Steuer zwischen 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer) und 27,995 Prozent liegt. Diese Kirchensteuer entfällt jedoch ersatzlos bei Kirchenaustritt, welcher bei der Gemeinde seines Wohnsitzes gegen eine Gebühr von rund 15 Euro sofort bescheinigt und weitergeleitet wird.

 

Seit diesem Datum gilt nun eine einheitliche Steuer für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des oben erwähnten Solidarzuschlags und ggf. der einbehaltenen Kirchensteuer (dass der Staat Kirchensteuer für die Kirche erhebt ist meines Wissens einmalig in Europa).

Die Abgeltungssteuer ist eine "Quellensteuer", denn sie wird dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag entsteht. In der Praxis führen also die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Eine Steuererklärung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Für ledige Sparer wurde gleichzeitig ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 Euro eingeführt, welcher sich für Eheleute auf 1602 Euro verdoppelt.

 

Schlussstrich bei der Spekulationsfristfrist                                          
Bei Kapitaleinkünften greift seit 2009 die Abgeltungssteuer grundsätzlich immer. Für langfristig orientierte Anleger hieß es damit Abschied von der Spekulationsfrist zu nehmen. Zuvor waren Kursgewinne bei Wertpapieren nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

 
Halbeinkünfte-Verfahren
Auch das bis dato so genannte Halbeinkünfte-Verfahren, bei dem Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Aktien nur zur Hälfte versteuert werden mussten, gehörte mit dem Start der Abgeltungssteuer der Vergangenheit an. Nun werden alljährliche Dividendenzahlungen genau wie Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Aktienfonds einheitlich mit 25 Prozent besteuert.

 

25 Prozent für (fast) alle
Diese gleiche Besteuerung und der Wegfall von Spekulationsfristen hatte bereits während des Gesetzgebungsprozesses viele Kritiker auf den Plan gerufen. Denn der Steuersatz von 25 Prozent gilt für den Kleinsparer ebenso wie für den MillionärFür letzteren bedeutet die Abgeltungssteuer gerade bei kurzfristigen Anlagen oder bei Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus fest verzinslichen Wertpapieren einen gewaltigen Steuervorteil: Denn bislang muss er die Kapitalerträge mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern.
War dies der große Wurf zur Steuergerechtigkeit?

 

Nur für Geringverdiener kann sich der Steuersatz ermäßigen. Liegt der individuelle Steuersatz nämlich unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz zugrunde gelegt werden (dafür muss er jedoch eine Arbeitnehmerveranlagung bei seinem Finanzamt durchführen, vorausgesetzt, er weiß das, kann den Ausgleich selbst vornehmen und muss keinen teuren Steuerberater beauftragen).

 

Vorsorge mit weniger Renditechancen
Der Wegfall der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist hat nach Expertenansicht gravierende Auswirkungen auf die von der Regierung gewünschte Vermögensbildung und die Altersvorsorge, gerade von Privatanlegern mit kleineren Einkommen.

 

Waren etwa die Kursgewinne bei Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei, greift nun der Fiskus beim Verkauf mit 25 Prozent der Gewinne zu.                                               Bei langjährigen Durchschnittrenditen am Aktienmarkt von 8 von 9 Prozent kann der Privatanleger nach dem steuerlichen Abzug nur noch Nettorenditen von 6 bis 7 Prozent erwarten.
Der Aktienmarkt ist damit für viele kleinere Investoren seit 2009 unattraktiver geworden.

Dafür sorgt auch die relative steuerliche Erleichterung bei Zins-Erträgen aus fest verzinslichen Anlagen wie Anleihen oder Obligationen. Denn auch für sie gilt der Einheitssteuersatz von 25 Prozent, während früher der persönliche Einkommenssteuertarif angewendet wurde.                                                         Lediglich Immobilien und Immobilienfonds werden von der Abgeltungssteuer nicht erfasst. Steuerfrei ist der Verkauf bei offenen Immobilienfonds aber erst nach zehn Jahren.

 

Ich hoffe, ich konnte die Auswirkungen dieser oft erwähnten, aber kaum richtig verstandenen Abgeltungssteuer verständlich näher bringen. Einen Punkt möchte ich aber der Vollständigkeit noch erklären.                                                                            Der ebenso oftmals vorgetragene geflügelte Satz „der Staat würde von unserem bereits schon einmal ersparten und versteuerten Geld nochmals Steuer erheben“ ist einfach falsch. Bereits einmal versteuertes Geld wird kein zweites Mal besteuert. Lediglich die Zinsen, Dividenden oder Erträge die dieses Geld generiert werden versteuert. Das ursprüngliche eingebrachte Kapital bleibt davon unberührt.

Shane

 

20 ANTWORTEN

NordlichtSH
Mentor ★★
1.946 Beiträge

Ums Steuern zahlen komme ich leider nicht drumrum, aber zumindest muss ich sie nicht höchtstselbst ans Finanzamt überweisen, das erledigen andere für mich. Die Comdirect zum Beispiel.

Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.