Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

VPAY Kontaktlos

TorrusMTX
Autor
6 Beiträge

Guten Abend zusammen,

 

wie wird eigentlich die kontaktlose V-PAY Zahlung gehandhabt? Ist diese genauso rückgabefähig wie ein SEPA-Mandat? 

6 ANTWORTEN

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Wenn’s übers Visa-Netzwerk abgewickelt wird (also nicht in etwa eine Girocardzalung ist) halte ich das für unwahrscheinlich.

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

Eigentlich sollten kontaktlose Zahlunge genau wie "gesteckte" Girocard-Zahlungen nicht rückgabefähig sein - außer der Händler hat bewusst eine Lastschrift statt der Girocardbuchung durchgeführt. Merkwürdigerweise erscheint bei einigen Kontaktlos-Zahlungen bei mir auch der Button "Lastschrift zurückgeben", was ich insb. bei den Zahlungen für einen Fehler halte, bei denen ich dank der idiotischen PIN-Regelung diese mit einer PIN bestätigen musste (idiotisch deswegen, weil man beim kontaktlosen Zahlen mitzählen muss und bei jeder 5. Zahlung stecken muss, damit die PIN-Eingabe den Kontaktlos-Zähler zurücksetzt. Wenn man das nicht macht, muss man auch bei kontaktlos bezahlten Kleinbeträgen immer die PIN eingeben).

Bei VPAY-Zahlungen im Ausland habe ich den Rückabe-Button in der Umsatzübersicht noch nicht gesehen.

 

 

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Also von „mitzählen müssen“ kann meines Erachtens keine Rede sein. Man wird ja dran erinnert, wenn einem das Terminal sagt, man müsse nun bitte die PIN eingeben. Das dauert dann 12 Sekunden länger, ja, aber man kann weiterhin entspannt durchs Leben laufen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Man muss die Karte nicht stecken, sondern nur die Pin eingeben.

Mitzählen muss man auch nicht, weil auf dem Display "Pin eingeben" angezeigt wird.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Korrekt, stecken muss man meines Wissens dann aber schon, wenn man den Zähler zurücksetzten will. Nur bei Chip + PIN wird der Zähler zurückgesetzt.

AdrianW
Experte
87 Beiträge

Hallo @TorrusMTX,

die Zahlungen mit V PAY ist rückgabefähig, aber nicht wie ein SEPA Lastschrift. Die Rückgabe müsste mittels einer Reklamation an die Bank (des Karteninhabers) angestoßen werden. Die Zahlung darf nicht ohne Grund zurückgeholt werden. Es müssen die Gründe technischer Natur (wie z. B. Zahlung mehrfach abgerechnet, Betrag anderweitig bezahlt, usw.) oder wenn der Händler irgendwas falsches tut (Leistung nicht erbracht, Ware nicht geliefert, usw.). Im letzten Fall muss der Karteninhaber aber die Kommunikation mit dem Händler auch nachweisen.

 

Viele Grüße,

AdrianW