am 28.08.2019 18:34
Hallo,
mir ist letztens bei der Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen, dass ich vor einigen Jahren einen wirklich dummen Fehler gemacht habe.
Und zwar habe ich in meiner Steuererklärung für 2016 einen Eintrag in Zeile 11 (nicht ausgeglichener Verlust aus der Veräußerung von Aktien) vorgenommen, obwohl mir damals gar keine Verlustbescheinigung ausgestellt worden ist. Ich habe damals einfach meinen damaligen unterjährigen Verlust eingetragen, keine Ahnung wie ich darauf gekommen bin. Das Finanzamt hatte das sogar anstandslos durchgewunken und jetzt habe ich halt einen bescheinigten Verlustvortrag auf Aktiengeschäfte beim Finanzamt.
Kann ich einfach ein Schreiben aufsetzen, dass ich um Korrektur bitte, ohne dass die vom Finanzamt mir dann was zurecht machen? Auf welchen Steuerbescheid (Jahr) soll ich mich beziehen? Der Verlustvortrag wurde noch nicht angerührt.
am 28.08.2019 18:52
...ich rate dazu, einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
LG Chairman
-expert for nothing-
28.08.2019 19:32 - bearbeitet 28.08.2019 19:34
28.08.2019 19:32 - bearbeitet 28.08.2019 19:34
Die Antwort liefert § 153 AO, die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre:
28.08.2019 20:16 - bearbeitet 28.08.2019 20:17
28.08.2019 20:16 - bearbeitet 28.08.2019 20:17
...bei "formlos" fällt mir nur "fristlos" und "erfolglos" ein.-
§ 153 AO weckt manchmal auch friedlich schlafende Hunde.
LG Chairman
-expert for nothing-