Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unglaublich kompliziertes Vorgehen beim abwechselnden Aufruf ZWEIER Konten

21 ANTWORTEN

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Für mich hat das was von "Wir sind verheiratet, also hat Sie auch meine Bankkarte und meine PIN weiss sie auch" - absolut unverständlich. Das System mit personalisierten Daten und Zugängen scheint bei vielen Leuten nicht bekannt zu sein. In meinen Augen ist das schon ein Verstoß gegen die AGB bzw. Nutzungsbedingungen.

schwabenzorr
Autor ★
5 Beiträge

LaNeuve hat die beste Lösung doch bereits genannt: Mit gegenseitigen Vollmachten ist das wirklich ganz easy. Kann online unter Verwaltung eingerichtet werden und da ihr ja beide bereits bei der comdirect seid, geht das soweit ich weiß sogar ohne nochmaliges ident-Verfahren.

 

Wo für manche das Problem ist, dass man innerhalb der Familie auch auf das Konto des anderen zugreifen kann, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ist vielleicht einfach nur eine Frage des Vertauens.

 

Wenn der Zugriff übrigens durch den Bevollmächtigten erfolgt weiß die Bank das schon bei der Anmeldung und niemand verstößt gegen irgendwelche AGB- oder Nutzungsbedingungen.

Marten68
Experte
92 Beiträge

Das ist alles nicht so unverständlich. Ließ mal das LG Nürmberg-Urteil 6 O 5935/19.

Dort wurde eine Bank zum Schadenersatz verurteilt wegen eines Fishing Vorteils, obwohl die Ehefrau dem Ehemann Kontonummer und Pin gegeben hatte und nachweislich der Ehemann Opfer des Fishing wurde.  (genaueres im Urteil - hier irrelevant).

Die Bank argumentierte die Ehefrau hätte die Daten nach AGB nicht weitergeben dürfen. Das zog jedoch vor dem Gericht nicht weil das Schutzniveau des ganzen Online-Banking  nicht dadurch geschwächt wurde weil die Ehefrau ihrem Ehemann die tatsächliche Verwaltung gestattete.

Die Bank kann ihren Kunden ja sowiso kündigen wie sie wollen, alleine durch die Weitergabe entgegen der AGB hat hier keine Relevanz auf den Erstattungsanspruch in diesem Fall gehabt.

Das LG Hamburg Aktenzeichen: 318 S 15/20 sieht sogar die weitergabe der Bankkarte und Pin als üblich an. (hierbei war es jedoch ein Verwandter der im Auftrag Geld am Automat abholte - Fallkonstellation wieder etwas anderes).

 

So einfach "Floppy85" ist das nicht und die Weitergabe der Bankdaten in der Ehe gelebte Wirklichkeit und braucht natürlich ein Vertrauenbasis.

Die Bank wäre dann natülich raus wenn deine Frau dich betrügt, dieses Risiko trägt der weitergebende immer selbst 🙂

 

Ich würde auch die 30 bis 40 Euro für ein Tan-Lesegerät ausgeben. Ich nutze das ausschließlich, gelegentlich findet man auch gebrauchte bei Kleinanzeigen oder Ebay sollte dann aber auf Firmware Versionen  >7.04 achten da die lt. Aussagen hier im Forum die (kommende) Tansaktions-Pin-Umstellung auf 7-stellig wohl mitmachen. 

 

 

 

 

 

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

@schwabenzorr  schrieb:

LaNeuve hat die beste Lösung doch bereits genannt: Mit gegenseitigen Vollmachten ist das wirklich ganz easy. Kann online unter Verwaltung eingerichtet werden und da ihr ja beide bereits bei der comdirect seid, geht das soweit ich weiß sogar ohne nochmaliges ident-Verfahren.


Hier muss ich mal neugierig einhaken: Wo und wie kann man online eine Bevollmächtigung einrichten? Ich finde nur einen Weg über ein auszudruckendes PDF-Dokument. Ich lasse mich aber sehr gerne belehren? Danke schön!

