Wie kann ich meinen Pflichten bezüglich der AWV-Meldepflicht gerecht
werden, wenn ich nicht erkennen kann, ob ich einen Geldeingang aus dem
Ausland oder Inland erhalte?
Natürlich "liegt die Verantwortung beim Kunden", andererseits denke ich,
dass man es euren Kunden auch nicht unnötig schwer machen muss. Die IBAN
des Absenders mag datenschutzrechtlich schützenswert sein, aber ich
glaube nicht, dass das Länderkürzel ...
"In der Regel" ist halt nicht "immer". Bei internationalen Konzernen
dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass Bankkonten in mehreren
Europäischen Ländern unterhalten werden.