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Steuerklasse wechseln

dydavide
Experte
89 Beiträge

Hallo liebe Leute,

 

wegen einer neuen Nebentätigkeit, welche ich demnächst anfangen werde, muss ich meine Steuerklasse von I auf VI umswitchen.

 

Eine Frage:

1) Muss ich der Bank direkt Bescheid geben? Soweit ich weiß, gibt es beim Steuerklasse 6 keinen Freibetrag (801 € als Single), oder?

 

Danke!

Ciao ciao

3 ANTWORTEN

Wupping
Autor ★★★
42 Beiträge

@dydavide  schrieb:

Hallo liebe Leute,

 

wegen einer neuen Nebentätigkeit, welche ich demnächst anfangen werde, muss ich meine Steuerklasse von I auf VI umswitchen.

 

Eine Frage:

1) Muss ich der Bank direkt Bescheid geben? Soweit ich weiß, gibt es beim Steuerklasse 6 keinen Freibetrag (801 € als Single), oder?

 

Danke!

Ciao ciao


Hallo dydavide,

den Freibetrag in Höhe von 801 € tangiert einen Steuerklassenwechsel nicht. Das sind zwei Paar Schuhe. Den Freibetrag für Kapitaleinkünfte behältst du trotzdem, egal was für eine Steuerklasse du hast. Die Steuerklasse VI bekommst du, wenn du neben dem Hauptarbeitsverhältnis noch einen SV-pflichtigen Nebenjob ausübst.

Somit muss der Bank dies nicht mitgeteilt werden.

Gruß

Wupping

ae
Mentor ★★★
3.473 Beiträge

Hallo @dydavide 

 

Die Steuerklasse 6 gilt in der Regel nur für Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern, welche in der Hauptbeschäftigung schon eine der Steuerklassen 1 - 5 auf der Lohnsteuerkarte haben

Es gibt da keine Lohnsteuerfreibeträge, aber dies gilt nur für die Lohnsteuer.

Der Freibetrag für Kapitaleinkünfte wird durch die Steuerklasse in Deinem Fall wahrscheinlich nicht beeinflusst, die 801€ als Single sind auch für Dich das Maß der Dinge (Ausnahme wäre eine Nichtveranlagung)

 

gruss ae

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

dydavide
Experte
89 Beiträge

Alles klar, super!

 

Danke Jungs!