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Riester Kündigung Gewinne versteuern

Robertonline
Autor
2 Beiträge

Hallo Community,

 

wie das so ist hab ich mir mal einen Überblick über meinen Riestervertrag verschafft.

Ich habe bereits einiges hier gelesen was mich in meiner Absicht nur bestärkt hat.

 

...kurz zu den Details

Abgeschlossen hatte ich ihn damals da es bei mir eine vernünftige Steuerersparnis bringt.

Riester bei der Union Investment läuft seit 2007

Einbezahlt ca. 19000€

Zulagen ca. 1500€

Steuerersparnis ca. 7000€

Wert derzeit ca 43000€

Kosten Riester:

Ausgabeaufschlag sind 5% beim Kauf des Fonds

laufende Kosten 1,5% des Werts


Trotz der hohen Kosten hat er doch einiges erwirtschaftet.
Da ich mich mittlerweile selbst mit Aktien beschäftige habe ich die Sparrate von ursprünglich 160€ auf 80€ reduziert.

 

Da ich Riester etwas kritisch gegenüberstehe überlege ich:

a, den Vertrag ruhen zu lassen

b, den Vertrag zu kündigen

 

Problem bei a ist, die Gebühren werden über die nächsten ca. 20 Jahre die Gewinne auffressen und somit ist b, wohl die bessere Variante?!?

 

Mir ist klar, dass ich die Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen muss, allerdings  bleiben dann noch Gewinne übrig. Wie sieht es hier steuerlich aus? Ich habe hierzu unterschiedliche Aussagen im Netz gefunden. 

- nach 12 Jahren steuerfrei oder es sind 25% zu versteuern und als drittes 100% zu versteuern.

15 ANTWORTEN

X25
Autor ★★★
62 Beiträge

Hallo Robertonline,

 

da ich das Ganze gerade hinter mir habe (bzw. die Versteuerung des Gewinnes bei der nächsten Steuererklärung noch ansteht), kann ich dir dazu etwas schreiben.

 

Neben der Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile, welche von Union Investment direkt einbehalten und abgeführt werden, ist der Gewinn (genauer:  Unterschiedsbetrag zwischen den ausgezahlten Leistungen und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge) zu versteuern.

 

Es ist der also Betrag zu versteuern, der nach Abzug der Zulagen und Steuervorteile und nach Abzug der eigenen Einzahlungen übrig bleibt.

 

Der Gewinn ist als "Sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, nicht als Kapitaleinkünfte.

 

Falls der Vertrag länger als 12 Jahre bestand und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt (bei Vertragsabschlüssen nach dem 31.12.2011: nach Vollendung des 62. Lebensjahres), ist nur die Hälfte des Betrages zu versteuern.

 

Ich hoffe, das hilft dir etwas.

 

Gruß

 

X25

 

Robertonline
Autor
2 Beiträge

Danke für deine Antwort

Mark
Autor
2 Beiträge

Die Variante a ist nicht unbedingt schlechter.

Wenn du den Vertrag ruhen lässt, werden die laufenden Gebühren mit den Erträgen verrechnet. Du bist bestimmt 100% in Aktien investiert.  Da bleibt wahrscheinlich noch ein bis zur Rente steuerfreien Kapitalerträge der Die Inflationsrate übertrifft.

 

Bei der Auflösung fallen Steuern und Rückzahlungen an. Wenn du mit dem ausgezahlten Geld Aktien handeltt oder laufende Erträge erzielt musst du immer kapitalertragssteuer und Soli zahlen

Reicop
Experte
89 Beiträge

Falls Du mal eine (selbstgenutzte) immobilie kaufen solltest kann man glaub auch den Riestervertrag kündigen ohne Förderungen etc. zurückzahlen zu müssen.

Also sofern das in Zukunft geplant ist wäre das vermutlich eine bessere Option als förderschädlich zu kündigen.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.830 Beiträge

Vor einer ähnlichen Entscheidung stehe ich auch gerade.

Ich habe meinen Riester-Fondssparplan 2019 beitragsfrei stellen lassen. Den Jahresauszug 2020 habe ich noch nicht bekommen, aber gemäß Jahresauszug 2019 betrug die Rendite etwa 3%, wovon aber etwa 1/3 durch Gebühren aufgefressen wurde.

Und eigentlich bin ich mir schon ziemlich sicher, dass ich den Vertrag jetzt kündigen will, weil ich eine bessere Rendite erzielen kann, wenn ich das Geld selbst investiere. Ich überlege nur, ob ich den Jahresauszug 2020 noch abwarte, der müsste ja bald mal kommen.

graveler
Autor ★★
25 Beiträge

Danke für eure Ausführungen, einige Fragen hätte ich an @X25 ,da du das kürzlich durchgezogen hast, gern aber auch an die anderen: du schreibst ja, dass Zulagen und Steuervorteile direkt von deinem Anbieter einbehalten wurden. Woher weiß denn der Anbieter, wie meine steuerliche Situation ist und demzufolge was ich für Vorteile hatte? Und zweitens: Hast du dir das vorher mal simulieren lassen? Was ich an Zulagen zurückzahlen muss bekommt man ja recht schnell ausgerechnet, aber die Steuervorteile? Hätte ich keine Idee, wie ich das machen könnte und was am Ende auf meinem Konto ankommt.  Und ich Fürchte: Gewinne gibts gar keine zu versteuern. Mir ist klar, dass die Kündigung eigentlich die schlechteste aller Varianten ist, aber nach 12 Jahren ist es bei mir so, dass ich gerade so im Plus bin, da mir bei jeder Erhöhung der Sparrate neue Gebühren aufgebrummt wurden und die Performance unterirdisch ist / war. Und ich dachte damals, dass wäre was zum abschließen, vergessen, und kurz vor der Rente wieder raus kramen. Mittlerweile sehe ich das etwas anders, momentan sind mir etwa 39€ Rente zugesichert, da muss ich echt alt werden, um meine Beiträge überhaupt wieder rauszubekommen 😢

NordlichtSH
Mentor ★★
1.830 Beiträge

Schau mal in deine Steuerbescheide, da ist die gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG aufgeführt.  Das ist der Betrag der Steuerermäßigung. Den teilt das Finanzamt der Zulagenstelle mit.

