am 27.09.2021 13:05
Wenn ich ein solches Schreiben erhalten würde, dann wäre es für mich naheliegend, den direkten Kontakt zu suchen (man kann die comdirect anrufen), um meine Fragen zu klären. Ein Forum ist kaum hilfreich, um individuelle Anliegen zu klären.
am 27.09.2021 13:14
@Bakerman schrieb:Ja das habe ich. Allerdings keines in dem man individuelle Vereinbarungen treffen kann, sondern vorgefertigt zur Unterzeichnung eines Verwahrentgeltes ab 50000.-€.
Das ist die "individuelle Vereinbarung".
Individuell in sofern, dass nur manche Kunden die Aufforderung erhalten, dieser Vereinbarung zuzustimmen und nicht pauschal alle Kunden. Nicht individuell im Sinne von "ich kann da noch mit der Bank feilschen".
am 27.09.2021 13:46
@Bakerman schrieb:Ja das habe ich. Allerdings keines in dem man individuelle Vereinbarungen treffen kann, sondern vorgefertigt zur Unterzeichnung eines Verwahrentgeltes ab 50000.-€.
Gibt es da eigentlich einen Passus, in dem nachvollziehbar geregelt ist, dass die Erhebung eines VE befristet ist und/oder mit Wegfall der Erhebungsgrundlage (momentan ja noch nicht absehbar) selbiges entfällt?
Ich hadere mit der Vorstellung, dass CBK/codi dann von selbst zeitnah die Individualvereinbarung anpasst bzw. aufhebt, wenn schon jetzt der Kunde anscheinend nach der Aufforderung nichts individuell verhandeln kann.
am 27.09.2021 13:54
OK verstehe, wenn dies dann die individuelle Vereinbarung sein soll, ich würde es eher als ein Angebot mit der Aufforderung dies ohne Widerrede zu unterzeichnen ansehen, dann besteht in der Tat nur die Möglichkeit Geld umzuschichten oder abzuziehen um dieser Vereinbarung (Aufforderung) nicht zustimmen zu müssen.
mfg
am 27.09.2021 18:18
@Bakerman schrieb:OK verstehe, wenn dies dann die individuelle Vereinbarung sein soll, ich würde es eher als ein Angebot mit der Aufforderung dies ohne Widerrede zu unterzeichnen ansehen,(...)
Die Bank macht dir ein Angebot (§ 145 BGB) und dir bleiben nach §146 BGB genau zwei Optionen: du kannst das Angebot annehmen oder ablehnen. Eine "Annahme mit Widerrede" ist im Gesetz nicht vorgesehen.
am 29.09.2021 20:11
@MikeCharly schrieb:
@Bakerman schrieb:Ja das habe ich. Allerdings keines in dem man individuelle Vereinbarungen treffen kann, sondern vorgefertigt zur Unterzeichnung eines Verwahrentgeltes ab 50000.-€.
Gibt es da eigentlich einen Passus, in dem nachvollziehbar geregelt ist, dass die Erhebung eines VE befristet ist und/oder mit Wegfall der Erhebungsgrundlage (momentan ja noch nicht absehbar) selbiges entfällt?
Ich hadere mit der Vorstellung, dass CBK/codi dann von selbst zeitnah die Individualvereinbarung anpasst bzw. aufhebt, wenn schon jetzt der Kunde anscheinend nach der Aufforderung nichts individuell verhandeln kann.
um mir selbst zu antworten:
- die 50k€ übersteigenden Sichteinlagen werden mit dem "tagesgültigen vorgegebenen Zinssatz für die Einlagenfazilität der EZB" multipliziert und taggenau berechnet (belastet pro Quartal), solange der vorgenannte Zinssatz negativ ist.
D.h. die Vereinbarung gilt dann, wenn akzeptiert, unbefristet, aber das VE ist variabel, sowohl nach oben und unten und zumindest mit Orientierung.
Zwar im Umfang der Beträge nicht ganz vergleichbar, aber ca. 2010 hatte ich bei einem Mobilfunkanbieter der AGB Änderung zur Einführung einer "Nichtnutzungsgebühr" (was seinerzeit in Mode kam) bei einem alten Postpaid-Vertrag widersprochen. Der alte Vertrag läuft heute noch, ohne Sanktionen.
27.10.2021 16:46 - bearbeitet 27.10.2021 17:51
27.10.2021 16:46 - bearbeitet 27.10.2021 17:51
Hallo zusammen,
ich bin neu in der Community.
Ich habe seit ca. 2010 ein Konto bei der comdirect, es wurde ursprünglich mal als reines Tagesgeldkonto für einen recht kleinen, überschaubaren Geldbetrag angelegt. In guter Absicht.
Es bestand und es besteht also nur ein Tagesgeldkonto und ein Verrechnungskonto und ein Depotkonto. Kein Girokonto.
Leider habe ich das Konto aber komplett aus den Augen verloren, sodaß im Laufe der Jahre nichts als Gebühren (5,85€ pro Quartal) aufgelaufen sind - und dadurch ein entsprechender Minusbetrag (samt Überziehungszinsen) auf dem Verrechnungskonto angehäuft wurde. Ist blöd, ist aber leider so. 😔
Jetzt aber möchte ich das Konto wieder bedienen und auch nicht mehr aus dem Auge verlieren. Die App für den Kontozugriff habe ich bereits und aktuelle Adressdaten sind mittlerweile auch hinterlegt. Ich kann das Konto also wieder einsehen und bedienen.
Ratet Ihr mir den neuen Bedingungen zuzustimmen, oder die Aufforderung zur Zustimmung zu ignorieren? Da es bei der Sache ohnehin primär nur um das Girokonto zu gehen scheint, kann ich nicht erkennen, wieso ich zustimmen sollte.
Hat es in meinem Fall irgendwelche Vorteile/Nachteile, wenn ich zustimme, bzw. die Zustimmung nicht erteile? Ich kann da nichts erkennen.
Mit Dank & Gruss
am 28.10.2021 15:48
Kann mir jemand einen Hinweis für meinen o.g. Fall geben? Akzeptieren oder nicht akzeptieren?
Danke.
am 28.10.2021 16:09
Akzeptieren imho, bei Depot/Verrechnungskonten änderte sich doch gar nichts, wenn ich jetzt nicht völlig irre. Wenn du das Depot ab jetzt auch wieder einigermaßen aktiv nutztst (z.B. mit einem kleinen Sparplan), bezahlst du auch keine Depotgebühren. Oder einfach ruhen lassen und die Depotgebühren zahlen. Aber schon krass, dass sich da bei dir so ein Fehlbetrag anhäufen konnte.
am 28.10.2021 17:48
Ja, ich möchte einen kleinen Sparplan anwenden - und vermeiden, daß mir der Fehler aus der Vergangenheit nicht wieder passiert.
Bzgl. der neuen Bedingungen, mir ist halt nicht transparent warum man da überhaupt zustimmen soll, wenn sich (wie in meinem Fall) anscheinend eh nichts ändert. Evtl. stimme ich auch nicht zu und schaue, was passiert.
VG