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Vollmacxht für Hausverwaltung

Thobu
Autor
3 Beiträge

Hi, 

ich muss eine Vollmacht für eine Person beim Hausverwalter erteilen. Muss ich die privaten Daten der Person in das Formular eintragen, oder die Daten vom Hausverwalter, also Adresse, etc. 

Nicht das es nachher Probleme mit dem Post-Ident gibt?

 

Danke und Gruß

 

9 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Willst Du einer Person eine Kontovollmacht erteilen? Wenn ja, dann sind die Daten dieser Person einzutragen.

Thobu

Danke für die Antwort. Die Vollmacht sollte eigentlich der Hausverwalter (Büro) bekommen.

Aber ich denke es muss immer eine Person sein? Dann trage ich einfach diese Daten ein.

 

Kritikerin66
Experte ★
279 Beiträge

@Thobu  schrieb:

Danke für die Antwort. Die Vollmacht sollte eigentlich der Hausverwalter (Büro) bekommen.

Aber ich denke es muss immer eine Person sein? Dann trage ich einfach diese Daten ein.

 


Konto-Vollmacht für die Hausverwaltung hört sich spannend an.

 

Was ist der Hintergrund ?

 

TobiB
Autor ★★
36 Beiträge

Eine komplette Konto-Vollmacht für die Hausverwaltung? Da stimmt doch was nicht. Zu was sollen die in Dein Konto schauen und Überweisungen ausführen können?

 

Viele Grüße
TobiB

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@TobiB  schrieb:

Eine komplette Konto-Vollmacht für die Hausverwaltung? Da stimmt doch was nicht. Zu was sollen die in Dein Konto schauen und Überweisungen ausführen können?

 

Ich stimme zu. Die Sache erscheint mir unseriös; Betrug ist möglich.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Glücksdrache
Legende
4.196 Beiträge

Hallo @Thobu,

 

eine kleine Sicherheitswarnung vorab. Entweder du bist mit den Begriffen im Bankwesen nicht vertraut (was gar kein Problem ist - dafür gibt es die Community) oder da läuft etwas gewaltig schief.

 

Die Hausverwaltung ist lediglich ein von dir beauftragtes Privatunternehmen, welches gar keine Kontovollmacht benötigt. Die gesetzlichen Regelungen beispielsweise einer Wohnungseigentümerfeindschaftgemeinschaft sind für den Investoren schon nachteilig genug. Beispielsweise eine sehr, sehr kurze Zeitspanne der Verfristung der Einspruchsfrist gegen Beschlüsse der Organe. Dann noch eine Kontovollmacht erteilen - das ist nicht seriös.

 

Sieht fast so aus, als wenn sich jemand für große Transaktionen - wie den angeblichen individuellen Sanierungsfahrpplan, der auf wissenschaftlichen Kenntnissen beruht, die seit 1961 überholt sind - ein paar Blankoschecks ausstellen möchte.

 

Deshalb: Lass es bleiben! 

 

Wenn du selber Inhaber eines seriösen Privatunternehmens mit dem Geschäftszweck der Immobilienverwaltung sein solltest: Mache nach Möglichkeit bis die Firma wirklich zu groß wird alle Überweisungen selber.

 

Und wenn du wirklich jemanden beauftragen willst: Splitte das Firmenkonto in ein "großes" Konto in denen alle Einzahlungen eingehen und für die Bezahlung der Versorger etc.. ein getrenntes Ausgabenkonto. Dann ist das Risiko der Unterschlagung geringer. Die beauftragte Person bekommt dann nur und ausschließlich Vollmacht für das Ausgabenkonto.

 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache

Old_Digger
Experte
120 Beiträge

Falls Thobu Mieter ist und es sich um die Hausverwaltung des Vermieters handelt, schließe ich mich den Warnungen an. Wieso reicht dann eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) nicht aus? 

 

Vielleicht hat Thobu aber ja eine Hausverwaltung beauftragt, um ein ihm selbst gehörendes Mietshaus über ein auf seinen Namen lautemdes comdirect-Konto zu verwalten ... Das gäbe dann allerdings wahrscheinlich Probleme im Hinblick auf geschäftliche Nutzung. 

Thobu
Autor
3 Beiträge

@all:

Danke für die vielen hilfreichen Antworten.

Es war eigentlich als Erleichterung für mich gedacht. Das Konto ist nur für meine Wohnung und ich wollte es einfacher gestalten.

Ich werde es erstmal lassen und die Überweisungen selbst tätigen.

 

Old_Digger
Experte
120 Beiträge

@Thobu 

 

Dürfen wir daraus folgern, dass Du Mieter bist? 

 

Falls ja:
Ich halte es genau so.
Sofern Du nicht vertraglich verpflichtet bist, eine Einzugserächtigung (SEPA-Lastschrift) zu erteilen, überweise die Miete selbst (am besten per Dauerauftrag). 

 

Und nun die allerherzlichste Bitte eines leidgeprüften Richters: 


Gibt immer einen aussagekräftigen Verwendungszweck an! 


Das heißt, in den Verwendungszweck zu schreiben, wieviel jeweils auf die Grundmiete, auf die Nebenkostenvorauszahlungen und auf einen etwa mitgemieteten Stellplatz/eine Garage entfällt. 

 

Das gleiche gilt, wenn Du später Nachzahlungen auf Nebenkostenabrechnungen leistet. 

 

Bitte, bitte, bitte