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Wertpapierübertrag als Zugewinnausgleich

Juno
Autor ★
9 Beiträge

Liebe Community,

ich möchte über einen Ehevertrag die Gütertrennung mit meiner Ehefrau vereinbaren. Für den sogenannten Zugewinnausgleich möchte ich Wertpapiere (Aktien, Fonds) an meine Frau übertragen. Rechtlich (lt. Steuerberater) gilt die als Verkauf und die Gewinnsteuer fällt an.

Wie läuft so etwas praktisch ab, wenn jeder ein Depot bei der Comdirect hat? Also kann ich online die Papiere übertragen und Comdirect informiert das Finanzamt? Wer (Comdirect oder FA) fordert wie die Steuern von mir ein? Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrung in diesem Thema. Vielen Dank für konstruktive Antworten und Tipps.

14 ANTWORTEN

Juno
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9 Beiträge

Ja, das ist so, denn eine Änderung des Güterstandes von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung muss notariell erfolgen.

Juno
Autor ★
9 Beiträge

Danke für die ausführliche Rückmeldung, aber es handelt sich bei mir nicht um eine Schenkung sondern eine (notariell zu beglaubigende) Änderung des Güterstandes von Zugewinngemeinschaft nach Gütertrennung. Der Vermögensausgleich erfolgt i.d.R. monetär. Im Falle von Wertpapieren entspricht deren aktueller Wert aber nicht dem entsprechenden monetären Wert , weil ja beim Verkauf der Papiere Abgeltungssteuer anfällt, zumindest wenn die Papiere im Wert gestiegen sind.

Juno
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9 Beiträge

Danke für die ausführliche Rückmeldung. Ich sehe es momentan genauso, weil ein Zugewinnausgleich mit Wertpapieren i.d.R. nicht dem monetären Ausgleichsbetrag entspricht da bei Verkauf der Papiere mögliche Gewinne versteuert werden müssen.

Juno
Autor ★
9 Beiträge

Danke, so ist momentan auch mein Kenntnisstand. Meine Frage wäre, wie diese Besteuerung praktisch durchgeführt wird, ohne die Wertpapiere real zu verkaufen. 

Silver_Wolf
Legende
5.863 Beiträge

Ein entgeltlicher Übertrag wird als Verkauf bewertet und versteuert.

Schenkung geht auch nicht.

 

Der richtige Weg:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__364.html

 

Hat dein Notar eigentlich keinen Plan?

 

Das Problem dürfte aber sein eine Bank zu finden die das in diesem Sinne abwickelt.

Ich kenne keine.

 

Vermutlich muss man den Übertrag doch als Schenkung deklarieren.

Und dann eben dem FA erklären dass es doch keine Schenkung war.

Unter Vorlage des notariellen Vertrages und der Zustimmung der Frau zur Annahme sollte das akzeptiert werden.