10.06.2020 10:35 - bearbeitet 10.06.2020 10:39
Gestern habe ich endlich die Konsequenz aus den Fehlentwicklungen der vergangenen Monate gezogen und nach elf Jahren den noch vorhandenen Rest der Geschäftsbeziehung gekündigt.
Nun staune ich nicht schlecht, mit welchen unseriösen Methoden die comdirect bank versucht, zum Abschluß noch ein paar Euro abzuzocken. Es wird nun vor Löschung des Girokontos noch ein "Kanalzuschlag" in Höhe von 4,90 € berechnet, weil mit der Löschung des Kontos auch die irgend wann einmal eingeräumte Überziehungskreditlinie gelöscht wird.
Je nach Gemütsverfassung kann man das als netten Versuch oder einfach nur als schäbig bezeichnen. Es ist jedenfalls rechtswidrig, weil damit faktisch ein Entgelt für die Kontolöschung berechnet wird, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig ist. Zumindest hat die Bezeichnung "Kanalzuschlag" aber einen gewissen Charme, denn dieser Versuch ist eindeutig ein Griff ins Klo.
Leute, ich freue mich schon auf den Rechtsstreit, den wir um die 4,90 € führen werden.
am 02.07.2020 12:33
@RRRRRR schrieb:"... bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung kam es zu einer Fehlbuchung. Diesen Fehler bitten wir zu entschuldigen."
@RRRRRR ist es möglicherweise Betrug, wenn die Comdirect nur dir die 4,90 Euro zurückgebucht hat, nicht aber grundsätzlich im System eine entsprechende Änderung vorgenommen hat, so dass dieser "Fehler" zukünftig nicht mehr auftritt?
am 02.07.2020 20:38
@ehemaliger Nutzer
Ich kann @RRRRRR auch verstehen, allerdings teile ich nicht seine Meinung zum Thema Kleinganoven.
Ich denke das sich hier mehr Beschweren würden wenn es gängige Praxis wäre. Ein gutes Beispiel ist die Steuerbescheinigung 2019 die wohl noch vielen fehlt.
Ich finde es ok wenn man seine Meinung sagt, ich finde es aber nicht ok wenn man seine persönlichen Erfahrungen zum Standard erklärt.