X25
Autor ★★★
62 Beiträge

Hallo graveler,

 

da hat NordlichtSH ja schon geantwortet, und genau so ist es. Du kannst deine Zulagen ja selbst aus den Mitteilungen ablesen und die Steuervorteile aus dem Steuerbescheiden ablesen. Das hat bei mir genau mit dem übereingestimmt, was dann vom Anbieter einbehalten und abgeführt wurde.

 

Wenn du keine Gewinne zu versteuern hast, tja, was soll ich da sagen, Glückwunsch oder Tut mir leid? Ich habe einen ansehnlichen Gewinn zu versteuern, und kann dabei, soweit ich das bisher überschaue, nicht einmal die Kosten, welche über die Jahre angefallen sind, dabei ansetzen.

 

Mal ganz allgemein dazu:

 

Mich hatte (als mir das dann irgendwann so richtig bewusst wurde) vor allem gestört, dass mit Auszahlbeginn 25 % vom Depotwert erst einmal in eine "Versicherung" fließen, und nur die übrigen 75 % in den Auszahlplan für die Zeit vom 65. bis 85. Lebensjahr genutzt werden. Erst danach springt die "Versicherung" für die restlichen Lebensjahre ein. Wenn man denn welche hat und das auch bewusst genießen und erleben kann.

 

Ich meine, jeder kann das machen, wie er möchte. Ich persönlich gehe (nach den persönlichen Erfahrungen in Verwandschaft und Bekanntschaft) nicht davon aus, wesentlich älter als überhaupt 80 zu werden, aber wer weiß das schon. Auf keinen Fall jedoch denke ich, dass ich 90 oder älter werde, um überhaupt +/- Null aus der Kombination Auszahlplan + "Versicherung" rauszugehen.

 

Die Sterbetafeln, die da von den Riester-Anbietern als Argument für die "Versicherung" herangezogen werden, weichen m.E. schon sehr von der Realität ab, und ich habe kein Interesse, den Anbietern diese 25 % zu schenken, welche für die geringe Wahrscheinlichkeit zurückgelegt werden, dass ich das 85. Lebensjahr überhaupt erreiche oder überschreite.

 

Manche meinen, diese Sichtweise auf das Produkt Riester sein falsch, es sei vielmehr eine Absicherung für ein langes Leben oder so ähnlich. Ich bin der Meinung, ich habe lieber etwas von meinem Ersparten, solange ich es noch bewusst geniessen kann, und nicht als Vorsorge für Eventualitäten, die mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht eintreten werden.

 

Vielleicht hätte ich anders entschieden, wenn es eine Wahlmöglichkeit geben würde zwischen der o.g. Kombination aus Auszahlplan und Versicherung, oder einem selbst gewählten Auszahlplan mit 100 % Kapitalverzehr bis zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Aber so ist es nun einmal nicht, und meine persönliche Überzeugung ist, dass diese 25 % zum größten Teil ein Geschenk an die Versicherungen sind und Teil des damaligen Deals bei Einführung der Riester-Rente waren.

 

Da versteuere ich lieber den bisher erzielten ansehnlichen Gewinn, lege den Rest neu an und kann das dann nach meinem Belieben verwenden oder eben liegen lassen und muss es keinen Versicherungen schenken. Ich fühle mich nun wesentlich wohler, es hat mich irgendwie befreit.

 

Derzeit ist ja verschiedentlich zu hören, dass die Riester-Rente generell abgeschafft werden soll. Wer weiß, was sich da noch tut.

graveler
Autor ★★
25 Beiträge

Danke @NordlichtSH für deine Meinung und auch dir @X25 für deine ausführlichen Schilderungen. Ich würde dann eher dein "Tut mir leid" nehmen 😉 Ich habe grade mal genau nachgeschaut und zusammengerechnet: Seit 2008 summieren sich meine Einzahlungen plus Zulagen auf etwa 15000€, der Stand des Altersvorsorgevermögens beläuft sich auf 11.500€ 😢 Und das waren ja mehrheitlich gute Börsenjahre, ich möchte gar nicht rausfinden wie sich das entwickelt, wenn es mal mehrere Jahre nicht so doll läuft. Ihr schreibt ja beide, dass man im Steuerbescheid sehen kann, welche Summe da zurückgefordert wird. Das einzige was ich gefunden habe, das ansatzweise nach "§ 10a Abs. 4 EStG" aussieht, habe ich auf dem Foto mal markiert. Die Zahl dahinter ist dann der Betrag, der dann eingezogen wird (natürlich die Summe aller Jahre)? 

Irgendwie war ich mit Mitte 20 wohl nur stolz das Thema AV angegangen zu sein, für die Details fehlte mir wohl leider der Horizont 🙈 

Wenn ich eure Ausführungen richtig verstanden habe, sollte das, was ja dann letztlich auf meinem Konto landet "steuerfrei" sein, da es sich ja nicht um einen Gewinn handelt, oder? (Einzahlungen > Altersvorsorgevermögen).