20.12.2024 10:48 - bearbeitet 20.12.2024 10:50
Ich habe seit über 30 Jahre ein Comdirect Wertpapierkonto auf eigenen Namen.
Entsprechend erreiche ich ein Alter in dem "Vollmacht" zunehmend eine Rolle spielen wird.
Ich möchte meiner Ehefrau eine Vollmacht für mein comdirect-Konto geben jedoch verweigert meine Frau solange ich dazu noch Fähig bin ein eigener Online-Zugang zu betreiben und die dann notwendigen Pflichten (wie regelmäßiges Nachschauen in der Postbox, 2 Faktor-App haben) wahrnehmen muss.
Sie führt zurecht unsere lokalen Hausbanken an (wir Partner haben eine eigen Hausbank mit eigenem Girokonten und Wertpapierkonten), bei denen wir uns gegenseitig eine Vollmacht über den Tod gegeben haben aber weder eine eigene Karte noch ein Online-Zugang bei der Bank des Partners selbst haben.
Sowas ist dort nicht notwendig weil man das jederzeit - falls erforderlich - jederzeit nachholen kann - die gegenseitige Vollmacht ist ja gegeben worden.
Ich will den telefonischen Support der comdirect nicht (noch mehr) überlasten und frage zunächst hier im Forum nach:
Ist es bei der Comdirect möglich seinem Ehepartner eine Vollmacht für das eigenen Wertpapierkonto + Verrechnungskonto zu geben ohne dass der Partner sofort Zugangsdaten für das Konto tatsächlich bekommt - mit allen dann daraus folgenden Bring-Pflichten.
Also eine eingetragene Vollmacht - ohne schon eingerichteten Zugang - sozusagen auf Abruf "falls ich z.B. ins Koma falle
So wie ich das bisher in den FAQ gelesen haben eröffnet die comdirect sofort mit Vollmacht ein weiteren Online-Zugang den wir aber gar nicht (sofort) haben wollen - ist auch eine "schlafende" Vollmacht möglich?
Viele Grüße
07.01.2025 07:59 - bearbeitet 07.01.2025 07:59
07.01.2025 07:59 - bearbeitet 07.01.2025 07:59
Telefonbanking ist aus der Zeit gefallen und eigentlich für mich unverständlich, dass es noch angeboten wird, aber als Bevollmächtigter bei einer Direktbank einen Online-Zugriff zu bekommen, liegt eigentlich in der Natur der Sache. Wenn der Wille fehlt, sich damit auseinanderzusetzen - zumal ich fast vermute, dass Ihre Frau sonst im Internet auch unterwegs ist - dann sollte man Abstand nehmen. Die Bank wird ihre Prozesse nicht über den Haufen werfen für Menschen, die zwar Direktbank wollen, aber nicht wie "Direktbank-Kunden" handeln wollen.
am 10.01.2025 12:24
Danke für die inhaltsvolle Diskussion.
Eine Konto-Vollmacht ersetzt also keine Vorsorgevollmacht, das ist mir nun klarer geworden, der Bevollmächtigte bekommt die eventuell wichtigen Dokumente nicht in sein Postfach zugestellt kann den Vollmachtsgeber also nicht vollumfänglich vertreten wenn der dazu (auch nur temporär) nicht in der Lage wäre.
Dazu wäre also eine Vorsorgevollmacht notwendig, kann man die bei der Comdirect auch ausstellen?
Ich denke da z.B. an die wochenlangen Krankenhausaufenthalten von Corona-Patienten die in künstliches Koma versetzt worden sind.
Bei Filialbanken mit Online-Zugriff ist ein Online-Konto für den Bevollmächtigten nicht notwendig auch wenn man ein Online-Konto führt.
Selbst die anfänglich aufgezwungene kostenpflichtige EC-Karte meine Hausbank für meine Frau konnte ich kostenfrei stornieren (da von mir nicht beauftragt). Bei der Ing (wo wir beide auch Konten haben ) ist das viel lebensnaher geregelt.
