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Verwahrentgelt/Strafzinsen für Bestandskunden/ Altkunden

41 ANTWORTEN

DS1
Autor ★★
10 Beiträge

Zwischen Dir und Bank gibt es gültige AGBs. Die Bank darf diese AGBs nicht einseitig verändern. Daher benötigt die Bank von jedem Kunden einzeln die Zustimmung zur Änderung der AGBs, nur dann werden diese gültig. Auf dieser Basis kann die Bank dann ein Verwahrgeld berechnen. 

Wenn Du den neuen AGBs nicht zustimmst, bleibt Alles beim alten. 

Du und die Bank können jederzeit das Vertragsverhältnis kündigen.

 

Anmerkungen:  

1. Verwahrgeld ist einen tolle Wortschöpfung. Dein Kontostand ist lediglich eine Zahl in einem Computer. Da wird nichts verwahrt.

2. Die Sparda Bank hat in Berlin einen Prozeß zu diesem Thema verloren, geht in Revision. Auf dieses Urteil können wir uns bei comdirect nicht berufen. Ich befürchte wenn wir auf gerichtliche Eintacheidungen warten dauert das noch lange. Vielleicht hat die „Ampel“ hierzu einen Plan?

3. Ich habe den AGBs zugestimmt, da ich gerne selbst bestimme wann diese Geschäftsbeziehung gekündigt wird.

 

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

Guten Tag zusammen,

 

ich habe mal das erste Suchergebnis rausgekramt zum Thema Strafzinsen/Verwahrentgelt.

 

Gibt es hier bei der Comdirect ein Update? Ich habe gelesen dass zb. die ING das Limit von 50.000€ auf 500.000€ angepasst hat.

 

Unsere "geliebte" EZB hat ja schon und wird auch noch weiter an der Zinsschraube drehen...

 

Gruß,

 

Christian