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Hier muss ich mal neugierig einhaken: Wo und wie kann man online eine Bevollmächtigung einrichten?


Gar nicht. DIe Erteilung ist tatsächlich nur per Formular möglich.

Online kann nur eine vormals erteilte Vollmacht widerrufen werden.

schwabenzorr
Autor ★
5 Beiträge

Sorry, Ihr habt natürlich Recht, eine direkte Erteiung der Vollmacht ist im online Banking tatsächlich nicht möglich. Nur der Zugriff auf das Formular, das dann aber unterschrieben ganz unkompliziert per e-mail an die comdirect gesandt werden kann.

Der Bevollmächtigte bekommt dann seine eigenen Zugangsdaten mit denen er sich einloggen kann mit der Post .

 

Also wo sind da irgendwelche rechtlichen Probleme bezüglich Weitergabe irgendwelcher Daten? Ich habe mit meinen Daten Zugriff auf das Konto des Vollmachtgebers, genau das ist ja Sinn und Zweck einer Vollmacht.

LaNeuve
Autor ★
7 Beiträge

Auch wenn es bei der Comdirect nicht als rein digitaler Prozess implementiert ist, ist die Einrichtung von Vollmachten simpel und bietet eine AGB konforme Möglichkeit des Kontozugriffs für eine andere Person, wenn der Kontoinhaber dies will. Für den Wunsch das Konto der +1 mit demselben Smartphone zu nutzen, ist dies - zusätzlich zur Einrichtung verschiedener Profile auf dem Smartphone - eine gangbare Möglichkeit für den Fragesteller. Die von ihm gewählte Vorgehensweise des ständigen Neuinstallation der PhotoTAN-App wäre mir viel zu umständlich.

 

Andere Banken bieten übrigens sogar die Möglichkeit, Vollmachten in einem rein digitalen Prozess innerhalb von wenigen Minuten bzw. innerhalb eines Tages einzurichten. Ich habe z.B. bei Banken und Brokern des Geno-Verbundes und bei anderen Banken, die ihre IT von der Atruvia AG, dem IT-Dienstleister des Geno-Verbundes, betreuen lassen (z.B. Renault Bank, J&T Direktbank, Merkur Privatbank), Vollmachten online innerhalb von 5 Minuten eingerichtet. Bei der 1822direkt geht dies auch komplett digital, doch dauert es einen Tag (dann muss der Vollmachtgeber die Einrichtung der Vollmacht nochmals digital per TAN-App bestätigen). Comdirect ist jedoch nicht die einzige Bank, die das papierbasiert macht. Bei der Commerzbank, der Consorsbank und der DAB Bank habe ich ebenfalls Formulare ausfüllen müssen.

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Dann haben die Gerichte und ich aber sehr unterschiedliche Ansichten. Die Weitergabe der personalisierten Daten ist in meinen Augen eben NICHT normal, weil umgekehrt dann genau das passiert, dass die Geschädigten ihre Fahrlässigkeit outsourcen wollen, wenn dann doch mal was passiert. Sorry, aber eine Vertrauensbasis existiert für mich auch DANN, wenn jeder mit seinen eigenen Daten umgeht.

schwabenzorr
Autor ★
5 Beiträge

Also ehrlich gesagt verstehe ich im Moment gerade dein Problem nicht, bzw. was das mit dem Zugriff mit einer Vollmacht zu tun hat.

 

Mit dieser Vollmacht greife ich doch mit meinen eigenen Zugangsdaten auf das ("fremde") Konto zu. Eine Weitergabe personalisierter Daten erfolgt in dem Fall doch gar nicht, ich vermeide also gerade die Situation, dass jemand anderer seine Zugangsdaten an mich weitergibt. 

Ich wüsste also auch nicht, warum das ein Fall für die Gerichte werden sollte. 🤔

schwabenzorr

Oh sorry, ich hatte übersehen, dass das die Antwort auf den post von Marten68 war. Entschuldigung!