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Falscher Verlustvortrag in Steuerbescheid vom Vorjahr korrigieren lassen

Tastenhauer
Experte ★
175 Beiträge

Hallo,

 

mir ist letztens bei der Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen, dass ich vor einigen Jahren einen wirklich dummen Fehler gemacht habe.

 

Und zwar habe ich in meiner Steuererklärung für 2016 einen Eintrag in Zeile 11 (nicht ausgeglichener Verlust aus der Veräußerung von Aktien) vorgenommen, obwohl mir damals gar keine Verlustbescheinigung ausgestellt worden ist. Ich habe damals einfach meinen damaligen unterjährigen Verlust eingetragen, keine Ahnung wie ich darauf gekommen bin. Das Finanzamt hatte das sogar anstandslos durchgewunken und jetzt habe ich halt einen bescheinigten Verlustvortrag auf Aktiengeschäfte beim Finanzamt.

 

Kann ich einfach ein Schreiben aufsetzen, dass ich um Korrektur bitte, ohne dass die vom Finanzamt mir dann was zurecht machen? Auf welchen Steuerbescheid (Jahr) soll ich mich beziehen? Der Verlustvortrag wurde noch nicht angerührt.

3 ANTWORTEN

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

...ich rate dazu, einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

LG Chairman
-expert for nothing-

dg2210
Legende
6.242 Beiträge

Die Antwort liefert § 153 AO, die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre:

 

Abgabenordnung (AO)
§ 153 Berichtigung von Erklärungen
(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1. dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist [...]
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. [...]
 
 
Das bedeutet für dich: Formloses Schreiben an dein Finanzamt genügt.

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

...bei "formlos" fällt mir nur "fristlos" und "erfolglos" ein.-

§ 153 AO weckt manchmal auch friedlich schlafende Hunde.

LG Chairman
-expert for nothing-