Wir Ehepartner sind beide gut verdienend, beide mit eigenen Girokonten bei verschiedenen Banken mit multiplen Online-Konten teils disjunkt teils bei identischen Banken.
Unsere Daten und Finanzen sind aber gleichzeitig für uns transparent verfügbar, da wir noch beide (Boomer-Like) alle Online-Dokumente ausdrucken und in (teils gemeinsame) Ordner einsortieren.
Dann geht es bei der Comdirect eben nicht wie gewünsch wie wir wollen. Ist halt so.
Bei der Ing. ist es unser Erachtens ideal geregelt. Vollmacht erteilt, dann aber nur "kompliziert" für den Notfall aber akzeptaber z.B. schriftlich gelöst - wir können das noch "Briefe schreiben". 🙂
Danke nochmals.
13.01.2025 13:56 - bearbeitet 13.01.2025 13:57
Kurzer letzter Beitrag von mir dazu:
Wir haben unsere schon bestehende Vorsorgevollmacht nun im zentralen Vorsorgevollmachtsregister eingetragen. Das kann man übrigens auch als Privatperson ohne Anwalt oder Jurist selbst machen.
Dieses Register wird von der Bundesnotarkammer im staatlichen Auftrag geführt. Es gibt eine kleine Gebühr bei Erstellung von ~30 Euro etwas abhänig ob per Papier geführt und wieviel Vertrauenspersonen eingetragen sind. Ist für uns nun das geeignete Mittel weil beide Ehepartner ansich selbst "Vermögen" haben und nie sehr kurzfristig auf das Geld des Ehepartners angewiesen sein werden.
Man muss nur vorsorgeregister punkt de eingeben und findet diese Seite dann bei der Notarkammer.
Solch eine staatlich registrierte Vorsorgevollmacht sollte in Zukunft auch einige Dinge die man sonst nur über das Vormundschaftsgericht regeln konnte einfacher gestalten, vorallem die rechtsverbindliche Auskunft wen man für die Betreuung verschiedener Belange selbst wollte.
am 17.01.2025 23:52
Hallo, meine Eltern hatten Ihre notariellen Vorsorgevollmachten zusammen mit der Patientenverfügung im Vorsorgeregister hinterlegt. Ändert wenig, macht nur ggf. die Verwahrung und Auffindung leichter.
Das Konstrukt war so: meine Eltern hatten sich gegenseitig als Hauptbevollmächtigte eingesetzt, als Ersatzbevollmächtigten ihre beiden Kinder, mit der Vorgabe sich möglichst abzusprechen, aber auch allein handelnd.
Umfang der Vollmacht: Eigentlich Alles von Immobiliengeschäft bin hin zu Erwirkung Beschluß Betreuungsgericht zur Einweisung ins geschlossene Heim.
Wie schon vorher geschildert, war ich dadurch überall (Pflegedienste, KKH, Ärzte, Versicherungen, Bestatter, usw.) handlungsfähig. Die härtest Nuss waren die Filialbanken. Einen Onlinezugang erhielt ich nur bei der Commerzbank, bei der ich schon Jahre zuvor eine Vollmacht auf Bankpapieren hatte. Bei den beiden anderen ging das nicht mehr, weil mein Dad zu dement zum unterschreiben war und es immer Gemeinschaftkonten waren. Meine Mutter durfte als seine 1. Bevollmächtigte nicht für ihn eine Bankvollmacht an mich unterschreiben (warum auch immer, nach Vollmachtlage hätte ich mir die rechtlich eigentlich auch selbst geben können).
Daher 1x mehr mein Rat gerade beim Internetbanken (mehr an die Allgemeinheit, der TE scheint ja seine Lösung gefunden zu haben): macht rechtzeitig Vollmachten auf den Bankfomularen und verschafft euch funktionierende online Zugänge.
Viel Erfolg