08.01.2022 20:40 - bearbeitet 08.01.2022 20:56
Das ist keine legale Lösung. Wenn keine Kontovollmacht vorliegt, dürfen die Kinder nach dem Tod des Kontoinhabers nicht verfügen, auch wenn sie die Zugangsdaten zum Onlinebanking haben.
Sobald die Sterbeurkunde bzw. der Erbschein und somit das Sterbedatum vorgelegt wird, ist es sehr wohl ersichtlich, dass jemand verfügt hat, der nicht berechtigt war. Außer man glaubt daran, dass ich aus dem Jenseits Onlinebanking betrieben habe.
am 08.01.2022 20:55
Ich hätte eben nicht die volle Kontrolle über mein Konto. Und - bei allem guten Einvernehmen in der Familie - geht es niemanden etwas an, was ich mit meinem Geld mache. Ich möchte umgekehrt auch keine Kontovollmacht für die Konten meiner (erwachsenen) Kinder haben. Es geht nur darum, dass sie im Todesfall kurzfristig an das Geld heranzukommen um z.B. Beerdigungskosten und/oder die Kosten für eine Wohnungsauflösung zu bezahlen.
Mein Bruder ist Ende November verstorben und ich habe bis heute noch keinen Erbschein erhalten.
am 08.01.2022 20:59
Habe ich beim ersten Posting überlesen. Das konnte ich mir einfach nicht vorstellen, dass dies nicht angeboten wird. Zumal es bei Commerzbank Konten möglich ist. Und eigentlich ist es ja jetzt "eine" Bank.
am 08.01.2022 21:05
Sorry, aber das ist eben keine Lösung. Ohne entsprechende Vollmachten - ob direkt bei der Bank oder notariell beglaubigte - oder einen Erbschein darf man nicht über ein Konto verfügen. Auch nicht bei Online-Banken.
am 08.01.2022 21:19
Ich verweise mal auf den Thread hier selbst mit Vollmacht aber den falschen Zugangsdaten wird das Konto gesperrt werden wenn es auffällt.
am 08.01.2022 23:16
@BarbPt schrieb:Sorry, aber das ist eben keine Lösung. Ohne entsprechende Vollmachten - ob direkt bei der Bank oder notariell beglaubigte - oder einen Erbschein darf man nicht über ein Konto verfügen. Auch nicht bei Online-Banken.
Hast du auch eine Quelle für diese gewagte These?
09.01.2022 08:27 - bearbeitet 09.01.2022 09:17
Ja, z.B. genau hier. Hier wurde der Kontozugang gesperrt, obwohl der Mann sogar eine Vollmacht für das Konto seiner Frau hat, sich aber mit den Online-Zugangsdaten seiner Frau angemeldet hat.
Und wenn du dir den Abschnitt 7.1 "Schutz der Authentifizierungselemente" der AGB der comdirect durchliest, dürfte auch dir klar sein, dass dein Lösungsvorschlag nicht legal ist.
am 09.01.2022 12:48
@dg2210 Die Quelle ist § 1922 Abs. 1 BGB. Die von dir beschriebene Lösung liest sich zwar praktisch, scheint mir aber problematisch.
am 09.01.2022 13:39
@BarbPt schrieb:Ich hätte eben nicht die volle Kontrolle über mein Konto. Und - bei allem guten Einvernehmen in der Familie - geht es niemanden etwas an, was ich mit meinem Geld mache. Ich möchte umgekehrt auch keine Kontovollmacht für die Konten meiner (erwachsenen) Kinder haben. Es geht nur darum, dass sie im Todesfall kurzfristig an das Geld heranzukommen um z.B. Beerdigungskosten und/oder die Kosten für eine Wohnungsauflösung zu bezahlen.
Mein Bruder ist Ende November verstorben und ich habe bis heute noch keinen Erbschein erhalten.
Du solltest bei Deinen Überlegungen in Betracht ziehen, dass es in den überwiegenden Fällen nicht so läuft, dass Du bis zum Tode komplett handlungsfähig bist und die Vollmacht erst danach benötigt wird.
Auf den Erbschein wartest Du regelmäßig ohne Streit ums Erbe ein halbes Jahr, bei Streit noch viel länger.