Vollmacht und Überweisungen and den Kontoinhaber // Onlinebanking // Post-Ident
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 17.10.2019 10:46
Hallo Community,
habe mein Konto seit vielen Jahren und seit einigen Jahren hat meine Partnerin eine Vollmacht für dieses Konto. Inkl. Visa und Girocard.
Nun würde sie mein Konto gerne internsiver mitnutzen, da wir kein weiteres, neues Gemeinschaftskonto eröffnen wollen.
1. Wie verhält es sich bei Lohnzahlungen, Lastschriften etc. Bin ich mit meinem Namen IMMER der Kontoinhaber oder kann sie auch ihren eignen Namen angeben? Sie hat ja beide Karten auch auf ihren Namen.
2. Onlinebanking müssen wir uns "meinen" Zugang teilen, oder? Als Partnerin mit Vollmacht bekommt sie keinen gesonderten Zugang. Sehe ich das richtig? Würde ja auch keinen Sinn ergeben.
3. Sollten wir uns irgendwann doch für ein Gemeinschaftskonto entscheiden: Durch die Vollmacht wird sie wohl am Post-Ident teilgenommen haben. Heißt, dass wir den Prozess nicht nochmal durchlaufen müssen, oder?
Danke für die Antworten.
- Labels:
-
Karte
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 17.10.2019 11:50
Hallo @Nabr_,
herzlich willkommen in unserer Community! 🙂
1. Du bist bei deinem Einzelkonto der einzige Kontoinhaber. Deine Partnerin hat zwar eigene Karten für das Konto, der Name darauf steht aber nur für den jeweiligen Karteninhaber und nicht den Kontoinhaber. Eine Gehaltszahlung deiner Partnerin auf dieses Konto ist nicht zulässig, da du mit dem Konto nur auf eigene Rechnung handeln darfst.
2. Grundsätzlich sind Zugangsdaten immer personenbezogen. Nur du solltest deine Zugangs-PIN kennen. Jede eingerichtete Vollmacht kommt mit eigenen Zugangsdaten. Da sollte sich also in euren Kontounterlagen etwas finden lassen. Falls nicht, kann sie über dieses Formular neue Zugangsdaten bestellen. 🙂
3. Die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos ist für deinen/euren Anwendungsfall vermutlich empfehlenswert. Deine Annahme ist korrekt, dass mit einer bereits erfolgten und gültigen Identitätsfeststellung bei einer weiteren Kontoeröffnung kein erneutes PostIdent/VideoIdent stattfinden muss.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. 🙂
Beste Grüße
Jan-Ove
