Der DSW ist der Meinung, dass die Kapitalmaßnahme von BYD keine
Steuerpflicht in der bisher von WM-Datenservice vertretenen und von
vielen Banken umgesetzten Form auslöst.Nur die Bardividende ist - wie
üblich - zu versteuern.
Die DSW ist der Ansicht, dass die Kapitalmaßnahme von BYD nicht in
dieser Form steuerpflichtig ist - nur die echte Dividendenausschüttung
ist zu versteuern.
Guten Abend, aktuelle Stellungnahmen und Handlungsinfos kann man in den
Artikeln zum Thema BYD Chaos bei Boerse-Express.com und
investor-verlag.de nachlesen. Ich wünsche uns allen, dass dieser Alb
schnell endet und dass zukünftig niemand mehr auf die...
Neben den vielen verständlichen emotionalen Äußerungen, die höchst
verständlich sind, möchte ich die aktuellen Vorgänge und Abläufe aus
Sicht eines normal denkenden und rechnenden Menschen in einem Beispiel
darstellen: Ein Aktionär hatte vor der Kapi...
Ja, genau!Oder man macht es mal mit Hausverstand und Arithmetik. Wenn
sich die Anzahl der Aktien um das Dreifache erhöht und der Aktienwert
zugleich gedrittelt wird, steht unterm Strich die gleiche Summe wie
vorher. Kein Gewinn, kein Ertrag = keine S...