am 15.05.2025 19:51
Des Rätsels Lösung bringt dieses (englischsprachige) PDF-Dokument:
Die DKB hatte mich im April informiert und mir den Link geschickt. Bei der DKB lagen ein paar übrig gebliebene Stücke im Depot.
Meine Mutter hatte solche im comdirect-Depot und ist von der comdirect nicht informiert worden.
Dafür hat die comdirect heute schon abgerechnet, die DKB bis jetzt noch nicht.
Ich bin übrigens froh, dass wir den Mist los sind. Die Positionen waren so klein, dass die Verkaufsspesen höher gewesen wären als der Wert.
am 16.05.2025 09:22
Ich hatte knapp 200k von den Dingern. Lagen zwar mehr oder weniger nur im Depot rum.
So eine Info aber MÜSSTE doch von comdirect kommen, oder? sind die zu sowas nicht verpflichtet? bzw. warum schaffen das andere Banken, aber nicht die comdirect? und ich will ja von meiner Bank informiert werden und nicht über Foren oder andere Banken.
am 16.05.2025 09:44
Eigentlich müsstest du dich informieren und die Bedingungen lesen, weil ich vermute, dass es in deinem Fall auch eine beratungsfreie Transaktion war. Es ist absolut illusorisch, dass eine Bank jeden Kunden wegen Besonderheiten anschreibt, weil ja davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer eines Wertpapiers sich im Klaren über das ist, was er kauft.
16.05.2025 13:04 - bearbeitet 16.05.2025 13:16
16.05.2025 13:04 - bearbeitet 16.05.2025 13:16
@AlexP82 schrieb:
So eine Info aber MÜSSTE doch von comdirect kommen, oder?
Nein, die Info müsste vom Emittenten kommen. Die comdirect hätte aber (falls das Papier handelbar ist) im Informer einen Link zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bereitstellen müssen, wo du dich über die relevanten Bedingungen informieren kannst.
am 29.05.2025 12:24
korrekt und das ist nicht passiert von der comdirect! Aber andere Banken haben dies anscheinend ja gemacht.
am 29.05.2025 12:29
Du unterstellst aber eine Regelmäßigkeit und Pflicht, nur weil manche Banken das "nach good will" machen - es leitet sich aber keine Pflicht daraus ab. Ich wette, andere Banken werden das auch nicht 100% immer zur Verfügung stellen, deshalb ist es rein pragmatisch gesehen so, dass man davon ausgehen muss, keine automatischen Infos zu bekommen, sondern der Anleger Aktionär muss auch selbst im Bilde sein. Eigentum verpflichtet.