am 26.02.2021 14:00
Hallo @tobyx , @SMT_Jan-Ove ,
ok, dann ist also die "Kaution" für maximal 8 Tage geblockt, aber eine Nachbelastung kann noch Wochen/Monate später (d.h. zeitlich unbegrenzt?) erfolgen (und die Höhe der Nachbelastung ist vermutlich nicht auf den geblockten Betrag begrenzt?). Interessant. Dann erscheint mir die Herausgabe einer Kreditkartennummer (an die Mietwagenfirma, das Hotel etc.) wirtschaftlich berachtet quasi als das Gleich wie die Erteilung eines Lastschriftmandates - denn der Händler kann zukünftig von meinem (Kreditkarten-)Konto Geld einziehen. Würdet ihr das auch so sehen?
Aus Interesse: Ein Lastschriftmandat kann man widerrufen. Gibt es nach der Herausgabe einer Kreditkartennummer etwas vergleichbares? Oder kann der Händler ohne Widerrufsmöglichkeit des Kreditkartenanbieters auch Jahre später noch eine Belastung vornehmen (rein praktisch gesprochen; rechtlich braucht der Händler sicherlich eine wirksame Forderung, aber das steht auf einem anderen Blatt)?
Beste Grüße
Markettimer
am 26.02.2021 14:05
Hallo @Markettimer,
prinzipiell ist der Betrag nicht begrenzt (abgesehen von deinem Kartenlimit).
Nach Herausgabe der Kartennummer ist ein Widerruf oder ähnliches nicht möglich.
Viele Grüße
Mario
am 26.02.2021 14:05
...ohne Widerrufsmöglichkeit des Kreditkarteninhabers auch Jahre... (Korrektur eines Typos in meinem o.s. Beitrag)
am 26.02.2021 15:35
@Markettimer schrieb:Aus Interesse: Ein Lastschriftmandat kann man widerrufen. Gibt es nach der Herausgabe einer Kreditkartennummer etwas vergleichbares? Oder kann der Händler ohne Widerrufsmöglichkeit des Kreditkartenanbieters auch Jahre später noch eine Belastung vornehmen (rein praktisch gesprochen; rechtlich braucht der Händler sicherlich eine wirksame Forderung, aber das steht auf einem anderen Blatt)?
Das gilt ja auch für die Lastschrift: Ob das Mandat ordnungsgemäß ist oder nicht, wird die Bank ja nicht überprüfen. D.h. prinzipiell kann der Gegenüber jederzeit eine Lastschrift ziehen (mit einer Dummy-Referenz).